Betreff
Abberufung und Neubestellung eines Mitgliedes und eines stellvertretenden Mitgliedes in der Trägerversammlung des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen
Vorlage
2615/2014
Aktenzeichen
201-01-80-01-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.1    Der Rat der Stadt Leverkusen beruft aus der Trägerversammlung des Jobcenters Arbeit und Grundsicherung Leverkusen (Jobcenter AGL) nachfolgendes Mitglied ab:

         

          Ratsherrn Peter Viertel

 

1.2    Der Rat der Stadt Leverkusen beruft aus der Trägerversammlung des Jobcenters AGL nachfolgendes stellvertretende Mitglied ab:

         

          Ratsherrn Oliver Ruß

 

2.1.   Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem.

§ 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 2 und 4 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Trägerversammlung des Jobcenters AGL:

         

          Ratsherrn Oliver Ruß

           

2.2    Nach Beschlussfassung zu 1. bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem.

          § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 2 und 4 GO NRW nachfolgendes stellvertretende Mitglied in die Trägerversammlung des Jobcenters AGL:

         

          Frau Andrea Lunau

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Mit Mail vom 27.01.14 teilte Rh. Peter Viertel seinen Verzicht auf eine Mitgliedschaft in der Trägerversammlung des Jobcenters AGL mit. Die SPD-Fraktion wünscht die im Beschlussentwurf genannten Umbesetzungen.

 

Für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2615/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Hohn / FB 20 / 2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

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A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

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B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

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C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

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D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

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