Betreff
Geschäftsführeranstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer der Klinikum Leverkusen gGmbH
Vorlage
2619/2014
Aktenzeichen
201-01-06-03-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung, den Geschäftsführeranstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer Hans-Peter Zimmermann zu verlängern.

 

gezeichnet:

Buchhorn                         

Begründung:

 

Gemäß § 11 Nr. 2 c des Gesellschaftsvertrages entscheidet der Aufsichtsrat über den Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von Dienstverträgen der Geschäftsführer.

 

Die hierfür notwendigen Schritte werden gemäß § 9 Nr. 1 b der Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat seitens des Aufsichtsratsvorsitzenden eingeleitet.

 

Der bisher gültige Geschäftsführeranstellungsvertrag endet am 31.01.2015. Die Höhe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wird regelmäßig veröffentlicht, u. a. sind diese der Anlage 5 (Seite 45) aus der Vorlage zum Jahresabschluss 2012 der Klinikum Leverkusen gGmbH (Nr. 2271/2013) zu entnehmen, die am 15.07.2013 vom Rat beschlossen wurde und eine Weisung an die Gremienvertreter der Klinikum Leverkusen gGmbH beinhaltet.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2619/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek/ FB Finanzen/ 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Keine

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Keine