Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Ausführung folgender Baumaßnahmen über 30.000 € zu:
1. Grundschule Dönhoffstraße 95,
Fenstererneuerung: 290.000 €
2. Turnhalle der Grundschule Fontanestraße 2,
Hallensanierung: 340.000 € in 2014 und 400.000 € in 2015
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Zu 1.:
Bei den betroffenen Fenstern handelt es sich um Holzfenster mit einer
Einscheibenverglasung.
Diese Konstruktion ist sowohl hinsichtlich der Rahmen und der Verglasung
aus energetischer Sicht unbedingt zu erneuern (Transmissionswärmeverluste).
In der Vergangenheit sind zudem immer wieder Probleme mit den Beschlägen
aufgetreten, welche ausgetauscht werden mussten. Die Ersatzteilbeschaffung wird
aufgrund des Alters jedoch immer schwieriger und unwirtschaftlicher.
Die Beschichtung der Holzrahmen löst sich großflächig und ist malerisch
nicht mehr zu überarbeiten, da die Holzstruktur in Teilbereichen keine
ausreichende Festigkeit mehr aufweist. Eine Instandsetzung dieser Bereiche
durch einen Tischler ist aus wirtschaftlicher Sicht nicht zielführend.
Bei Starkregenereignissen kommt es zum Eintritt von Niederschlagswasser,
da die Dichtigkeit von Blend- und Flügelrahmen nicht mehr gewährleistet ist.
Die Dichtigkeit der Anschlüsse der Fensterkonstruktion zum Mauerwerk ist
mittelfristig ebenfalls nicht mehr gewährleistet, auch hier kann es zu Feuchteschäden
und damit zu Schimmelbildung kommen.
Geplante
Sanierung
Die auszutauschenden Fenster werden durch Elemente aus Aluminium mit
einer Isolierverglasung gemäß der aktuellen Energieeinsparverordnung ersetzt.
Die Fensterbänke werden aus korrosionsbeständigem Metall ausgeführt. Da die
Sanierung der Fenster nicht über die Innenräume ausgeführt werden kann, ist ein
Fassadengerüst notwendig.
Die Durchführung der Maßnahme ist für die Sommerferien 2014 vorgesehen.
Geschätzte Kosten
brutto
Gerüststellung 15.000 €
Austausch der Fenster 260.000
€
Beiputzarbeiten 5.000
€
Beiarbeiten des Mauerwerks 5.000
€
Malerarbeiten 5.000 €
290.000
€
Zu 2.:
Bei dem aus dem Jahr 1964 stammenden unterkellerten Gebäude handelt es sich
um eine Einfachsporthalle mit angeschlossenem Umkleidetrakt und Pausen-WC.
Die einzelnen Gebäudeteile sind in Massivbauweise in einer Stahlbetonskelettkonstruktion
mit Mauerwerkswänden teils in Sichtmauerwerk und teils in verputzter Ausführung
erstellt.
Ursprünglich waren die Duschräume und Umkleiden künstlich belüftet. Aus
hygienischen Gründen wurde die Lüftungsanlage stillgelegt und zurückgebaut. Aktuell
werden diese Räume nur unzureichend über Fenster belüftet.
In der Sporthalle selbst ist die Sporthallendecke nicht ballwurfsicher,
auch hier ist die Lüftung nicht ausreichend. Es kommt immer wieder zu Klagen
über zu große Wärme in den Sommermonaten. Ein Grund dafür ist auch der fehlende
Sonnenschutz. Die Fensteranlage in der Sporthalle ist neueren Datums und bedarf
keines Austausches, im Gegensatz zu den restlichen Fenster- und Türanlagen.
Die Infrastruktur des Gebäudes entspricht hinsichtlich der
Hygieneanforderungen im Trinkwasserbereich nicht mehr den heutigen
Anforderungen und muss saniert werden, ebenso die Elektroinstallation. In
diesem Zusammenhang sollte eine Umstrukturierung des Grundrisses des Umkleide-
und Sanitärtraktes vorgenommen werden, um aktuellen Anforderungen Rechnung zu tragen.
Das Dach der Sporthalle ist bereits 2013 saniert worden, da hier durch
Durchfeuchtungsschäden erheblicher Handlungsbedarf bestand.
Geplante
Sanierung und zeitlicher Ablauf:
Die ursprünglich in zwei Abschnitten (2014/15) geplante Sanierung soll
in 2015 baulich zusammengefasst werden, da mögliche Fördermittel des
Bundesministeriums für Umwelt erst in der zweiten Jahreshälfte 2014 bewilligt
werden können. Der verbleibende Zeitrahmen bis Jahresende reicht nicht für die
ursprünglich angedachte Sanierung aus. Die Planungs- und Ausschreibungsphase
für die förderunschädlichen Gewerke kann jedoch bereits in 2014 erfolgen.
Vorteilhaft ist die dann nur noch einmalige Belastung des Schulbetriebs durch
die Sanierungsarbeiten und Kosteneinsparungen im Bereich Baustelleneinrichtung
und Gerüststellung. Die Ausführung der Baumaßnahmen ist für den Zeitraum von
den Osterferien 2015 bis nach den Sommerferien 2015 geplant. Für diesen
Zeitraum muss die Halle aus der Nutzung genommen werden.
Der Sanierungsumfang erstreckt sich auf die nachgenannten Bereiche:
-
Energetische Fassadenertüchtigung (Wärmedämmung,
Bekleidung und Verschattung)
-
Neustrukturierung des Grundrisses Umkleiden /
Sanitärtrakt / Pausen-WC)
-
Erneuerung Elektroinstallation, energetische
Sanierung Beleuchtung
-
Energetische Erneuerung Heizung-Lüftung-Sanitär
-
Erneuerung Sporthallendecke (ballwurfsicher)
-
Überarbeitung des Sporthallenbodens (neue
Versiegelung)
-
Instandsetzung Prallschutz
Geschätzte Kosten
brutto:
-
Fassadensanierung 270.000
€
-
Neustrukturierung Umkleiden/Sanitär/Elektro 380.000 €
-
Sporthallendecke 55.000 €
-
Sportboden/Prallschutz 13.000 €
-
Einbauten Sporthalle 22.000 €
740.000 €
(hiervon 340.000 € in 2014 und
400.000 € in 2015)
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2605/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht
vom 26.07.2010
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Andrea Pesch/65/406-6530…
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Siehe Begründung
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Zu 1.:
Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107 in 2013
Zu 2.:
Finanzstelle PN 65010170011098, Sachkonto 783100
2014: 340.000 €, 2015: 400.000 €
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Zu 1.: 290.000 €
Zu 2.: 340.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)