Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt
den Endbericht zum Stadtteilentwicklungskonzept für das Zentrum Opladen (STEK
Opladen) zur Kenntnis. Das Stadtteilentwicklungskonzept stellt eine von der
Gemeinde beschlossene sonstige Planung gem. § 1 Abs. 6 BauGB Nr. 11 dar, die
als ein Belang bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Rahmen der Abwägung zu
berücksichtigen ist.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen
beauftragt die Verwaltung, die im Stadtteilentwicklungskonzept für das Zentrum
Opladen dargestellten Maßnahmen- und Projektvorschläge inhaltlich, finanziell
und bezogen auf mögliche Zuständigkeiten zu konkretisieren und zu priorisieren.
3. Der Rat der Stadt Leverkusen
beauftragt die Verwaltung mit der Überarbeitung der Bebauungspläne im Zentrum
von Opladen gemäß den Vorschlägen der Gutachter. Nach Möglichkeit sind daher
diese Pläne im „Arbeitsprogramm Verbindliche Bauleitplanung 2013 bis 2014“ (Vorlage
Nr. 2013/2013) in die Prio II vorzuziehen (zurzeit noch Anlage 5 –
zurückgestellte Verfahren).
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Deppe
Begründung:
Als vordringliche
Aufgabe der zukünftigen Stadtteilentwicklung bietet die Einbindung der Flächen
im Bereich neue bahnstadt opladen (nbso) in die Gesamtstruktur Opladens
Chancen, die Wettbewerbsfähigkeit des Stadtbezirkszentrums als Ort komplexer
urbaner Strukturen in seiner funktionalen Vielfalt deutlich zu stärken. Mit dem
vorliegenden Stadtteilentwicklungskonzept wird nun ein räumliches und
funktionales Leitbild für das Zentrum Opladens geschaffen.
Die Erarbeitung
eines modular aufgebauten Konzeptes wurde am 16.02.2009 vom Rat der Stadt
Leverkusen beschlossen. Als Voraussetzung für den Beginn wurde eine
Entscheidung zur Frage der Gütergleisverlegung genannt. Nachdem diese getroffen
werden konnte, wurde mit der Erarbeitung des Stadtteilentwicklungskonzeptes
gemäß der Entscheidung des Rates vom 17.10.2011 im Januar 2012 begonnen. Die
Erarbeitung erfolgte durch die Planungs-büros CIMA GmbH und Stadt- und
Regionalplanung Dr. Jansen GmbH (beide aus Köln).
Das
Stadtteilentwicklungskonzept für das Zentrum Opladen gliedert sich inhaltlich
in vier Themenmodule, welche aufeinander abgestimmt sind und mit denen die
wesentlichen Entwicklungsbereiche des Stadtteils abgedeckt werden:
1. Modul
Einzelhandel, Büromarkt und Gewerbe: Positionsbestimmung der Innenstadt als
Einkaufs-, Dienstleistungs- und Bürostandort; Aufzeigen von
Entwicklungsperspektiven und Handlungsansätzen
2. Modul
Wohnen: Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität für die Wohnbevölkerung
3. Modul
Freizeit: Analyse der Freizeitinfrastruktur und Konzeptentwicklung zur
Qualifizierung und Ergänzung der Freizeitangebote
4. Modul
Städtebauliches Leitbild: Analyse der städtebaulichen Strukturen;
Identifizierung von Maßnahmen zur städtebaulichen Attraktivierung der
Innenstadt und Pflege des Stadtbildes; Entwicklungskonzept für die nbso-Westflächen
Das
Stadtteilentwicklungskonzept ist angelegt als ein themenübergreifendes,
integratives Handlungskonzept, welches insbesondere die Anforderungen an den
Stadtteil als Einkaufs-, Arbeits-, Wohn- und Freizeitstandort in Einklang mit
zukünftig zu verfolgenden, städtebaulichen Vorstellungen bringen soll.
Gleichzeitig soll ein hohes Maß an tatsächlicher Umsetzbarkeit erreicht werden.
Auf Grundlage einer Stärken-Schwächen-Analyse für die wichtigsten
Handlungsfelder ergibt sich im Stadtteilentwicklungskonzept schließlich eine
detaillierte Zielvorstellung für die zukünftige Entwicklung Opladens sowie ein
Handlungskonzept mit Empfehlungen bis hin zu Vorschlägen zu möglichen
Einzelmaßnahmen und -projekten. Es wird somit ein Handlungsrahmen zur weiteren
Ausfüllung gegeben und den beteiligten Akteuren inner- und außerhalb der
Verwaltung weiterhin die Möglichkeit gegeben, sich entsprechend zu
positionieren.
