Beschlussentwurf:

 

Der Planung zum Ausbau der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

 

 

 

Deppe

Begründung:

 

1.      Verkehrskonzept Hitdorf

 

Der Ausbau der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße verbunden mit der Öffnung des bereits ausgebauten Abschnittes zwischen Kleingansweg und Hitdorfer Straße ist Bestandteil des Verkehrskonzeptes Hitdorf. Dieses Verkehrskonzept, welches ebenso eine Umgestaltung der Hitdorfer Straße beinhaltet, sieht für den Stadtteil Hitdorf ein Ringsystem bestehend aus der Ringstraße und der Hitdorfer Straße vor, mit dem Ziel, den täglichen Verkehr auf diese Straßen aufzuteilen.

 

Bzgl. dieses Verkehrskonzeptes sind in der Vergangenheit folgende grundsätzliche Beschlüsse eingeholt bzw. Aktionen umgesetzt worden:

 

·      September 2000:     Ratsbeschluss zum Verkehrskonzept Hitdorf

·      Dezember 2005:      Ratsbeschluss zum Verkehrsentwicklungsplan und Flächennutzungsplan: Notwendigkeit der Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf wird bekräftigt

·      Februar 2006:           Satzungsbeschluss zum B-Plan Hitdorf-West

·      Oktober 2009:          Ratsbeschluss zur kurzfristigen Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf

·      Mai 2010:                  Ratsbeschluss zum Ausbau der Ringstraße gemäß B-Plan Hitdorf-West; anschl. Beginn der baulichen Umsetzung im Rahmen eines Erschließungsvertrages

·      April 2011:                Ratsbeschluss zur Einleitung des B-Planverfahrens Ringstraße

·      März 2013:                Vorlage mit Ergebnis der Bürgerbefragung in Hitdorf und Bekräftigung des Beschlusses zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes Hitdorf

·        Juli 2013:                   Satzungsbeschluss zum B-Plan Ringstraße

·        Juli 2013:                   Vorstellung des Umstufungskonzeptes, welches für den Stadtteil Hitdorf die Abstufung der Landesstraßen zu Gemeindestraßen vorsieht, in einer Sondersitzung

·        Oktober 2013:          Durchführung der Planwerkstatt in Hitdorf

·        März 2014:                Durchführung der Bürgerbeteiligung zum Ausbau der Ringstraße

·        April 2014:                Ratsbeschluss zur Antragsstellung beim zuständigen Ministerium für das mit der Stadt Monheim erweiterte Umstufungskonzept

 

 

2.      Planwerkstatt im Oktober 2013

 

Im Rahmen einer zweitägigen Planwerkstatt, die am 11. und 12. Oktober 2013 in der Grundschule an der Lohrstraße stattfand, haben Bürger aus Hitdorf mit Unterstützung durch ein externes Büro sowie Mitarbeiter der Stadtverwaltung einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Dieser Katalog sieht Empfehlungen für den Um- und Ausbau von Ringstraße und Hitdorfer Straße und Kriterien für die Verkehrsführung im Stadtteil Hitdorf vor.

 

Empfehlungen für den Stadtteil Hitdorf

 

Bezogen auf den Stadtteil Hitdorf wurden folgende Kriterien festgehalten:

 

-        Umsetzung des Umstufungskonzeptes Hitdorf, so dass die Hitdorfer Straße und die Langenfelder Straße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße abgestuft werden, um eine Tempo-30-Zone für den gesamten Stadtteil Hitdorf einrichten zu können

-        richtungslenkende Verkehrsberuhigung auf beiden Straßen

-        Beschilderung für ein Lkw-Durchfahrtsverbot für ganz Hitdorf mit Ausnahme des Lieferverkehrs

-        Aufteilung des Buslinienverkehrs auf die Ringstraße für die Fahrtrichtung Monheim und auf die Hitdorfer Straße für die Fahrtrichtung Rheindorf

-        Beibehaltung einer Anschlussmöglichkeit für eine eventuelle Umgehungsstraße an die Ringstraße

-        aus Finanzierungs- und Bauablaufgründen zunächst Planung und politischer Beschluss der Ringstraße; danach erfolgt die Planung und Umsetzung der Hitdorfer Straße

 

Empfehlung für den Ausbau der Ringstraße

 

Bezogen auf die Ringstraße beinhaltet der Maßnahmenkatalog u. a. folgende Elemente:

