Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW im nördlichen Teil des Bebauungsgebietes Am Kühnsbusch folgende Widmungen:
1. Eintrachtstraße (nördlicher Teil ab Nr.39 / 46 mit Zufahrt von Kreuzbroicher Straße aus) als Gemeinde- / Anliegerstraße
2. Lupinenweg als Gemeinde- / Anliegerstraße
3. Weg entlang dem Grundstück der Eintrachtstraße 77 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr
4. Weg zwischen Eintrachtstraße 53 und 55 beginnend als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr
5. Weg am Ende Lupinenweg als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr
6. Weg südlich der Eintrachtstraße 39 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Erschließung im nördlichen Teil des Bebauungsplans Am Kühnsbusch wurde mit Verträgen vom 16.3.2005 einer Baugesellschaft übertragen.
Nach Fertigstellung wurden die Straßen und Wege im Dezember 2013 seitens der Stadt übernommen.
Die öffentlichen Verkehrsflächen sind der Allgemeinheit formell zu widmen. Sie sind im Anlageplan dargestellt und mit Ziffern der Beschlussentwurfspunkte bezeichnet. Die auf den Fußgängerverkehr zu beschränkenden Wege sind zusätzlich schraffiert.