Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der Fällung einer Winter-Linde in der Ludwig-Rehbock-Anlage zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die betroffene Winter-Linde steht am westlichen Ende des Weihers in der Nähe des Auslaufbauwerks. Das festgestellte Gefahrenpotential in diesem stark frequentierten Teil der Ludwig-Rehbock-Anlage macht die Fällung des Baumes alternativlos.
Nähere Einzelheiten können der als Anlage beigefügten Dokumentation entnommen werden.
Die Ersatzpflanzung erfolgt im Bereich der Ludwig-Rehbock-Anlage.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2658/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: H. Parthey, 67, 6723
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
PN 1305 -Produktgruppe öffentliches Grün
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
nach Jahresvertragspreisen 1,213,80 €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Bei Schadbildern in dem vorliegenden Umfang besteht grundsätzlich Handlungsbedarf innerhalb von 3 Monaten nach der Feststellung. In diesem Fall also spätestens Mitte Juni 2014. Das Aufeinandertreffen gleich zweier Symptome (Pilzbefall und deutliche Wipfeldürre) ist jedoch so bedenklich, dass der Baum möglichst noch vor dem vollen Laubaustrieb entnommen werden soll. Außerdem erleichtert dies die Fällarbeiten erheblich. Deshalb ist eine Beratung noch im März-Turnus erforderlich.