Betreff
14. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass an Sonntagen
Vorlage
2529/2013/1
Aktenzeichen
301-30-12-wed
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zur 14. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 3. April 1997.

 

2. Der Rat und die Bezirksvertretungen nehmen die Termine in Anlage III - Verkaufsoffene Sonntage - zur Kenntnis.

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

 

 

Buchhorn                                                      Stein

Begründung:

 

Überschneidungen mit anderen Veranstaltungen in der Stadt Leverkusen haben die Werbegemeinschaft Schlebusch und die Aktionsgemeinschaft Opladen veranlasst, die geplanten Termine der verkaufsoffenen Sonntage 2014 nochmals zu überprüfen und zu ändern. Sie bitten daher, die seinerzeit festgelegten Termine für die Ratsvorlage zu aktualisieren.

 

Demnach findet die Veranstaltung „Blühendes Schlebusch“ schon am 13.04.2014 statt und kollidiert nicht mehr mit dem „Weißen Sonntag“ am 27.04.2014.

 

In Absprache zwischen der Werbegemeinschaft Schlebusch und der Aktionsgemeinschaft Opladen finden der „Schlebuscher Adventsmarkt“ und der „Opladener Weihnachtsmarkt“ nicht am 14.12.2014, sondern erst am 21.12.2014 statt.

 

Im Übrigen gilt die Begründung der Hauptvorlage.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2529/2013/1

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Horst ‚Wedler / 30 / 406-3015

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Maßnahme hat keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)