Betreff
Straßenbaum am Haus Friedensstraße 27
- Bürgerantrag vom 13.12.13
Vorlage
2566/2014
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt zur Kenntnis, dass die Technischen Betriebe Leverkusen AöR für die Entfernung von Missständen an Kanälen durch die Wurzeln städtischer Bäume zuständig sind. Hierfür bedarf es eine Information/Aufforderung der Grundstückseigentümer.

 

Die Bezirksvertretung lehnt den Bürgerantrag auf Fällung des Baumes an der Einfahrt zum Gebäude Friedensstraße 27 ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 13.12.2013 (s. Anlage 1) regt die Petentin an, einen Straßenbaum an der Einfahrt zum Gebäude Friedensstraße 27 zu entfernen, da dessen Wurzeln in den hauseigenen Abwasseranschluss hineinwachsen und diesen verstopfen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder der Bezirksvertretung den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Wenn die Durchwurzelung von Kanälen nachweislich durch städtische Gehölze bewirkt wird, sind für die Abhilfe die Technischen Betriebe Leverkusen (TBL) AöR zuständig. Um die TBL AöR hier aktiv werden zu lassen, bedarf es keines Bürgerantrages, sondern lediglich einer entsprechenden Information/Aufforderung des Grundstückseigentümers an die TBL AöR, die dann, nach Tatsachenfeststellung vor Ort, die für den betroffenen Teilbereich notwendigen Maßnahmen einleiten. Die TBL AöR wurden über die Eingabe zwar informiert, es ist aber dennoch erforderlich, dass sich die Grundstückseigentümerin unmittelbar mit den TBL AöR in Verbindung setzt.

 

Hierüber wurde die Petentin in einem Telefonat am 06.01.2014 informiert. Sie erklärte aber, den Bürgerantrag aufrechterhalten zu wollen, damit der Baum entfernt werde.

 

Gerade in den durch die zusammenhängende Wohnbebauung in Wiesdorf verdichteten Straßenräumen tragen Bäume zu einer positiven Beeinflussung des Mikroklimas bei (Staubbindung, Kühlung und Anreicherung der Luftfeuchtigkeit im Sommer). Der Baum ist gesund und vital.

 

Eine Entfernung des Baumes ist unnötig, da nach einer eventuellen Kanalsanierung keine Störungen mehr von ihm ausgehen können und er ansonsten frei steht und keine unzumutbaren, sonstigen Beeinträchtigungen von ihm ausgehen.