Betreff
Fällung einer Eiche in der Flotowstraße
Vorlage
2580/2014
Aktenzeichen
01-40-2580/2014-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung III stimmt der Fällung einer Stiel-Eiche in der Flotowstraße zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Es handelt es sich um einen großen Straßenbaum, dessen Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist die Fällung des Baumes unumgänglich. Nähere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Dokumentation entnommen werden.

 

Als Ersatzpflanzung kann an gleicher Stelle erneut eine Eiche gepflanzt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2580/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Bremicker, 67, 6770

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305 Produktgruppe öffentliches Grün

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

nach Jahresvertragspreisen, je nach Aufwand für die Absperrmaßnahmen,

ca. 600 €.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die eingehende Kontrolle der Straßenbäume erfolgte am 08.01.2014. Da die Bäume möglichst innerhalb eines Monats nach Feststellung des Schadbildes gefällt sein sollten, ist es, zur Vermeidung einer Dringlichkeitsvorlage, erforderlich, die Vorlage über den 2. Nachtrag einzubringen.