 

-        abschnittsweise Betrachtung des Straßenraums mit kombinierten verkehrsberuhigenden Maßnahmen (z. B. Überquerungshilfen, Minikreisverkehre, aber keine erhöhten Pflasterkissen)

-        Fahrbahnbreite abschnittsweise 6,00 m für den Begegnungsverkehr Lkw/Lkw bzw. Lkw/Bus

-        Einrichtung von Engstellen mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m

-        Anlage der Bushaltestellen nach Möglichkeit parallel zu denjenigen auf der Hitdorfer Straße

-        keine separate Radverkehrsanlage, da Beschilderung mit Tempo 30 vorgesehen

-        möglichst viele öffentliche Stellplätze im Straßenraum erhalten

-        Einsatz von Baumscheiben als Eingrenzung der öffentlichen Stellplätze

-        kein „Luxusausbau“ der Straße

 

 

3.      Planung der Ringstraße

 

Auf Grundlage der in der Planwerkstatt erarbeiteten Empfehlungen wurde unter Federführung des Fachbereichs Tiefbau die Planung der Ringstraße erstellt, die folgende Merkmale beinhaltet:

 

-        Straßenbreite abschnittsweise 6,00 m für den Begegnungsverkehr Lkw/Lkw bzw. Lkw/Bus

-        optische Einengung der Fahrbahn auf 5,00 m durch beidseitige Längspflasterstreifen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit

-        mehrere Engstellen mit einer Fahrbahnbreite von 3,50 m, Überquerungshilfen, Zebrastreifen zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit und als Unterstützung für die Überquerung der Fahrbahn

-        beidseitig angelegte öffentliche Längsparkplätze mit Begrenzung durch Baumscheiben

-        Gehwegbreiten grundsätzlich ca. 2,00 m (zwischen Widdauener Straße und Langenfelder Straße aufgrund der örtlichen Gegebenheiten ist nur eine Breite von ca. 1,75 m möglich)

-        Anlegung von zwei Haltestellen auf der Ostseite der Ringstraße in Bereichen ohne Einfahrten bzw. ohne Gärten

-        im Bereich der KITAs:   

o       Fahrbahnbelag aus Betonsteinpflaster zur Unterstützung der Tempo 30 Beschilderung

o       2 Fahrbahnverschwenkungen mit Fahrbahneinengungen und alternierendes Parken

o       2 Fußgängerüberwege (Zebrastreifen)

o       ca. 11 öffentliche Stellplätze

-        Einrichtung von Minikreisverkehren an allen Knotenpunkten, bei denen dies aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und bei erfolgreichem Grunderwerb möglich ist

-        Vorfahrtsregelung der Ringstraße an den übrigen Knotenpunkten, um eine lärmintensives Abbremsen und Anfahren vor allem von Lkws und Bussen zu vermeiden

-        Vorrangbeschilderung an den Engstellen mit Bevorrechtigung in Fahrtrichtung Monheim

-        Beschilderung der Ringstraße mit Tempo 30

-        Errichtung einer neuen Beleuchtungsanlage

 

Dem Wunsch nach Verkehrsberuhigung ohne Stop-and-Go-Verkehre wird durch die abschnittsweise Einengung sowie durch die Versätze in der Fahrbahn Rechnung getragen. Die gewünschte Bevorrechtigung der Fahrtrichtung wird bei den einzelnen Elementen durch Beschilderung vorgenommen.

 

 

4.      Bürgerbeteiligung im März 2014

 

In Verbindung mit einem Anschreiben, einem Antwortformular und den Kontaktdaten der für die Planung und die Erschließungsbeiträge zuständigen städtischen Mitarbeiter wurde diese Planung den ca. 300 Anwohnern und Eigentümern der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße Mitte Februar zugestellt. Darüber hinaus konnten die Lagepläne in der Raiffeisenbank auf der Langenfelder Straße eingesehen werden. Über einen Zeitraum von einem Monat bestand für die Anwohner und Eigentümer Gelegenheit, ihre Anregungen, Bedenken und Änderungswünsche der Stadtverwaltung zukommen zu lassen. Die Bürgerbeteiligung endete offiziell am 18.03.2014, wobei nachträglich eingetroffene Antwortschreiben auch berücksichtigt wurden.

