Betreff
Unterausschuss Jugendhilfeplanung
Vorlage
0227/2009
Aktenzeichen
51-JHPL-Nie
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss wählt folgende Mitglieder in den Unterausschuss Jugendhilfeplanung:

 

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gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Jugendhilfeplanung ist nach § 79 Abs. 1 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) Pflichtaufgabe des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Gesamtverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach diesem Gesetz.

 

Um diese Pflichtaufgabe in angemessener Weise erfüllen zu können, hat der Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung vom 24.09.1993 eine Konzeption zur Jugendhilfeplanung in Leverkusen beschlossen sowie einen Unterausschuss Jugendhilfeplanung gebildet und Arbeitsgemeinschaften zur Jugendhilfeplanung auf der Grundlage des § 78 des SGB VIII eingerichtet.

 

Nach § 6 der Satzung des Jugendamtes der Stadt Leverkusen kann der Kinder- und Jugendhilfeausschuss beratende Unterausschüsse bilden. Der Unterausschuss Jugendhilfeplanung wurde eingerichtet zur gezielten Vorbereitung der fachlichen Entscheidungen im Rahmen der Jugendhilfeplanung und zur Erleichterung der kooperierenden Zusammenarbeit von Kinder- und Jugendhilfeausschuss und Verwaltung.

 

Dem Unterausschuss gehören an: 5 Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses sowie der Leiter des Fachbereichs Kinder und Jugend und die Leiterin des Frauenbüros. Die Geschäftsführung obliegt dem Sachbearbeiter Jugendhilfeplanung im Fachbereich Kinder und Jugend.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, die Arbeit des Unterausschusses fortzusetzen. Für den 17. Tagungsabschnitt des Rates soll daher der Unterausschuss Jugendhilfeplanung entsprechend des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses (13. TA) vom 24.09.1993 wieder besetzt werden. Dazu sind 5 Mitglieder des neu gewählten Kinder- und Jugendhilfeausschusses zu benennen.