Beschlussentwurf:
Der Planung zum Ausbau der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
1. Verkehrskonzept Hitdorf
Der Ausbau der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße verbunden mit der Öffnung des bereits ausgebauten Abschnittes zwischen Kleingansweg und Hitdorfer Straße ist Bestandteil des Verkehrskonzeptes Hitdorf. Dieses Verkehrskonzept, welches ebenso eine Umgestaltung der Hitdorfer Straße beinhaltet, sieht für den Stadtteil Hitdorf ein Ringsystem bestehend aus der Ringstraße und der Hitdorfer Straße vor, mit dem Ziel, den täglichen Verkehr auf diese Straßen aufzuteilen.
Bzgl. dieses Verkehrskonzeptes sind in der Vergangenheit folgende grundsätzliche Beschlüsse eingeholt bzw. Aktionen umgesetzt worden:
· September 2000: Ratsbeschluss zum Verkehrskonzept Hitdorf
· Dezember 2005: Ratsbeschluss zum Verkehrsentwicklungsplan und Flächennutzungsplan: Notwendigkeit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf wird bekräftigt
· Februar 2006: Satzungsbeschluss zum B-Plan Hitdorf-West
· Oktober 2009: Ratsbeschluss zur kurzfristigen Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf
· Mai 2010: Ratsbeschluss zum Ausbau der Ringstraße gemäß B-Plan Hitdorf-West; anschl. Beginn der baulichen Umsetzung im Rahmen eines Erschließungsvertrages
· April 2011: Ratsbeschluss zur Einleitung des B-Planverfahrens Ringstraße
· März 2013: Vorlage mit Ergebnis der Bürgerbefragung in Hitdorf und Bekräftigung des Beschlusses zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf
· Juli 2013: Satzungsbeschluss zum B-Plan Ringstraße
· Juli 2013: Vorstellung des Umstufungskonzeptes, welches für den Stadtteil Hitdorf die Abstufung der Landesstraßen zu Gemeindestraßen vorsieht, in einer Sondersitzung
· Oktober 2013: Durchführung der Planwerkstatt in Hitdorf
· März 2014: Durchführung der Bürgerbeteiligung zum Ausbau der Ringstraße
· April 2014: Ratsbeschluss zur Antragsstellung beim zuständigen Ministerium für das mit der Stadt Monheim erweiterte Umstufungskonzept
2. Planwerkstatt im Oktober 2013
Im Rahmen einer
zweitägigen Planwerkstatt, die am 11. und 12. Oktober 2013 in der Grundschule
an der Lohrstraße stattfand, haben Bürger aus Hitdorf mit Unterstützung durch
ein externes Büro sowie Mitarbeiter der Stadtverwaltung einen Maßnahmenkatalog
erarbeitet. Dieser Katalog sieht Empfehlungen für den Um- und Ausbau von
Ringstraße und Hitdorfer Straße und Kriterien für die Verkehrsführung im
Stadtteil Hitdorf vor.
Empfehlungen für
den Stadtteil Hitdorf
Bezogen auf den
Stadtteil Hitdorf wurden folgende Kriterien festgehalten:
-
Umsetzung
des Umstufungskonzeptes Hitdorf, so dass die Hitdorfer Straße und die
Langenfelder Straße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße abgestuft
werden, um eine Tempo-30-Zone für den gesamten Stadtteil Hitdorf einrichten zu
können
-
richtungslenkende
Verkehrsberuhigung auf beiden Straßen
-
Beschilderung
für ein Lkw-Durchfahrtsverbot für ganz Hitdorf mit Ausnahme des Lieferverkehrs
-
Aufteilung
des Buslinienverkehrs auf die Ringstraße für die Fahrtrichtung Monheim und auf
die Hitdorfer Straße für die Fahrtrichtung Rheindorf
-
Beibehaltung
einer Anschlussmöglichkeit für eine eventuelle Umgehungsstraße an die
Ringstraße
-
aus Finanzierungs-
und Bauablaufgründen zunächst Planung und politischer Beschluss der Ringstraße;
danach erfolgt die Planung und Umsetzung der Hitdorfer Straße
Empfehlung für
den Ausbau der Ringstraße
Bezogen auf die
Ringstraße beinhaltet der Maßnahmenkatalog u. a. folgende Elemente:
-
abschnittsweise
Betrachtung des Straßenraums mit kombinierten verkehrsberuhigenden Maßnahmen
(z. B. Überquerungshilfen, Minikreisverkehre, aber keine erhöhten
Pflasterkissen)
-
Fahrbahnbreite
abschnittsweise 6,00 m für den Begegnungsverkehr Lkw/Lkw bzw. Lkw/Bus
-
Einrichtung
von Engstellen mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m
-
Anlage
der Bushaltestellen nach Möglichkeit parallel zu denjenigen auf der Hitdorfer
Straße
-
keine
separate Radverkehrsanlage, da Beschilderung mit Tempo 30 vorgesehen
-
möglichst
viele öffentliche Stellplätze im Straßenraum erhalten
-
Einsatz
von Baumscheiben als Eingrenzung der öffentlichen Stellplätze
-
kein
„Luxusausbau“ der Straße
3.
