- Abstufung der L293 und der L43 in der Ortslage Hitdorf zur Gemeindestraße
Beschlussentwurf:
Der Rat stimmt der Antragstellung beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW zur Abstufung von Teilstrecken der L293 und der L43 in Leverkusen-Hitdorf zu Gemeindestraßen gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Buchhorn Deppe
Begründung:
Mit dem
Verkehrskonzept für Hitdorf, bestehend aus dem Um- und Ausbau der Ringstraße
und der Hitdorfer Straße, sowie dem Umbau der zwei Knotenpunkte an der
Langenfelder Straße/ Fahnenacker und an der Auffahrt der A542 auf Monheimer
Stadtgebiet in Kreisverkehre, ändert sich auch die Verkehrsbedeutung der Landesstraßen
in der Ortslage von Hitdorf.
Für den
überörtlichen Durchgangsverkehr steht in unmittelbarer Nähe die A59 als
leistungsfähige Verbindung zur Verfügung. Eine parallele Führung am Rhein
entlang ist daher entbehrlich.
Ferner ist die enge
Führung der L293 in der Ortsmitte der historischen Hitdorfer Straße nicht mehr in der Lage, den heutigen
Verkehrsanforderungen einer Landesstraße gerecht zu werden und den
überörtlichen Verkehr aufzunehmen. Auch die L43 Langenfelder Straße hat in der
Ortslage ihre Funktion verloren, da mit der Abstufung der L43 Fährstraße zur
Gemeindestraße bereits die Durchbindung über die Fähre auf Kölner Stadtgebiet
unterbrochen wurde.
Im Zusammenhang mit
dem vom Rat beschlossenen Verkehrskonzept für Hitdorf wurde ein Umstufungskonzept
erarbeitet, welches in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 08.07.2013 bereits
vorgestellt wurde. Da dieses Umstufungskonzept auch Auswirkungen auf die
Nachbarstadt Monheim hat, wurde hier ein erweitertes Konzept zur Übernahme von
Landesstraßen in Gemeindestraßen erarbeitet.
Das gemeinsame
Konzept beruht hierbei auf der Abstufung der durch Hitdorf und Monheim führenden
Landesstraße L293 als zentrale Achse. Hierbei wird der Abschnitt von der
Autobahnanschlussstelle Leverkusen-Rheindorf bis zur Straße „Am Kielsgraben“
auf Monheimer Stadtgebiet zur Gemeindestraße abgestuft.
Ferner werden die
Landesstraßen, die von der A59 in Richtung Hitdorf und Monheim führen, in die
Abstufung mit einbezogen. Auf Leverkusener Gebiet ist das die L43 Langenfelder
Straße. Die jeweiligen Abschnitte der Landesstraßen sind im beiliegenden
Lageplan gelb angelegt.
Infolge der
Abstufung werden folgende Teilabschnitte in die städt. Baulast (Straßenunterhaltung)
neu aufgenommen:
Hitdorfer Straße (Ost) und Yitzhak-Rabin-Straße L293 943
m
von der
Anschlussstelle Leverkusen-Rheindorf bis zum Kreisverkehr
„An den Rheinauen“
Hitdorfer Straße (West) L293 210
m
von der jetzigen Ortsdurchfahrtsgrenze am neuen Kreisverkehr
Ringstraße bis zur Stadtgrenze nach Monheim.
Langenfelder Straße L43 1.250
m
von der jetzigen
Ortsdurchfahrtsgrenze am Knoten
Umlag/ Bernsteinstraße
bis zur Stadtgrenze
Vorbehaltlich der
Beschlussfassung der Stadt Monheim (der Rat tagt am 10.04.2014) zum
Umstufungskonzept, stellt die Verwaltung beim Ministerium für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW kurzfristig den Antrag zur
Abstufung der L293 und L43.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2677/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Syring, FB 66; 66 00
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Umstufung von Landesstraßen zu Gemeindestraßen entlang der L293 und der L43
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund des zusammenhängenden Umstufungskonzeptes der Städte Leverkusen und Monheim ist eine gemeinsame Antragstellung beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW notwendig. Um noch zeitnah im April den Antrag zu stellen, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus erforderlich. Seitens des Landes wurde eine kurzfristige Prüfung der für das Verkehrskonzept Hitdorf und den Um- und Ausbau der Ringstraße und der Hitdorfer Straße wichtigen Abstufung zur Gemeindestraße zugesagt.