 

Rückmeldungen der Anwohner / Eigentümer

 

Beim Fachbereich Tiefbau sind im Rahmen der Bürgerbeteiligung 32 schriftliche Rückmeldungen von Seiten der Anwohner / Eigentümer eingegangen; das entspricht einer Rücklaufquote von ca. 11 %. Alle Rückmeldungen hatten Anregungen bzw. Änderungswünsche zur Planung zum Inhalt. Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass knapp 90 % der Anwohner / Eigentümer keine Veranlassung sahen, Änderungswünsche hinsichtlich der Planung auszusprechen.

 

Alle eingegangenen Rückantworten wurden überprüft und, wenn möglich, in die Planung übernommen. Voraussetzung hierfür war allerdings, dass die Änderungswünsche mit den Kriterien und Empfehlungen aus der Planwerkstatt kompatibel und vereinbar waren.

 

Die überwiegende Anzahl der Rückantworten konnte in nachfolgende Themengebiete gegliedert werden:

 

Anträge auf Herstellung von Zufahrten zu geplanten privaten Stellplätzen

 

Mehrere Anwohner haben in unterschiedlicher Verbindlichkeit die Absicht kundgetan, dass sie (zusätzliche) private Stellplätze auf ihren eigenen Grundstücken herstellen wollen. Die dadurch notwendigen Zufahrten von der Ringstraße haben Einfluss auf die bisher an diesen Stellen vorgesehenen Parkflächen, Bäume, Engstellen etc.

 

Diese Zufahrten werden selbstverständlich berücksichtigt, wenn erkennbar ist, dass bis zum Baubeginn des Ausbaus der Ringstraße diese privaten Stellplätze auch von den Eigentümern beantragt und hergestellt werden. In den aktuellen Lageplänen sind diese Zufahrten noch nicht berücksichtigt.

 

Zufahrten zu zwischenzeitlich hergestellten privaten Stellplätzen wurden in den aktuellen Lageplänen bereits berücksichtigt.

 

Versetzen von Beleuchtungsmasten

 

Den Wünschen der Antragsteller nach Versetzen von Beleuchtungsmasten um wenige Meter konnte in allen Fällen nachgekommen werden.

 

Anträge auf zusätzliche öffentliche Stellplätze ohne Wegfall von Bäumen

 

Im Bereich der KITA und im Bereich der Apotheke an der Kreuzung Langenfelder Straße konnte diesen Anträgen überwiegend nachgekommen werden.

 

Anträge auf zusätzliche öffentliche Stellplätze als Ersatz für Bäume

 

Mehrere Anwohner möchten durch Entfall von Bäumen zusätzliche öffentliche Stellplätze im Straßenraum hergestellt haben.

 

Die Planung der Ringstraße hat großen Wert darauf gelegt, dass eine möglichst große Anzahl von öffentlichen Stellplätzen erhalten bleibt. Der Einsatz von Baumscheiben als Begrenzung dieser öffentlichen Stellplätze ist ausdrücklich als Planungsempfehlung in der Planwerkstatt erarbeitet worden. Daher wurden diese Anträge nicht in die Planung aufgenommen.

 

Anträge auf Verlegung der Bushaltestellen

 

Mehrere Anwohner möchten die geplanten Bushaltestellen vor andere Grundstücke verlegt haben.

 

Bei der Wahl nach geeigneten Standorten für die Bushaltestellen auf der Ringstraße mussten u. a. folgende Kriterien berücksichtigt werden:

 

·        Abstände zwischen den neu geplanten Bushaltestellen

·        Berücksichtigung der bereits vorhandenen Bushaltestellen auf der Ringstraße südöstlich der Langenfelder Straße und nordwestlich des Kleingansweges im bereits ausgebauten „Lückenschluss“ der Ringstraße

·        Berücksichtigung von vorhandenen Grundstückszufahrten

·        Berücksichtigung von planerischen Elementen (Überquerungshilfe, Einengungen, Straßenversätzen etc.)

·        Haltestellenlage möglichst parallel zu den Haltestellen auf der Hitdorfer Straße

 

Vor dem Hintergrund der Vielzahl der zu berücksichtigenden Kriterien stellen die vorgeschlagenen Positionen der Haltestellen einen konsensfähigen Kompromiss dar, so dass der Wunsch nach Verlegung nicht entsprochen werden konnte. Im Zuge der Planung der Hitdorfer Straße wird die gewünschte Parallelität der Haltestellen nochmals optimiert werden.

