Betreff
Fällung einer Rosskastanie auf den Wupperwiesen unterhalb der Himmelsleiter
Vorlage
2548/2013
Aktenzeichen
01-40-2548-2013-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung II stimmt der Fällung einer Rosskastanie auf den Wupperwiesen unterhalb der Himmelsleiter zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Baum steht an exponierter Stelle unmittelbar neben dem nördlichen Zugang zur Wupperbrücke unterhalb der Himmelsleiter. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist die Fällung des Baumes unumgänglich. Nähere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Dokumentation entnommen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2548/2013

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Parthey / 67 / 6723.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Verkehrssicherungspflicht ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt, da Fällung durch Einsatz des Regiebetriebes.

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Entfällt, da Fällung durch Einsatz des Regiebetriebes.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Entfällt, da Fällung durch Einsatz des Regiebetriebes.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine