Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt zur Kenntnis, dass der Oberbürgermeister im Jahr 2013 folgende Einkünfte
- aus Nebentätigkeiten (Einzelheiten ergeben sich aus der beiliegenden Übersicht) 26.799,27 €
und
- als Bruttoeinkommen B 9 124.859,27 €
erzielt hat.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
1. Die Eingruppierung von kommunalen Wahlbeamten auf Zeit ist durch die Eingruppierungsverordnung (EingrVO) per Gesetz festgelegt und nach der Einwohnerzahl gestaffelt. Für den Oberbürgermeister der Stadt Leverkusen leitet sich daraus eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 9 ab, welche zu einem Gesamtbruttoeinkommen in Höhe von 124.859,27 Euro geführt hat.
2. Der Oberbürgermeister hat im Jahr 2013 aus Nebentätigkeiten Vergütungen in Höhe von 26.799,27 Euro erhalten (s. Anlage).
2a. Entsprechend dem Erlass des Innenministeriums vom 25.02.2005, Aktenzeichen: 31-41.01.18-3-3932/05, sind Sitzungsgelder für die Tätigkeit in den Gremien der Sparkasse von der Abführungspflicht ausgenommen.
3. Gem. § 13 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (NtV) dürfen Vergütungen für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst pro Kalenderjahr die Höchstgrenze von 6.000,00 Euro nicht übersteigen. Diese Höchstgrenze übersteigende Vergütungen sind an den Dienstherrn im Hauptamt abzuführen. Die Grenze wurde im Jahr 2013 um 7.549,27 Euro überschritten.
Dieser Betrag wurde durch den Oberbürgermeister an die Stadtkasse überwiesen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2618/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)