 

Anträge auf Änderungen des Fahrbahnquerschnitts

 

In mehreren Anträgen wird eine Reduzierung des Fahrbahnquerschnitts auf grundsätzlich unter 6,00 m gefordert, um somit eine Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit zu erreichen.

 

Im Rahmen der Planwerkstatt wurde intensiv darüber diskutiert, inwiefern einerseits die beabsichtigte Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 eingehalten und andererseits ein Stop-and-go beim Anfahren und Bremsen von sich begegnenden Bus/Lkw-Verkehren vermieden werden kann. Die vereinbarte Planungsempfehlung sah schließlich eine abschnittsweise Fahrbahnbreite von 6,00 m vor, die durch Straßenversätze, Überquerungshilfen und Engstellen mit einer Breite von 3,50 m unterbrochen wird. In der Planung wurden diese Empfehlungen aufgenommen. Eine Reduzierung der grundsätzlichen Fahrbahnbreite konnte daher nicht berücksichtigt werden.

 

Von Seiten eines Landwirts wird darauf hingewiesen, dass seine landwirtschaftlichen Fahrzeuge eine Breite von ca. 3,50 m besitzen und er somit die Engstellen, die ebenfalls eine Breite von 3,50 m aufweisen, nicht befahren kann. Diese Aussage wird allerdings von ihm selber in der Form abgeschwächt, da er bereits heute versucht, diesen Bereich zu umfahren. Die Befahrbarkeit des Minikreisels Langenfelder Straße / Ringstraße ist ihm allerdings besonders wichtig.

 

Diese Befahrbarkeit kann durch die vorgesehene Planung gewährleistet werden.

 

Anträge, die eine Alternativplanung erfordern

 

·      Errichtung zusätzlicher Stellplätze zwischen den vorhandenen Bäumen auf der nördlichen Straßenseite zwischen Kleingansweg und Stöckenstraße

·      Wegfall der Mittelinsel im Bereich Stöckenstraße zugunsten eines Fahrbahnverschwenkes und zusätzlicher Stellplätze

·      Überplanung der westlichen Zufahrt zum Minikreisel Weinhäuser Straße zugunsten zusätzlicher Stellplätze

 

erarbeitet die Verwaltung Planungsalternativen, die bis zu den politischen Beratungen fertiggestellt sein sollen.

 

Anträge mit allgemeinem Inhalt

 

Vereinzelte Anträge bezogen sich auf das Bebauungsplanverfahren, auf die grundsätzliche Aufteilung des Verkehrs im Sinne des Verkehrskonzeptes Hitdorf und auf die Aufteilung des Busverkehrs. Diese hatten aber keinen Bezug zur Straßenplanung der Ringstraße und konnten dementsprechend nicht berücksichtigt werden.

 

Fragen und Informationsbedarf hinsichtlich der Beiträge gemäß BauGB und KAG

 

Unabhängig von den Änderungswünschen zur Straßenplanung machten viele Anwohner zumeist per Telefon oder per Email von dem Angebot der Beratung hinsichtlich der Straßenbaubeiträge Gebrauch. Dieser Service wird auch nach dem Ende der offiziellen Bürgerbeteiligung aufrechterhalten.

 

Fazit

 

Von der überwiegenden Mehrheit der angeschriebenen Anwohner / Eigentümer gab es im Zuge der Bürgerbeteiligung zum Ausbau der Ringstraße keine Rückmeldungen hinsichtlich der vorgesehenen Straßenplanung. Die ca. 30 eingegangenen Rückmeldungen wurden inhaltlich überprüft und - falls die Wünsche mit den Empfehlungen aus der Planwerkstatt im Einklang standen - in die Planung integriert. In Einzelfällen wird noch eine Alternativplanung erarbeitet.

 

Diese Vorgehensweise ist gewählt worden, um zum einen den Einwendern gerecht zu werden und zum anderen den in der Planwerkstatt veröffentlichten Zeitplan weiterhin einzuhalten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Kommunalwahl eine längere Sommerpause ohne Gremiensitzungen entsteht und somit eine nicht vertretbare zeitliche Verzögerung erfolgen würde.

 

 

5.      Straßenplanung der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße

 

Die in den Anlagen zur Vorlage aufgeführten Pläne zum Ausbau der Ringstraße basieren auf den Empfehlungen der Planwerkstatt. Sie beinhalten die Planungsmerkmale gemäß Kapitel 3 und wurden mit den Wünschen und Anträgen der Anwohner so weit wie möglich ergänzt. Vorbehaltlich des Beschlusses der Bezirksvertretung I könnte auf Grundlage dieser Planung nunmehr mit der Ausführungsplanung begonnen werden.

 

 

6.      Lärmschutz

 

Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens 192/I „Ringstraße“ wurden die Auswirkungen des Straßenverkehrs auf die Anwohner der Ringstraße ermittelt und bewertet, mit dem Ergebnis, dass für die Anwohner grundsätzlich ein Anspruch auf Lärmschutz besteht. Die konkrete Ermittlung und Durchführung von Schallschutzmaßnahmen kann von den betroffenen Grundstückseigentümern zu Lasten der Stadt Leverkusen geltend gemacht werden. Im Vorfeld ist eine Begehung der Wohnhäuser erforderlich. Der Anspruch auf passiven Lärmschutz entsteht erst im Zusammenhang mit der Ausbaumaßnahme und der hierdurch zu erwartenden Überschreitung der Grenzwerte. Die Anträge können ab dem Beginn der Straßenbaumaßnahme gestellt werden.

 

 

7.      Kosten und Anliegerbeiträge

 

Die Gesamtkosten der Straßenbaumaßnahme belaufen sich nach einer groben Kostenschätzung auf ca. 2.200.000 Euro.

 

Bei dem geplanten Ausbau der Ringstraße fallen über die gesamte Ausbaustrecke für die Grundstücks- und Teileigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, Anliegerbeiträge an. Diese unterscheiden sich jedoch in den einzelnen Abschnitten der Ringstraße und werden entweder nach § 127 ff BauGB (Baugesetzbuch) bzw. nach § 8 KAG NRW (Kommunalabgabengesetz NRW) errechnet. Die Höhe der Beträge ist weiterhin u. a. abhängig von der Grundstücksgröße, der Anzahl der Geschosse und der jeweiligen Nutzungsart (Wohnen, Gewerbe etc.).

 

Aus der folgenden Tabelle gehen das jeweils gültige Gesetz in den einzelnen Abrechnungsabschnitten und die jeweiligen Prozentsätze, die von den Eigentümern zu leisten sind, hervor:

 


von

bis

Gesetz

Prozentsätze

Anschluss Kleingansweg

Concordiastraße

BauGB

90 %

Concordiastraße

Stöckenstraße

KAG

Hauptverkehrsstr:

Fahrbahn: 30 %

Parkstreifen: 60 %

Gehweg: 60%

Begrünung: 60 %

Stöckenstraße

Mohlenstraße

BauGB

90 %

Mohlenstraße

Weinhäuserstraße

BauGB

90 %

Weinhäuserstraße

Widdauener Straße

BauGB

90 %

Widdauener Straße

Langenfelder Straße

KAG

Hauptverkehrsstr.

Fahrbahn: 30 %

Parkstreifen: 60 %

Gehweg: 60%

Begrünung: 60 %

 

 

8.      Weitere Vorgehensweise

 

Ausbau Ringstraße

 

Vorbehaltlich des Planungsbeschlusses im Mai 2014 wird das Projekt folgendermaßen weiter bearbeitet:

 

·      4. Quartal 2014: Vorlage zum Baubeschluss

·      anschl. vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung: Ausschreibung und Vergabe

·      1. Jahreshälfte 2015: Baubeginn Ringstraße

 

Umbau Hitdorfer Straße

 

·      1. Jahreshälfte 2014: Beauftragung der Vorplanung vorbehaltlich der

haushaltsrechtlichen Genehmigung

·      2. Jahreshälfte 2014: Bürgerbeteiligung

·      1. Quartal 2015: Vorlage zum Planungsbeschluss

·      3. Quartal 2015: Vorlage zum Baubeschluss

·      anschl. vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung: Ausschreibung und Vergabe

·      Baubeginn der Hitdorfer Straße nach Abschluss der Bauarbeiten auf der Ringstraße

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2600/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Schmitz / 66 / 6610

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe: 1205

Maßnahme 66611205021105: Ausbau Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Über die anrechenbaren Baukosten werden abschnittsweise Anliegerbeiträge nach BauGB bzw. KAG erhoben.