Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen
im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW die
Weisung, den Geschäftsführeranstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer
Hans-Peter Zimmermann zu verlängern.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Gemäß § 11 Nr. 2 c des Gesellschaftsvertrages entscheidet der
Aufsichtsrat über den Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von
Dienstverträgen der Geschäftsführer.
Die hierfür notwendigen Schritte werden gemäß § 9 Nr. 1 b der
Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat seitens des Aufsichtsratsvorsitzenden
eingeleitet.
Der bisher gültige Geschäftsführeranstellungsvertrag endet am
31.01.2015. Die Höhe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wird regelmäßig veröffentlicht,
u. a. sind diese der Anlage 5 (Seite 45) aus der Vorlage zum Jahresabschluss
2012 der Klinikum Leverkusen gGmbH (Nr. 2271/2013) zu entnehmen, die am
15.07.2013 vom Rat beschlossen wurde und eine Weisung an die Gremienvertreter
der Klinikum Leverkusen gGmbH beinhaltet.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2619/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek/ FB Finanzen/ 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine