Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung - Fällung einer Rosskastanie am Carl-Duisberg-Platz
Vorlage
2533/2013
Aktenzeichen
01-40-2533/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung einer Rosskastanie am Carl-Duisberg-Platz wird zugestimmt.

 

Leverkusen, den 10.12.13

 

gezeichnet:

Gintrowski                                                                Kentrup

Bezirksvorsteher                                                     stv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehender Dringlichkeitsbeschluss wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

gezeichnet:

OB Buchhorn

Begründung:

 

Die Begründung sowie nähere Einzelheiten zur Situation und zum Standort des Baumes ergeben sich aus der Anlage.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2533/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Bremicker / 67 / 6770

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Fällung des Baumes ist zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit kurzfristig unumgänglich.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Entfällt, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Entfällt, da Fällung durch Personal des Regiebetriebes

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die am 03.12.2013 durchgeführte Untersuchung hat ergeben, dass der Baum möglichst zeitnah gefällt werden muss. Den Baum noch so lange stehen zu lassen, bis die Bezirksvertretung I am 03.02.2014 im ordentlichen Turnus darüber beraten hat, kann nicht verantwortet werden.