Betreff
Fällung einer Winter-Linde in der Ludwig-Rehbock-Anlage
Vorlage
2685/2014
Aktenzeichen
01-40-2685/2014-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung einer Winter-Linde in der Ludwig-Rehbock-Anlage zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die betroffene Winter-Linde steht am westlichen Ende des Weihers in der Nähe des Auslaufbauwerks. Das festgestellte Gefahrenpotential in diesem stark frequentierten Teil der Ludwig-Rehbock-Anlage macht die Fällung des Baumes alternativlos.

 

Nähere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Dokumentation entnommen werden.

 

Die Ersatzpflanzung erfolgt im Bereich der Ludwig-Rehbock-Anlage.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2658/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Parthey, 67, 6723

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

PN 1305 -Produktgruppe öffentliches Grün

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

nach Jahresvertragspreisen 1,213,80 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bei Schadbildern in dem vorliegenden Umfang besteht grundsätzlich Handlungsbedarf innerhalb von 3 Monaten nach der Feststellung. In diesem Fall also spätestens Mitte Juni 2014. Das Aufeinandertreffen gleich zweier Symptome (Pilzbefall und deutliche Wipfeldürre) ist jedoch so bedenklich, dass der Baum möglichst noch vor dem vollen Laubaustrieb entnommen werden soll. Außerdem erleichtert dies die Fällarbeiten erheblich. Deshalb ist eine Beratung noch im März-Turnus erforderlich.