Betreff
Jugendkunstgruppen
- Änderung der Entgeltordnung
- Änderung der Honorarordnung
Vorlage
2569/2014
Aktenzeichen
415-40-09-fa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.     Die Entgeltordnung für die Jugendkunstgruppen wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

II.     Die Honorarordnung der Jugendkunstgruppen wird in der als Anlage 2 beigefügten Fassung beschlossen.

 

gezeichnet:

                                               In Vertretung                        

Buchhorn                               Adomat                                

Begründung:

 

Zu I.

 

Die Verwaltung schlägt folgende neue Entgelte vor:

                                                                                                               alt                 neu

1.         Entgelte für Regelkurse                                                        48,00 €           54,00 €

2.         Entgelte für Regelkurse bei Eintritt nach

dem Halbjahr (Januar)                                                          30,00 €           35,00 €

3.         Kurse mit spezieller Zielgruppenanbindung

(z. B. soziale Defizite, interkulturelle Angebote)

Jahresgebühr                                                             20,00 €           20,00 €

4.         Kurse mit berufsvorbereitendem Charakter

à Unterrichtsdoppelstunde (2 x 45 Minuten)                         2,00 €             2,40 €

5.         Tages- und Wochenendseminare

à Unterrichtsdoppelstunde (2 x 45 Minuten)                         3,00 €             3,60 €

6.         Leistungen für andere Einrichtungen

(Ganztagsschule) à Unterrichtsdoppelstunde

(2 x 45 Minuten)                                                                     45,00 €           47,00 €

 

Erläuterungen zu 1. bis 5.

Mit der Erhöhung der Entgelte für Regelkurse und Seminar-Angebote der Jugendkunstgruppen wird die beabsichtigte Erhöhung der Honorare der Kursleiterinnen und Kursleiter um 2,00 € je Unterrichtsdoppelstunde gegenfinanziert. Da die Entgelte rund ein Drittel der Honorarkosten decken, ist eine Erhöhung um 6,00 € für den Regelkurs zur Gegenfinanzierung erforderlich.

Eine Erhöhung in der vorgeschlagenen Höhe ist vertretbar, da die Entgelte zuletzt 2007, also vor sieben Jahren, erhöht wurden. Da die Mehreinnahmen im vollen Umfang für die Honorare der Kursleiterinnen und Kursleiter eingesetzt werden, die die Angebote der Jugendkunstgruppen praktisch umsetzen, wird die geplante Erhöhung auch den betroffenen Eltern gut zu vermitteln sein.

Bedürftige Eltern werden von der Erhöhung nicht betroffen sein, da die volle Jahresgebühr über das Förderprogramm „Bildung und Teilhabe“ abgedeckt werden kann. Bei der Wahrnehmung des Angebots von „Bildung und Teilhabe“ werden die Eltern von den Jugendkunstgruppen weiter durch Beratung unterstützt.

Die Teilnahme an einer Kurseinheit von 90 Minuten kostet in Leverkusen mit der vorgeschlagenen Erhöhung 1,42 €, vorher 1,30 €.

 

 Erläuterung zu 6.

Da bei den Leistungen für andere Einrichtungen die Honorare der Kursleiterinnen und Kursleiter zu 100 Prozent durch die Entgelte abgedeckt sind, müssen diese nur um die beabsichtigte Erhöhung der Honorare von 2,00 € je Unterrichtsdoppelstunde erhöht werden, um die gleiche Kostendeckung zu erreichen.

 

Die Verwaltung schlägt folgende weitere Änderungen der Entgeltordnung vor:

 

Alt:

Neu:

2.                 Ausnahmen

2.1      Bezieher und Bezieherinnen von Leistungen nach SGB II und SGB XII erhalten bei entsprechendem Nachweis einen Rabatt von 25% auf die Entgeltsumme.

2.2      In sozialen Härtefällen kann auf formlosen Antrag das Entgelt erlassen werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Betriebsleiterin/dem Betriebsleiter der KulturStadtLev.

 

2.3      Arbeitsgemeinschaften, deren Produkte direkt den Jugendkunstgruppen zugute kommen, z. B. Werbung und Imagebildung, Gebäude- und Umfeldverschönerung, sind entgeltfrei.

2.        Ausnahmen

2.1      entfällt
[da das Entgelt für die Personengruppe über „Bildung und Teilhabe“ entrichtet werden kann. Sonderfälle werden über „2.1. Neu“ geregelt.]

2.2      bleibt, wird 2.1

 

 

 

 

2.3      bleibt, wird 2.2

3.         Fälligkeit

Die Entgelte sind in der Regel bis zum dritten Unterrichtstag der Teilnehmerin/des Teilnehmers zu entrichten. Ausnahmen bilden Einzelveranstaltungen. Hier sind die Entgelte vor Beginn der Veranstaltung zu entrichten. Teilzahlungen sind grundsätzlich möglich. Hierüber entscheidet die Betriebsleiterin/der Betriebsleiter der KulturStadtLev.

 

3.         Fälligkeit

bleibt

 

4.         Mindestteilnehmerzahl

Angebotene Veranstaltungen werden in der Regel nur durchgeführt, wenn bis zum dritten Unterrichtstag eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen erreicht wird. Ausnahmen können durch technische Rahmenbedingungen, z. B. Fotodunkelkammern, oder pädagogische Maßnahmen entstehen.

