Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Ausführung folgender Baumaßnahmen über 30.000 € zu:
1)
KGS Don
Bosco, Quettinger Straße 90
Austausch einer Glasbausteinfassade im Treppenhaus über 3 Geschosse und
Erneuerung von zwei Außentüranlagen: 98.000 € brutto
2)
GGS Herderstraße
8-10
a ) Flachdachsanierung Turnhalle und Umkleiden: 140.000 € brutto
b ) Erneuerung Heizkessel, Warmwasserspeicher und Heizungsverteiler:
92.000,- € brutto
3)
Sporthalle
Heinrich-Brüning-Straße 173
Sanierung Duschbereiche: 167.000 € brutto
4) Kindertagesstätte Engelbertstraße 10
Erstellung eines zweiten Rettungsweges aus dem Obergeschoss und Herrichtung eines Sozialbereiches für die Mitarbeiter: 80.000 € brutto
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Zu 1.:
Es ist vorgesehen, die
vorhandene Glasbausteinfassade im Treppenhaus über 3 Geschosse durch eine
Pfosten-Riegel Konstruktion als auch zwei Außentüranlagen auszutauschen.
An der bestehenden Glasbausteinwand wurden innen
und außen Ablösungen der Verfugung und gerissenes Mauerwerk im Bereich der
Halterung festgestellt. In vielen Bereichen sind die Glasbausteine geplatzt.
Die Stäbe der horizontalen Fugenhalterungen liegen frei und sind korrodiert.
Lastspitzen infolge korrodierter und
querschnittsvergrößerter Bewehrung stellen eine Hauptursache der geplatzten
Glasbausteine dar. Zusätzlich können jahreszeitliche Dehnungen infolge
Temperaturschwankungen zu Spannungen und Lastspitzen geführt haben. Um die
Standsicherheit dauerhaft zu gewährleisten, wird die Fassade erneuert.
Die beiden Türanlagen weisen teilweise
faustgroße Löcher durch Korrosionsschäden auf und sind nicht mehr
sanierungsfähig.
Geplante Sanierung:
Die
Treppenhausfassade wird durch eine selbsttragende Pfosten-Riegel-Konstruktion
aus Aluminium ersetzt und mit einer Rauch-und Wärmeabzugsanlage ergänzt, da es
sich hier um ein notwendiges Treppenhaus handelt.
Die Fassade/Türanlage
1 im Verbindungsgang wird ebenfalls als Pfosten-Riegel-Konstruktion aus
Aluminium und das Türelement wird aus thermisch getrennten Stahlprofilen
erstellt. Dabei wird die Aufteilung aus dem Bestand übernommen und mit zwei
mechanisch betriebenen Oberlichtern zur Belüftung ergänzt.
Auch die Türanlage
2 im Eingang zum Treppenhaus wird mit einer Aluminium- Konstruktion mit
Mehrkammerhohlprofilen und Stahltüren ersetzt. Bei dieser Maßnahme kann die
innenliegende Türanlage, die im laufenden Betrieb meistens offen steht, demontiert
werden und entfällt ersatzlos.
Magnetschlösser und
leichtgängige Obentürschließer in den beiden Türanlagen gehören zur
Sanierungsausstattung.
Wegen der massiven
Eingriffe in die Wandflächen des Treppenhauses und des Verbindungsgangs werden
anschließend Flur und Treppenhaus gestrichen.
Es ist vorgesehen,
die Maßnahme in den Sommerferien 2014 umzusetzen.
Geschätzte Kosten
brutto:
Abbruch |
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Treppenhausfassade |
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2.000,00 € |
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Türanlage
1 |
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1.000,00 € |
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Türanlage
2 |
2 Stück |
2.000,00 € |
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Einbau |
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Gerüst |
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2.000,00 € |
Treppenhausfassade |
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50.000,00 € |
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Türanlage
1 |
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16.000,00 € |
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Türanlage
2 |
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18.000,00 € |
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Sonstiges |
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Anstrich |
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7.000,00 € |
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Summe |
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98.000,00 € |
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Zu 2.:
a)
In den vergangenen Jahren wurden in immer
kürzeren Abständen Undichtigkeiten an der alten Dachsubstanz der Turnhalle durch
die Bauunterhaltung behoben. Die Dachfläche wurde bereits mehrfach in kleineren
Teilflächen mit zusätzlichen Abdichtungsbahnen repariert. Nach mehr als 40
Jahren sind die Dachflächen teilweise undicht und dringend als Ganzes sanierungsbedürftig.
