Betreff
Wahlordnung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Leverkusen gem. § 27 der Gemeindeordnung NRW
Vorlage
2597/2014
Aktenzeichen
330-98-00
Art
Beschlussvorlage

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2597/2014 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Laukötter / 33 / 0214-406 3366

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Einrichtung eines Integrationsrates in der Stadt Leverkusen erfolgt aufgrund rechtlicher Verpflichtung gem. § 27 Abs. 1 GO NRW.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftragsnummer: 330002500107

Sachkonto: 542900

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Gesamtkosten der Wahl der Mitglieder des Integrationsrates ist mit 50.000 € veranschlagt.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die laufenden Kosten zur Unterhaltung des Integrationsrates sind mit 43.650 € pro Jahr veranschlagt.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)