Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zur 14. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 3. April 1997.
2. Der Rat und die
Bezirksvertretungen nehmen die Termine in Anlage III - Verkaufsoffene Sonntage
- zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Stein
Begründung:
Überschneidungen
mit anderen Veranstaltungen in der Stadt Leverkusen haben die Werbegemeinschaft
Schlebusch und die Aktionsgemeinschaft Opladen veranlasst, die geplanten
Termine der verkaufsoffenen Sonntage 2014 nochmals zu überprüfen und zu ändern.
Sie bitten daher, die seinerzeit festgelegten Termine für die Ratsvorlage zu
aktualisieren.
Demnach
findet die Veranstaltung „Blühendes Schlebusch“ schon am 13.04.2014 statt und
kollidiert nicht mehr mit dem „Weißen Sonntag“ am 27.04.2014.
In
Absprache zwischen der Werbegemeinschaft Schlebusch und der Aktionsgemeinschaft
Opladen finden der „Schlebuscher Adventsmarkt“ und der „Opladener
Weihnachtsmarkt“ nicht am 14.12.2014, sondern erst am 21.12.2014 statt.
Im
Übrigen gilt die Begründung der Hauptvorlage.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2529/2013/1
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Horst ‚Wedler / 30 /
406-3015
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)