Beschlussentwurf:
1.1 Der
Rat der Stadt Leverkusen beruft aus der Trägerversammlung des Jobcenters
Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter
AGL) nachfolgendes Mitglied ab:
Ratsherrn
Peter Viertel
1.2 Der
Rat der Stadt Leverkusen beruft aus der Trägerversammlung des Jobcenters AGL nachfolgendes stellvertretende Mitglied
ab:
Ratsherrn
Oliver Ruß
2.1. Nach Beschlussfassung zu 1.
bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem.
§ 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 2 und 4 GO
NRW nachfolgendes Mitglied in die Trägerversammlung des Jobcenters AGL:
Ratsherrn
Oliver Ruß
2.2 Nach Beschlussfassung zu 1.
bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem.
§
113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 2 und 4 GO NRW nachfolgendes stellvertretende
Mitglied in die Trägerversammlung des Jobcenters AGL:
Frau Andrea Lunau
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Mail vom 27.01.14 teilte Rh. Peter Viertel seinen Verzicht auf eine Mitgliedschaft in der Trägerversammlung des Jobcenters AGL mit. Die SPD-Fraktion wünscht die im Beschlussentwurf genannten Umbesetzungen.
Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2615/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hohn / FB 20 / 2042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
./.