Beschlussentwurf:
1. Der beabsichtigten Errichtung eines differenzierten zweijährigen Bildungsgangs
Fachoberschule (FOS 11/12), berufliche Kenntnisse und Fachhochschulreife
am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung zum 01.08.2014 wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Antragsverfahren bei der Bezirksregierung
Köln einzuleiten.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung soll ein differenzierter Bildungsgang mit dem Ziel eingerichtet werden, gleichzeitig berufliche Kenntnisse und die Fachhochschulreife zu erwerben. Schülerinnen und Schüler haben Interesse an diesem Bildungsgang angemeldet, der schon früher an der Schule geführt wurde und eine Alternative zur Höheren Handelsschule darstellt. Im ersten Jahr ist die Fachoberschule praxisorientiert (drei Tage Praktikum im Betrieb, zwei Tage Schule), erst im zweiten Jahr wird in Vollzeitunterricht auf die Abschlussprüfung vorbereitet. Es handelt sich um einen Bildungsgang, der besonders geeignet ist für Schülerinnen und Schüler, die sich hohe berufspraktische Anteile schon während der Schulzeit wünschen und gleichzeitig die Fachhochschulreife anstreben.
Für die nächsten 3 Schuljahre werden folgende Schülerzahlen prognostiziert:
Schuljahr 2014/15: 25 Schülerinnen und Schüler (einzügig, Unterstufe)
Schuljahr 2015/16: 50 Schülerinnen und Schüler (einzügig; Unter- und Oberstufe)
Schuljahr 2016/17: 75 Schülerinnen und Schüler (zweizügige Unterstufe, einzügige
Oberstufe).
Der Bildungsgang führt nicht zu einer Erhöhung der Gesamtschülerzahl. Die Fachoberschulklasse ersetzt eine bis zwei Klassen der Höheren Handelsschule, in der voraussichtlich die Zügigkeit um eine Klasse sinken wird.
Zusätzliche personelle und finanzielle Belastungen entstehen dem Schulträger mit der Errichtung des Bildungsgangs nicht. Lehrkräfte mit Qualifikation für den beantragten Bildungsgang sind vorhanden.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2680/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Claus Broscheid, FB 40; 406
4010
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Errichtung eines neuen Bildungsganges am Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung. Finanzielle Konsequenzen und Belastungen entstehen nicht.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Nein
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
-
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
-
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
-
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Zur termingerechten Genehmigung des Bildungsganges durch die Bezirksregierung Köln zum kommenden Schuljahr ist der Antrag noch im März 2014 zu stellen.
Vor diesem Hintergrund ist die Vorlage durch den Schulausschuss jetzt zu beraten und zu entscheiden.
Die vollständigen Unterlagen liegen dem Fachbereich Schulen seit Anfang März 2014 vor.