Beschlussentwurf:
1. Der Rat beruft gem. § 108 a Abs. 3 i. V. m. § 113 Abs. 1 Satz 3 GO NRW folgendes Mitglied aus dem Aufsichtsrat der RELOGA Holding GmbH & Co. KG (RELOGA) ab:
Herrn Horst Crummenerl
2. Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat gem. § 108 a Abs. 5 GO NRW i. V. m. § 12 des Gesellschaftsvertrages der RELOGA folgenden Beschäftigten als Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der RELOGA:
Herrn Martin Behrend
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Gem. § 12.1 Buchstabe c) des Gesellschaftsvertrages der RELOGA gehören dem Aufsichtsrat u. a. 8 Arbeitnehmer der Betriebe der Gesellschaft und/oder der von der Gesellschaft abhängigen Gesellschaften an. Herr Horst Crummenerl, Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat, ist in die Ruhephase der Altersteilzeit eingetreten und somit nicht mehr für die Gesellschaft tätig, so dass er gem. § 108 a Abs. 3 Satz 2 GO NRW aus seinem Amt im Aufsichtsrat abzuberufen ist.
Gem. § 108 a Abs. 5 i. V. m. Abs. 6 GO NRW wird der Nachfolger vom Rat der Stadt Leverkusen sowie von der Verbandsversammlung des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes (BAV) übereinstimmend aus dem noch nicht in Anspruch genommenen Teil der von der Betriebsversammlung der Gesellschaft und der von der Gesellschaft abhängigen Gesellschaften, die einen arbeitsrechtlichen Gemeinschaftsbetrieb bilden, am 03.11.2011 in einer geheimen Wahl erstellten Vorschlagsliste bestellt. Diese Vorschlagsliste ist der Vorlage als Anlage beigefügt. Die Bestellung bedarf jeweils eines Beschlusses der Mehrheit der gesetzlichen Mitglieder des Rates der Stadt Leverkusen und der Verbandsversammlung des BAV.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2561/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.