Betreff
Umstufungskonzept der Landesstraßen in Hitdorf
- Abstufung der L293 und der L43 in der Ortslage Hitdorf zur Gemeindestraße
Vorlage
2677/2014
Aktenzeichen
sy
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat stimmt der Antragstellung beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW zur Abstufung von Teilstrecken der L293 und der L43 in Leverkusen-Hitdorf zu Gemeindestraßen gemäß § 8 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zu.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Buchhorn                                                      Deppe

Begründung:

 

Mit dem Verkehrskonzept für Hitdorf, bestehend aus dem Um- und Ausbau der Ringstraße und der Hitdorfer Straße, sowie dem Umbau der zwei Knotenpunkte an der Langenfelder Straße/ Fahnenacker und an der Auffahrt der A542 auf Monheimer Stadtgebiet in Kreisverkehre, ändert sich auch die Verkehrsbedeutung der Landesstraßen in der Ortslage von Hitdorf.

Für den überörtlichen Durchgangsverkehr steht in unmittelbarer Nähe die A59 als leistungsfähige Verbindung zur Verfügung. Eine parallele Führung am Rhein entlang ist daher entbehrlich.

Ferner ist die enge Führung der L293 in der Ortsmitte der historischen Hitdorfer Straße  nicht mehr in der Lage, den heutigen Verkehrsanforderungen einer Landesstraße gerecht zu werden und den überörtlichen Verkehr aufzunehmen. Auch die L43 Langenfelder Straße hat in der Ortslage ihre Funktion verloren, da mit der Abstufung der L43 Fährstraße zur Gemeindestraße bereits die Durchbindung über die Fähre auf Kölner Stadtgebiet unterbrochen wurde.

 

Im Zusammenhang mit dem vom Rat beschlossenen Verkehrskonzept für Hitdorf wurde ein Umstufungskonzept erarbeitet, welches in der gemeinsamen Sitzung des Bau- und Planungsausschusses und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 08.07.2013 bereits vorgestellt wurde. Da dieses Umstufungskonzept auch Auswirkungen auf die Nachbarstadt Monheim hat, wurde hier ein erweitertes Konzept zur Übernahme von Landesstraßen in Gemeindestraßen erarbeitet.

 

Das gemeinsame Konzept beruht hierbei auf der Abstufung der durch Hitdorf und Monheim führenden Landesstraße L293 als zentrale Achse. Hierbei wird der Abschnitt von der Autobahnanschlussstelle Leverkusen-Rheindorf bis zur Straße „Am Kielsgraben“ auf Monheimer Stadtgebiet zur Gemeindestraße abgestuft.

Ferner werden die Landesstraßen, die von der A59 in Richtung Hitdorf und Monheim führen, in die Abstufung mit einbezogen. Auf Leverkusener Gebiet ist das die L43 Langenfelder Straße. Die jeweiligen Abschnitte der Landesstraßen sind im beiliegenden Lageplan gelb angelegt.

 

 

 

Infolge der Abstufung werden folgende Teilabschnitte in die städt. Baulast (Straßenunterhaltung) neu aufgenommen:

 

Hitdorfer Straße (Ost) und Yitzhak-Rabin-Straße L293                                           943 m

von der Anschlussstelle Leverkusen-Rheindorf bis zum Kreisverkehr

„An den Rheinauen“

 

Hitdorfer Straße (West) L293                                                                                     210 m

von der jetzigen Ortsdurchfahrtsgrenze am neuen Kreisverkehr

Ringstraße bis zur Stadtgrenze nach Monheim.

 

Langenfelder Straße L43                                                                                         1.250 m

von der jetzigen Ortsdurchfahrtsgrenze am Knoten

Umlag/ Bernsteinstraße bis zur Stadtgrenze

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung der Stadt Monheim (der Rat tagt am 10.04.2014) zum Umstufungskonzept, stellt die Verwaltung beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW kurzfristig den Antrag zur Abstufung der L293 und L43.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   2677/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Syring, FB 66; 66 00

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Umstufung von Landesstraßen zu Gemeindestraßen entlang der L293 und der L43

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund des zusammenhängenden Umstufungskonzeptes der Städte Leverkusen und Monheim ist eine gemeinsame Antragstellung beim Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW notwendig. Um noch zeitnah im April den Antrag zu stellen, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus erforderlich. Seitens des Landes wurde eine kurzfristige Prüfung der für das Verkehrskonzept Hitdorf und den Um- und Ausbau der Ringstraße und der Hitdorfer Straße wichtigen Abstufung zur Gemeindestraße zugesagt.