 

4.         Mindestteilnehmerzahl

Angebotene Veranstaltungen werden in der Regel nur durchgeführt, wenn nach dem dritten Termin abzusehen ist, dass eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen erreicht werden kann. Ausnahmen können durch technische Rahmenbedingungen, z. B. Arbeitsplätze im Computerstudio oder im Werkraum sowie durch pädagogische Maßnahmen entstehen.

[Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Mindest-Teilnehmerzahl in vielen Kursen erst im Laufe des Kursjahres erreicht wird. Das ist in der Regel nach drei Terminen absehbar.]

5.         Rückerstattungen

Entgelte werden nur zurückerstattet bzw. erlassen, wenn die Teilnehmerin/der Teilnehmer wegen langfristiger Krankheit oder aus ähnlich schwerwiegenden Gründen die Veranstaltung nicht besuchen kann oder die Teilnahme an der Veranstaltung nicht zumutbar ist. Bei Kursausfällen durch Verschulden der Jugendkunstgruppen von über 10 % der vorgesehenen Unterrichtszeit wird Ersatz geleistet.

 

5.         Rückerstattungen

bleibt

6.         Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 01.08.2007 (Studienjahr 07/08) in Kraft. Gleichzeitig verliert die vom Rat der Stadt Leverkusen am 07.03.2005 beschlossene Entgeltordnung ihre Gültigkeit.

 

6.         Inkrafttreten

Die Entgeltordnung tritt am 01.09.2014 (Studienjahr 14/15) in Kraft. Gleichzeitig verliert die vom Rat der Stadt Leverkusen am 26.03.2007 beschlossene Entgeltordnung ihre Gültigkeit.

 

 

 

Zu II.

 

Die Verwaltung schlägt folgende Änderung der Honorarordnung vor:

 

Änderung Satz 1 der Honorarordnung:

Alt:      Das Honorar für die durchgeführte Doppelstunde beträgt 37,00 €.

Neu:   Das Honorar für die durchgeführte Doppelstunde (90 Min.) beträgt 39,00 €.
Das Honorar für eine durchgeführte Zeitstunde (60 Min.) beträgt 29,00 €.

 

Die Honorarsätze der Kursleiterinnen und Kursleiter der Jugendkunstgruppen wurden zuletzt vor neun Jahren, im Jahr 2005 erhöht. Um weiterhin qualifizierte freie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten, ist eine Erhöhung der Honorare unerlässlich. Aus pädagogischen Gründen (Alter der Kinder, Gruppengröße, Inhalte) werden auch Regelkurse mit einer Dauer von 60 Minuten angeboten. Damit die Vorbereitung für diese Kurse angemessen berücksichtigt wird und diese Kurse auch für die Kursleitungen attraktiv sind, wird für diese Angebote ein Aufschlag von 3,00 € je Stunde gezahlt.

Die Erhöhung der Honorare wird durch eine Anhebung der Kursentgelte gegenfinanziert.

 

Änderung Absatz 4 der Honorarordnung:

Alt:     Kurse, Arbeitsgemeinschaften und Seminare werden in der Regel nur dann durchgeführt und honoriert, wenn bis zum dritten Unterrichtstag eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen erreicht wird. In besonderen Ausnahmefällen (z. B. Fotodunkelkammer) kann die JKG-Leitung Veranstaltungen zulassen, die diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen.

 

Neu:   Kurse, Arbeitsgemeinschaften und Seminare werden in der Regel nur dann durchgeführt und honoriert, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von zehn Personen erreicht werden kann. Die JKG-Leitung entscheidet hierüber bei Regelkursen nach dem dritten Termin, bei kürzeren Seminaren (Workshops) nach Ablauf der Anmeldefrist. In Ausnahmefällen kann die JKG-Leitung Veranstaltungen durchführen, die diese Mindestteilnehmerzahl nicht erreichen.

 

Die Erfahrung hat gezeigt, dass nach dem dritten Termin nur selten zehn Anmeldungen für einen Kurs vorliegen, sich die Kurse aber im Laufe des Kursjahres füllen.

Die Nachfrage von Eltern nach den Kursangeboten der Jugendkunstgruppen besteht das ganze Jahr. Noch im Frühjahr melden sich Eltern, die ihre Kinder anmelden möchten. Auch um den Wünschen dieser Eltern nachkommen zu können, ist es gut, wenn in einigen Kursen Plätze frei bleiben.

Auch ist es unverhältnismäßig und pädagogisch nicht zu vertreten, acht Kinder oder Jugendliche die lernen wollen, ein Jahr lang nicht zu unterrichten, weil zwei Teilnehmer bis zum dritten Termin fehlen, die sich aber im Laufe des Jahres erfahrungsgemäß noch anmelden würden.

Außerdem sind durch die Nachbesetzung im laufenden Jahr und Überbesetzungen in anderen Kursen, keine Mindereinnahmen zu erwarten.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2569/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claus Faika / Jugendkunstgruppen / 0214 66787

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Erhöhung der Entgelte für die Teilnahme an Kursen der Jugendkunstgruppen und Erhöhung der Honorare für die Kursleiterinnen und Kursleiter der Jugendkunstgruppen.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Wirtschaftsplan der KSL

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Mehreinnahmen Entgelte JKG = 3.800,00 €

Mehrausgaben Honorare JKG = 1.900,00 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Mehreinnahmen Entgelte JKG = 3.800,00 €

Mehrausgaben Honorare JKG = 3.800,00 €

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Beschlussfassung ist in diesem Sitzungsturnus erforderlich, damit die Änderungen bei den Arbeiten für den Katalog 2014/2015 berücksichtigt werden können.