Elementare Aussagen des Stadtteilentwicklungskonzeptes sind
zusammengefasst:
-
Der
urbane Charakter des Stadtteils soll gestärkt werden. Hierbei ist insbesondere
die Aufwertung und die Attraktivierung der Einkaufsbereiche ein wichtiges Ziel
für das gewachsene Opladen. Die Branchenmixoptimierung und die Schaffung
marktkonformer Verkaufsflächenstrukturen stehen dabei im Vordergrund. Neue
Einzelhandelsnutzungen auf den nbso Westflächen an der Bahnhofstation Opladen
sollen die gewachsenen Einzelhandelsstrukturen der Fußgängerzone ergänzen und
stärken. Sowohl die angestrebte Aufwertung der Bahnhofstraße als Verbindungsachse
und Entree zwischen nbso-Ostseite, Bahnstation und der gewachsenen Innenstadt
als auch die mögliche Verlagerung des Opladener Busbahnhofes in die direkte
Nähe des Bahnhaltepunktes vervollständigen dieses Bild.
-
Eine
nachfragegerechte Steuerung des Generationenwandels im Wohnbestand soll
erreicht werden und Investitionen in den privaten Wohnbestand forciert werden. Die
Nutzung der Flächenpotentiale der nbso-Westflächen zur Schaffung neuer
Wohnformen, der Ausbau geförderten Wohnungsbaus und ggf. die Sicherung der
bestehenden Wohnquartiere durch Nutzung vorhandener Innenentwicklungspotentiale
stehen weiterhin auf der Agenda des Stadtteilentwicklungsprozesses.
-
Der
vorhandene hohe Erholungswert Opladens soll erhalten und weiter ausgebaut
werden. Die Empfehlung, einen nbso und den gewachsenen Stadtteil verbindenden
Stadtteilpark anzulegen, unterstreicht dies.
-
Das
städtebauliche Leitbild des Stadtteilentwicklungskonzeptes, welches schließlich
als Resümee alle behandelten Themenmodule abbildet, orientiert sich an der
Maßgabe eines Zusammenwachsens von Altem und Neuem (nbso). Verbindungen sollen
geschaffen und belebt werden. Es beschreibt die Ziele und Handlungsfelder vom
faktischen Zustand über die erkennbaren Veränderungstendenzen bis hin zur
Vorstellung der angestrebten Ziele. Dieses Leitbild soll die zukünftigen
Planungen maßgeblich begleiten. Es ist eine Leitlinie, die Akteuren aus
Politik, Verwaltung, Institutionen und Investoren, aber auch den Bürgern eine
Orientierung auf den Weg in die Zukunft gibt.
Das Stadtteilentwicklungskonzept für das Zentrum Opladen wurde in einem
breit angelegten Diskussionsprozess mit Bürgern, der Fachöffentlichkeit und
Entscheidungsträgern erarbeitet; u. a. sind folgende projektbegleitende
Veranstaltungen und Fachgespräche zu nennen:
-
themenspezifische
Fachgespräche mit Experten und Bürgern zu den Themen Einzelhandel und Wohnen in
Opladen
-
umfangreiche,
projektbegleitende Sitzungen einer Arbeitsgruppe zur Abstimmung der
Zwischenergebnisse und der darauf aufbauenden Arbeitsschritte mit Vertretern
der Stadt Leverkusen und den Konzeptentwicklern
-
vier
Sitzungen der prozessbegleitenden Projektgruppe mit Vertretern Verwaltung, der politischen
Fraktionen und der Fachöffentlichkeit,
-
drei
Öffentlichkeitsveranstaltungen zur Information und Beteiligung der
Bürgerschaft,
-
die
von den Konzeptentwicklern durchgeführten Expertengespräche und Ortsbegehungen
während des gesamten Projektverlaufes
Die verkehrlichen
Auswirkungen zukünftiger Planungen und Entwicklungen im Stadtteil Opladen waren
nicht Bestandteil der Untersuchungen des Stadtteilentwicklungskonzeptes.
Die zukünftige Aufgabe der Verwaltung zur Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes ist es, die im Endbericht dargestellten Maßnahmen- und Projektvorschläge inhaltlich, finanziell und bezogen auf mögliche Zuständigkeiten zu konkretisieren und zu priorisieren. Die Maßnahmenvorschläge der Konzeptentwickler sind hinsichtlich möglicher personeller und finanzieller Zuständigkeiten sowie bezogen auf eine Bewertung der notwendigen zeitliche Abfolge offen gehalten.
In weiteren Abstimmungsgesprächen mit Vertretern aus Verwaltung, Wirtschaft, Fachöffentlichkeit und Politik sind hierzu Vorschläge zu erarbeiten. In diesen sollen z.B. die Zuordnung von Zuständigkeiten, die Erarbeitung eines Umsetzungsplanes und die Ausgestaltung der Finanzierung für die im STEK Opladen vorgeschlagenen Maßnahmen benannt werden.
Diese abgestimmten und konkretisierten Maßnahmen werden dann dem Rat der Stadt Leverkusen zum Beschluss vorgelegt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2500/2013
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Stramka / 61 / -6128
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)