Beschlussentwurf:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Erkenntnisse aus dem Konzeptionsentwicklungsprozess (KEP) der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Leverkusen sukzessive und zeitnah in wirksame Maßnahmen umzusetzen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Mit Beschluss des Rates vom 12.12.2011 wurde
die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit allen interessierten Einrichtungen der
Offenen Kinder- und Jugendarbeit einen Konzeptionsentwicklungsprozess zu
initiieren. Hierbei sollten die Erkenntnisse des Sozialberichtes
berücksichtigt, Standortfragen und Ideen zu Trägeroptimierungen geprüft und die
städt. Einrichtungen einbezogen werden.
Der Prozess sollte ergebnisoffen angelegt und
zur Wahrung der fachlichen Objektivität und institutionellen Neutralität von
einer externen Fachinstanz gestaltet und moderiert werden.
In mehreren ganztägigen
Workshop-Veranstaltungen und dem sich daraus ergebenden fachlichen Diskurs
wurden die Bedingungen des Aufwachsens junger Menschen in den einzelnen
Sozialräumen und Quartieren ermittelt und analysiert.
Das vorliegende Ergebnis dieses Prozesses
(Anlage) gibt neben der Ressourcenermittlung wichtige Hinweise für eine
bedarfsgerechte Angebotsausrichtung im Sinne der Fragestellung: Tun wir das
Richtige an den richtigen Stellen mit den richtigen Methoden im notwendigen
Umfang?
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2695/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51/514/ Telefon: 51 90
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)