Die nicht intakte Schutzfunktion der Dachkonstruktion führte bereits im
Innenraum zu Wassereinbrüchen und Durchfeuchtung. Die vorhandene Wärmedämmung
ist vollkommen unzureichend.
Um Folgeschäden zu vermeiden, Energie einzusparen
und den Betrieb dauerhaft aufrecht zu erhalten, ist es erforderlich, diese
Dachflächen zu sanieren.
Geplante
Sanierung:
Der gesamte alte Dachaufbau der Turnhalle wird demontiert.
Der neue Dachaufbau wird mit einem zum Dachrand nach außen hin geführten
Gefälle ausgeführt und auf eine außenliegende Entwässerung umgestellt. Somit
sind zusätzlich die erforderlichen Grundleitungen sowie die
Grundleitungsanschlüsse an bestehende Leitungen auszuführen.
Die Dämmung wird den aktuellen Anforderungen der EnEV angepasst.
Die Durchführung der Maßnahme ist für den Spätsommer 2014 vorgesehen.
Geschätzte Kosten
brutto:
Dacherneuerung 118.000,00 €
Neuanschluss der nach außen versetzten Entwässerung 10.000,00 €
Gerüstbauarbeiten 8.000,00 €
Sonstiges 4.000,00 €
Kosten gesamt: 140.000,00
€
b)
Mit Einführung der
EnEV 2014 sind Heizkessel, die älter sind als 30 Jahre, auszutauschen. Die
vorhandene Kesselanlage der Herderstraße 8-10 wurde 1981 errichtet und fällt
somit in die Austauschpflicht der EnEV 2014.
Geplante Sanierung:
Die Heizkesselanlage der Marke Buderus wurde 1981 in der Herderstraße 8 errichtet und besteht aus zwei Kesseln, die jeweils eine Leistung von ca. 320 KW erbringen. Zugehörig sind der ebenfalls alte Heizkreisverteiler inklusive der Pumpengruppen sowie die Warmwasserbevorratung, die in diesem Zuge ebenfalls ausgetauscht werden müssen.
Mit dem Austausch der alten Kesselanlage sowie dem Warmwasserspeicher und dem Heizkreisverteiler wird die Heizungsanlage auf den aktuellen Stand der Technik gebracht.
Positiv ist das Einsparpotenzial der neuen Kesselanlage zu bewerten, da diese über wesentlich bessere Wirkungsgrade verfügt als die Altanlage. Dadurch lassen sich Fossile Brennstoffe sparen, sowie die Co2 Emissionen senken. In Kombination mit der Reduzierung der Überdimensionierung von Rohrleitungen und Pumpen wird dadurch die gesamte Heizungsanlage wieder auf einen Stand gebracht, der den anerkannten Regeln der Technik und der aktuellen EnEV entspricht.
Die Maßnahme ist zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebes erforderlich und soll im Sommer 2014 ausgeführt werden.
Geschätzte Kosten
brutto:
Abgasanlage 5.000,00 €
Demontage 5.000,00 €
Heizkessel 280 KW 20.000,00 €
Speicherladesystem/WWB 9.500,00 €
Verrohrung TW 4.500,00 €
Verteiler inklusive Pumpen 30.000,00 €
Isolierarbeiten 8.000,00 €
Anpassung GLT 6.000,00 €
Elektrische Verkabelung 4.000,00 €
Kosten gesamt: 92.000,00 €
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Zu 3.:
Die
Duschbereiche sind aus der Bauzeit des Gebäudes von ca. 1981.
Die
alten Boden- und Wandfliesen sowie die Fugen in den 4 Duschbereichen sind
teilweise abgängig und erneuerungsbedürftig.
Mittlerweile zeigen sich immer
größere Undichtigkeiten im Fliesen- und Fugenbereich, die mit normalen
bauunterhalterischen Maßnahmen nicht mehr in den Griff zu bekommen sind. Wasser
zieht in den Boden sowie den unteren Wandanschlussbereich und verursacht dort
Bauschäden an Mauerwerk und Putz. Die in den Wänden verlegte
Elektroinstallation als auch die Türen sind ebenfalls bereits in Mitleidenschaft
gezogen. Kleinreparaturen sind nicht von Dauer und können die Ursache nicht
nachhaltig beheben.
Es wird
daher eine Sanierung in den Duschbereichen vorgeschlagen, um weitere Bauschäden zu vermeiden.
Geplante
Sanierung:
Es ist geplant, eine Epoxidharzbeschichtung im Bodenfliesenbereich
einzubringen sowie neue Wandfliesen aufzubringen, die Elektro- und Sanitärinstallation
sowie die Entwässerung zu überarbeiten.
Die Durchführung der Maßnahme ist für den Spätsommer 2014 vorgesehen.
Die Nutzung der 4 Duschen/Umkleiden in der Halle wird jeweils in
Teilbereichen für die Dauer der Maßnahme ausgesetzt.
Geschätzte Kosten
brutto:
HLS und Entwässerungsarbeiten 40.000,00 €
Elektroarbeiten 8.000,00
€
Fliesenarbeiten 70.000,00 €
Epoxidharzboden 32.000,00 €
Schreinerarbeiten 7.000,00
€
Putzerarbeiten 8.000,00
€
Sonstiges 2.000,00
€
Kosten gesamt: 167.000,00 €
Zu 4)
Im Obergeschoss der Kindertagesstätte befindet sich ein Bewegungsraum,
der hauptsächlich für das Sportprogramm der Tagesstätte in Kleingruppen genutzt
wird. Abends wird dieser Raum von Vereinen mit Gymnastikgruppen genutzt.
Zurzeit ist lediglich eine provisorische Fluchtmöglichkeit über ein
Außengerüst vorhanden.
Außerdem ist vorgesehen, die alte Hausmeisterwohnung in Sozialräume für
die Kita umzubauen (laut Arbeitsstättenrichtlinien erforderlich).
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes ist die Maßnahme unbedingt durchzuführen.
Geplante
Sanierung:
Zur dauerhaften Behebung der Missstände soll eine Stahlaußentreppe mit
Anschluss an die neue Giebelfassade erstellt werden. Um die Zugänglichkeit von
außen und die Gefährdung von Personen zu verhindern, wird auf dem Pausenhof
eine Einhausung der Treppe errichtet. Hieraus kann im Notfall über eine
Stahltür mit Panikbeschlag und Durchgriffschutz geflüchtet werden.
In der Fassade sollen die bestehenden Aufteilungen durch Betonstützen
bestehen bleiben und mit einer Fluchttür aus Stahl und Fensterelementen aus
Aluminium gefüllt werden.
Zur Herstellung des notwendigen Sozialraumes der Kindertagesstätte - zurzeit
wird der Bewegungsraum als Pausenraum genutzt - wird die alte
Hausmeisterwohnung renoviert und mit einem Aufenthaltsraum, zwei Lagerräumen,
Küche und Bad wieder hergerichtet.
Es ist geplant, die Maßnahme nach Möglichkeit in den Schließzeiten im
Sommer umzusetzen.
Geschätzte Kosten
brutto:
Fluchttreppe
mit Einhausung |
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40.000,00 € |
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Fassade
mit Fluchttüre |
25.000,00 € |
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Außenanlage |
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2.000,00 € |
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Sozialräume |
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9.000,00 € |
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Sonstiges |
|
|
4.000,00 € |
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Summe |
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80.000,00 € |
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2606/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Andrea Pesch / 65 / 406-6530
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
s. Begründung
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Zu 1) Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 599120
Zu 2a) Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107
Zu 2b) Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107
Zu 3) Finanzstelle PN 0170, Sachkonto 523107
Zu 4) Finanzstelle 6500 017001 2006
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Zu 1) 98.000 €
Zu 2a) 140.000 €
Zu 2b) 92.000 €
Zu 3) 167.000 €
Zu 4) 80.000 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)