Betreff
Rückschnitt und Auslichtung uferbegleitender Gehölze im Bereich der Wiembachallee
Vorlage
2538/2013
Aktenzeichen
-01-40-2538/2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung II nimmt die in der Vorlage beschriebenen Rückschnitt- und Auslichtungsarbeiten an den uferbegleitenden Gehölzen im Bereich der Wiembachallee zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

In Vertretung

 

 

 

Deppe

Begründung:

 

Über einen Zeitraum von einigen Jahren wurden die früher entlang der Wiembachallee stehenden Pappeln nach und nach durch Hainbuchen ersetzt. Der letzte Teilbereich der Allee wurde im Rahmen der Regionale2010 mit Fördermitteln des Landes gepflanzt.

 

Ebenfalls vor einigen Jahren wurden der Bachlauf und die Uferbereiche des Wiembaches renaturiert und mit standortgerechten Gehölzen (Weiden, Erlen, Eschen) bepflanzt. Dieser Gehölzaufwuchs ist jedoch inzwischen streckenweise so hoch (bis zu 20 m) und dicht geworden, dass er mit der ortsbildprägenden Hainbuchenallee derart stark konkurriert, dass deren Wuchs und städtebauliche Funktion deutlich eingeschränkt ist. An vielen Stellen ist die Ufervegetation, auch durch Wildaufwuchs, so dicht, dass der Bachlauf im Sommer von den Alleewegen aus kaum mehr zu sehen ist.

 

Wegen dieser Konfliktsituation zwischen dem siedlungshistorisch gewachsenen Alleecharakter und seiner Erholungsfunktion, den Alleebäumen und der gewässerökologischen Ufervegetation fand im Herbst 2013 ein Ortstermin mit Vertretern der Fachbereiche Stadtgrün und Umwelt sowie des Wupperverbandes statt. Die Teilnehmer waren sich einig, dass die gegenseitige Negativbeeinflussung der Gehölzvegetation nur durch einen Kompromiss gelöst werden kann.

 

Aus gewässerökologischer Sicht ist eine standortgerechte und gewässerbegleitende Vegetation durchaus erwünscht und entspricht der Vorgabe aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflicht -Schutz vor herabfallenden Ästen/Bruchholz- ist ein fachgerechter Rückschnitt teilweise notwendig und erforderlich.

 

Für die freie Entwicklung der Alleebäume sowie zur ausreichenden Versorgung und optischen Aufwertung, soll der vorhandene Altbestand der Weiden als Kopfweide hergestellt oder ganz zurückgeschnitten werden.

 

Die Erlen, Eschen sowie Weidensträucher sollen bodennah abgeschnitten und zukünftig regelmäßig geschnitten werden. Die künftigen Pflegearbeiten übernimmt der Fachbereich Stadtgrün im Rahmen der Regiepflege.

 

Für die Rückschnitt- und Auslichtungsarbeiten wird zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage eine Genehmigung/Befreiung der Unteren Wasser- und Landschaftsbehörde eingeholt. Alle Arbeiten sollen in enger Abstimmung mit diesen beiden Stellen durchgeführt werden.

 

Die Arbeiten werden nach Jahresvertragspreisen 2013 ca. 7.500 € kosten und sollen möglichst noch im Februar 2014 vor Beginn der Brutsaison durchgeführt werden. Die Beauftragung erfolgt zunächst aus laufenden Budgetmitteln des Fachbereiches Stadtgrün. Da aus dem Projekt Regionale2010 noch freigegebene Fördermittel verfügbar sind, können die Kosten -nach Abstimmung mit dem Fachbereich Finanzen und dem Zuschussgeber- zu 80 % aus Fördermitteln refinanziert werden. Der städtische Eigenanteil wird also lediglich 1.500 € betragen.

 

Die räumliche Zuordnung der Einzelmaßnahmen kann dem als Anlage beigefügten Plan entnommen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2538/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer / 67 / 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Der überwiegende Teil der Rückschnitt- und Auslichtungsarbeiten ist auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherungspflicht zu betrachten und daher unabweisbar.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

670013050108 Maßnahmen Regionale2010, Sachkonto 523101

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

rd. 7.500 € (bei 80%iger Förderung durch Landesmittel beträgt der städtische Eigenanteil 1.500 €)

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine, da Ausführung der Pflegearbeiten durch den Regiebetrieb

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine