Betreff
Nutzung des Leverkusener Stadtwappens durch pro NRW
- Bürgerantrag vom 11.12.13
Vorlage
2611/2014
Aktenzeichen
011-12-11-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag auf Untersagung der Nutzung des Leverkusener Stadtwappens auf der Homepage von pro NRW ab.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 11.12.2013 (s. Anlage 1) regt der Petent an, pro NRW die Nutzung des Leverkusener Stadtwappens auf deren Homepage zu untersagen. Dem Bürgerantrag lag ebenfalls ein Teil  des Verfassungsschutzberichtes NRW 2012 bei. Der Bericht kann unter http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Verfassungsschutz/Dokumente/aktuell.pdf eingesehen werden. Auf einen Abdruck wird daher verzichtet.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrages nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden in der nichtöffentlichen Anlage 3 beigefügt.

 

Der Antrag ist zulässig, denn „jeder“ (und damit auch ein Ortsfremder) hat nach § 24 GO NRW das Recht, sich mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat zu wenden.

 

Der Antrag ist jedoch zurückzuweisen, weil er nicht von der derzeitigen Beschlusslage des Rates zur Nutzung des städtischen Wappens gedeckt ist. Der Rat hat in seiner Richtlinie für die Verwendung des Stadtwappens vom 19.06.2006 (s. Anlage 2) eine großzügige Nutzung zugelassen, insbesondere hat er nicht die Verwendung für parteipolitische Zwecke untersagt, wie dies z. B. die Stadt Wermelskirchen in ihren Richtlinien ausdrücklich getan hat. Dementsprechend nutzen Leverkusener Parteien und Wählergruppen das Leverkusener Wappen auf ihrer Homepage im Internet. Aus Gründen der Gleichbehandlung kann daher pro NRW die Verwendung des Stadtwappens nicht verwehrt werden.

 

Kontaktaufnahmen mit dem NRW-Verfassungsschutz sowie dem Rechtsdezernat des Städtetages NRW ergaben ebenfalls, dass eine Untersagung der Wappennutzung ausschließlich für die politische Gruppierung pro NRW nicht zulässig ist. Der Städtetag NRW wird die Thematik weiter verfolgen und eine gemeinsame Linie für die Städte zur Handhabung von Problematiken der Wappennutzung erarbeiten.