Planung der Ringstraße
Auf Grundlage der in der Planwerkstatt erarbeiteten Empfehlungen wurde
unter Federführung des Fachbereichs Tiefbau die Planung der Ringstraße erstellt,
die folgende Merkmale beinhaltet:
-
Straßenbreite abschnittsweise 6,00 m für den
Begegnungsverkehr Lkw/Lkw bzw. Lkw/Bus
-
optische Einengung der Fahrbahn auf 5,00 m durch
beidseitige Längspflasterstreifen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit
-
mehrere Engstellen mit einer Fahrbahnbreite von
3,50 m, Überquerungshilfen, Zebrastreifen zur Reduzierung der
Fahrgeschwindigkeit und als Unterstützung für die Überquerung der Fahrbahn
-
beidseitig angelegte öffentliche Längsparkplätze
mit Begrenzung durch Baumscheiben
-
Gehwegbreiten grundsätzlich ca. 2,00 m (zwischen
Widdauener Straße und Langenfelder Straße aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist
nur eine Breite von ca. 1,75 m möglich)
-
Anlegung von zwei Haltestellen auf der Ostseite der
Ringstraße in Bereichen ohne Einfahrten bzw. ohne Gärten
-
im Bereich der KITAs:
o
Fahrbahnbelag aus Betonsteinpflaster zur
Unterstützung der Tempo 30 Beschilderung
o
2 Fahrbahnverschwenkungen mit Fahrbahneinengungen und
alternierendes Parken
o
2 Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)
o
ca. 11 öffentliche Stellplätze
-
Einrichtung von Minikreisverkehren an allen
Knotenpunkten, bei denen dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und bei
erfolgreichem Grunderwerb möglich ist
-
Vorfahrtsregelung der Ringstraße an den übrigen
Knotenpunkten, um eine lärmintensives Abbremsen und Anfahren vor allem von Lkws
und Bussen zu vermeiden
-
Vorrangbeschilderung an den Engstellen mit
Bevorrechtigung in Fahrtrichtung Monheim
-
Beschilderung der Ringstraße mit Tempo 30
-
Errichtung einer neuen Beleuchtungsanlage
Dem Wunsch nach Verkehrsberuhigung ohne Stop-and-Go-Verkehre wird durch
die abschnittsweise Einengung sowie durch die Versätze in der Fahrbahn Rechnung
getragen. Die gewünschte Bevorrechtigung der Fahrtrichtung wird bei den
einzelnen Elementen durch Beschilderung vorgenommen.
4. Bürgerbeteiligung im März 2014
In Verbindung mit einem Anschreiben, einem Antwortformular und den
Kontaktdaten der für die Planung und die Erschließungsbeiträge zuständigen
städtischen Mitarbeiter wurde diese Planung den ca. 300 Anwohnern und
Eigentümern der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße Mitte
Februar zugestellt. Darüber hinaus konnten die Lagepläne in der Raiffeisenbank
auf der Langenfelder Straße eingesehen werden. Über einen Zeitraum von einem
Monat bestand für die Anwohner und Eigentümer Gelegenheit, ihre Anregungen,
Bedenken und Änderungswünsche der Stadtverwaltung zukommen zu lassen. Die
Bürgerbeteiligung endete offiziell am 18.03.2014, wobei nachträglich
eingetroffene Antwortschreiben auch berücksichtigt wurden.
Rückmeldungen der Anwohner / Eigentümer
Beim Fachbereich Tiefbau sind im Rahmen der Bürgerbeteiligung 32 schriftliche
Rückmeldungen von Seiten der Anwohner / Eigentümer eingegangen; das entspricht
einer Rücklaufquote von ca. 11 %. Alle Rückmeldungen hatten Anregungen bzw.
Änderungswünsche zur Planung zum Inhalt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass
knapp 90 % der Anwohner / Eigentümer keine Veranlassung sahen, Änderungswünsche
hinsichtlich der Planung auszusprechen.
Alle eingegangenen
Rückantworten wurden überprüft und, wenn möglich, in die Planung übernommen.
Voraussetzung hierfür war allerdings, dass die Änderungswünsche mit den
Kriterien und Empfehlungen aus der Planwerkstatt kompatibel und vereinbar
waren.
Die überwiegende Anzahl der Rückantworten konnte in nachfolgende Themengebiete
gegliedert werden:
Anträge auf Herstellung von Zufahrten zu geplanten privaten Stellplätzen
Mehrere Anwohner haben in unterschiedlicher Verbindlichkeit die Absicht
kundgetan, dass sie (zusätzliche) private Stellplätze auf ihren eigenen
Grundstücken herstellen wollen. Die dadurch notwendigen Zufahrten von der
Ringstraße haben Einfluss auf die bisher an diesen Stellen vorgesehenen
Parkflächen, Bäume, Engstellen etc.
Diese Zufahrten werden selbstverständlich berücksichtigt, wenn erkennbar
ist, dass bis zum Baubeginn des Ausbaus der Ringstraße diese privaten
Stellplätze auch von den Eigentümern beantragt und hergestellt werden. In den
aktuellen Lageplänen sind diese Zufahrten noch nicht berücksichtigt.
Zufahrten zu zwischenzeitlich hergestellten privaten Stellplätzen wurden
in den aktuellen Lageplänen bereits berücksichtigt.
Versetzen von Beleuchtungsmasten
Den Wünschen der Antragsteller nach Versetzen von Beleuchtungsmasten um
wenige Meter konnte in allen Fällen nachgekommen werden.
Anträge auf zusätzliche öffentliche Stellplätze ohne Wegfall von Bäumen
Im Bereich der KITA und im Bereich der Apotheke an der Kreuzung Langenfelder
Straße konnte diesen Anträgen überwiegend nachgekommen werden.
Anträge auf zusätzliche öffentliche Stellplätze als Ersatz für Bäume
Mehrere Anwohner möchten durch Entfall von Bäumen zusätzliche
öffentliche Stellplätze im Straßenraum hergestellt haben.
Die Planung der Ringstraße hat großen Wert darauf gelegt, dass eine
möglichst große Anzahl von öffentlichen Stellplätzen erhalten bleibt. Der
Einsatz von Baumscheiben als Begrenzung dieser öffentlichen Stellplätze ist
ausdrücklich als Planungsempfehlung in der Planwerkstatt erarbeitet worden.
Daher wurden diese Anträge nicht in die Planung aufgenommen.
Anträge auf Verlegung der Bushaltestellen
Mehrere Anwohner möchten die geplanten Bushaltestellen vor andere
Grundstücke verlegt haben.
Bei der Wahl nach geeigneten Standorten für die Bushaltestellen auf der
Ringstraße mussten u. a. folgende Kriterien berücksichtigt werden:
·
Abstände zwischen den neu geplanten Bushaltestellen
·
Berücksichtigung der bereits vorhandenen
Bushaltestellen auf der Ringstraße südöstlich der Langenfelder Straße und
nordwestlich des Kleingansweges im bereits ausgebauten „Lückenschluss“ der
Ringstraße
·
Berücksichtigung von vorhandenen
Grundstückszufahrten
·
Berücksichtigung von planerischen Elementen
(Überquerungshilfe, Einengungen, Straßenversätzen etc.)
·
Haltestellenlage möglichst parallel zu den
Haltestellen auf der Hitdorfer Straße
Vor dem Hintergrund der Vielzahl der zu berücksichtigenden Kriterien
stellen die vorgeschlagenen Positionen der Haltestellen einen konsensfähigen
Kompromiss dar, so dass der Wunsch nach Verlegung nicht entsprochen werden
konnte. Im Zuge der Planung der Hitdorfer Straße wird die gewünschte
Parallelität der Haltestellen nochmals optimiert werden.
Anträge auf Änderungen des Fahrbahnquerschnitts
In mehreren Anträgen wird eine Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts auf grundsätzlich
unter 6,00 m gefordert, um somit eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit
zu erreichen.
Im Rahmen der Planwerkstatt wurde intensiv darüber diskutiert, inwiefern
einerseits die beabsichtigte Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 eingehalten und
andererseits ein Stop-and-go beim Anfahren und Bremsen von sich begegnenden
Bus/Lkw-Verkehren vermieden werden kann. Die vereinbarte Planungsempfehlung sah
schließlich eine abschnittsweise Fahrbahnbreite von 6,00 m vor, die durch
Straßenversätze, Überquerungshilfen und Engstellen mit einer Breite von 3,50 m
unterbrochen wird. In der Planung wurden diese Empfehlungen aufgenommen. Eine
Reduzierung der grundsätzlichen Fahrbahnbreite konnte daher nicht
berücksichtigt werden.
Von Seiten eines Landwirts wird darauf hingewiesen, dass seine
landwirtschaftlichen Fahrzeuge eine Breite von ca. 3,50 m besitzen und er somit
die Engstellen, die ebenfalls eine Breite von 3,50 m aufweisen, nicht befahren
kann. Diese Aussage wird allerdings von ihm selber in der Form abgeschwächt, da
er bereits heute versucht, diesen Bereich zu umfahren. Die Befahrbarkeit des
Minikreisels Langenfelder Straße / Ringstraße ist ihm allerdings besonders wichtig.
Diese Befahrbarkeit kann durch die vorgesehene Planung gewährleistet
werden.
Anträge, die eine Alternativplanung erfordern
·
Errichtung zusätzlicher Stellplätze zwischen den
vorhandenen Bäumen auf der nördlichen Straßenseite zwischen Kleingansweg und
Stöckenstraße
·
Wegfall der Mittelinsel im Bereich Stöckenstraße
zugunsten eines Fahrbahnverschwenkes und zusätzlicher Stellplätze
·
Überplanung der westlichen Zufahrt zum Minikreisel
Weinhäuser Straße zugunsten zusätzlicher Stellplätze
erarbeitet die Verwaltung Planungsalternativen, die bis zu den
politischen Beratungen fertiggestellt sein sollen.
Anträge mit allgemeinem Inhalt
Vereinzelte Anträge bezogen sich auf das Bebauungsplanverfahren, auf die
grundsätzliche Aufteilung des Verkehrs im Sinne des Verkehrskonzeptes Hitdorf
und auf die Aufteilung des Busverkehrs. Diese hatten aber keinen Bezug zur
Straßenplanung der Ringstraße und konnten dementsprechend nicht berücksichtigt
werden.
Fragen und Informationsbedarf hinsichtlich der Beiträge gemäß BauGB und
KAG
Unabhängig von den Änderungswünschen zur Straßenplanung machten viele
Anwohner zumeist per Telefon oder per Email von dem Angebot der Beratung
hinsichtlich der Straßenbaubeiträge Gebrauch. Dieser Service wird auch nach dem
Ende der offiziellen Bürgerbeteiligung aufrechterhalten.
Fazit
Von der überwiegenden Mehrheit der angeschriebenen Anwohner / Eigentümer
gab es im Zuge der Bürgerbeteiligung zum Ausbau der Ringstraße keine
Rückmeldungen hinsichtlich der vorgesehenen Straßenplanung. Die ca. 30
eingegangenen Rückmeldungen wurden inhaltlich überprüft und - falls die Wünsche
mit den Empfehlungen aus der Planwerkstatt im Einklang standen - in die Planung
integriert. In Einzelfällen wird noch eine Alternativplanung erarbeitet.
Diese Vorgehensweise ist gewählt worden, um zum einen den Einwendern
gerecht zu werden und zum anderen den in der Planwerkstatt veröffentlichten
Zeitplan weiterhin einzuhalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der
Kommunalwahl eine längere Sommerpause ohne Gremiensitzungen entsteht und somit
eine nicht vertretbare zeitliche Verzögerung erfolgen würde.
5. Straßenplanung der Ringstraße zwischen
Kleingansweg und Langenfelder Straße
Die in den Anlagen zur Vorlage aufgeführten Pläne zum Ausbau der Ringstraße
basieren auf den Empfehlungen der Planwerkstatt. Sie beinhalten die
Planungsmerkmale gemäß Kapitel 3 und wurden mit den Wünschen und Anträgen der
Anwohner so weit wie möglich ergänzt. Vorbehaltlich des Beschlusses der
Bezirksvertretung I könnte auf Grundlage dieser Planung nunmehr mit der
Ausführungsplanung begonnen werden.
6. Lärmschutz
Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 192/I „Ringstraße“ wurden die
Auswirkungen des Straßenverkehrs auf die Anwohner der Ringstraße ermittelt und
bewertet, mit dem Ergebnis, dass für die Anwohner grundsätzlich ein Anspruch
auf Lärmschutz besteht. Die konkrete Ermittlung und Durchführung von
Schallschutzmaßnahmen kann von den betroffenen Grundstückseigentümern zu Lasten
der Stadt Leverkusen geltend gemacht werden. Im Vorfeld ist eine Begehung der
Wohnhäuser erforderlich. Der
Anspruch auf passiven Lärmschutz entsteht erst im Zusammenhang mit der
Ausbaumaßnahme und der hierdurch zu erwartenden Überschreitung der Grenzwerte. Die
Anträge können ab dem Beginn der Straßenbaumaßnahme gestellt werden.
7. Kosten und Anliegerbeiträge
Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme belaufen sich nach einer groben Kostenschätzung auf ca. 2.200.000 Euro.
Bei dem geplanten Ausbau der Ringstraße fallen über die gesamte Ausbaustrecke für die Grundstücks- und Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Anliegerbeiträge an. Diese unterscheiden sich jedoch in den einzelnen Abschnitten der Ringstraße und werden entweder nach § 127 ff BauGB (Baugesetzbuch) bzw. nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz NRW) errechnet. Die Höhe der Beträge ist weiterhin u. a. abhängig von der Grundstücksgröße, der Anzahl der Geschosse und der jeweiligen Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe etc.).
Aus der folgenden Tabelle gehen das jeweils gültige Gesetz in den einzelnen Abrechnungsabschnitten und die jeweiligen Prozentsätze, die von den Eigentümern zu leisten sind, hervor:
von |
bis |
Gesetz |
Prozentsätze |
Anschluss Kleingansweg |
Concordiastraße |
BauGB |
90 % |
Concordiastraße |
Stöckenstraße |
KAG |
Hauptverkehrsstr: Fahrbahn:
30 % Parkstreifen:
60 % Gehweg:
60% Begrünung:
60 % |
Stöckenstraße |
Mohlenstraße |
BauGB |
90 % |
Mohlenstraße |
Weinhäuserstraße |
BauGB |
90 % |
Weinhäuserstraße |
Widdauener Straße |
BauGB |
90 % |
Widdauener Straße |
Langenfelder Straße |
KAG |
Hauptverkehrsstr. Fahrbahn:
30 % Parkstreifen:
60 % Gehweg:
60% Begrünung:
60 % |
8. Weitere Vorgehensweise
Ausbau Ringstraße
Vorbehaltlich des Planungsbeschlusses im Mai 2014 wird das Projekt folgendermaßen weiter bearbeitet:
· 4. Quartal 2014: Vorlage zum Baubeschluss
· anschl. vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung: Ausschreibung und Vergabe
· 1. Jahreshälfte 2015: Baubeginn Ringstraße
Umbau Hitdorfer Straße
· 1. Jahreshälfte 2014: Beauftragung der Vorplanung vorbehaltlich der
haushaltsrechtlichen Genehmigung
· 2. Jahreshälfte 2014: Bürgerbeteiligung
· 1. Quartal 2015: Vorlage zum Planungsbeschluss
· 3. Quartal 2015: Vorlage zum Baubeschluss
· anschl. vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung: Ausschreibung und Vergabe
· Baubeginn der Hitdorfer Straße nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Ringstraße
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2600/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Schmitz / 66 / 6610
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Ausbau der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Produktgruppe: 1205
Maßnahme 66611205021105: Ausbau Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Über die anrechenbaren Baukosten werden abschnittsweise Anliegerbeiträge nach BauGB bzw. KAG erhoben.