- Erdgasparallelleitung Waldsiedlung
Beschlussentwurf:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, gegen die Trassenführung der Erdgasparallelleitung unmittelbar entlang der Waldsiedlung und Waldschule vorzugehen und sich für die Verlegung der Trasse mittig zwischen die Bebauungen der Waldsiedlung und Nittum/Schildgen einzusetzen.
2. Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zur Durchführung des Klageverfahrens ein renommiertes externes Rechtsanwaltsbüro beauftragt hat.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG) plant die Errichtung und den Betrieb einer Erdgasparallelleitung von Leverkusen-Hitdorf nach Bergisch Gladbach-Paffrath. Im Bereich Schlebusch/Waldsiedlung verläuft die Trasse unmittelbar entlang der Waldschule sowie der Wohnbebauung.
Der Planfeststellungsbeschluss für die Errichtung und den Betrieb der Erdgasparallelleitung mit vorgenannter Trassenführung entlang der Waldschule und Waldsiedlung wurde am 30.10.2013 gefasst. Da zum jetzigen Zeitpunkt nur noch der Klageweg offenstand, hat die Verwaltung mit Datum vom 14.01.2014 fristwahrend Klage erhoben und gleichzeitig Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gestellt.
Zielsetzung des Klageverfahrens durch die Stadt Leverkusen ist die Verlegung der Trasse mittig zwischen die Bebauungen der Waldsiedlung und Nittum/Schildgen, um eine möglichst große Entfernung zu beiden Wohngebieten zu erreichen.
Aufgrund der Spezifikation und Komplexität der Materie hat die Verwaltung ein externes, in der Gesamtthematik erfahrenes Rechtsanwaltsbüro mit der Durchführung des Klageverfahrens beauftragt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2590/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Capitain, Daniel; FB 01; 88 09
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Klageverfahren gegen die NETG als potenzielle Betreiberin der Erdgasparallelleitung.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten für die Durchführung des Klageverfahrens durch das externe Rechtsanwaltsbüro werden aus dem etatisierten Budget des FB Recht und Ordnung beglichen. Die Frage der für die Stadt Leverkusen de facto anfallenden Kosten ist vom Ausgang des Klageverfahrens abhängig.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Derzeit nicht absehbar.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Derzeit nicht absehbar.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
/
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Aufgrund der Eilbedürftigkeit des Sachverhaltes und insbesondere des anhängigen Klageverfahrens wird die Vorlage in die Sondersitzung des Hauptausschusses eingebracht.
Hinweis des
Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 18
Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt
Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den
Hauptausschuss am 21.01.2014 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene
Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.