Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt
Leverkusen beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW i. V. m. § 10 Abs. 5 Satz 1 des
Gesellschaftsvertrages der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso) nachfolgendes
Mitglied aus dem Aufsichtsrat der nbso ab:
Ratsherrn
Stefan Manglitz
2. Nach Beschlussfassung zu 1.
bestellt der Rat der Stadt Leverkusen gem.
§
113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Absätze 4 und 2 GO NRW i. V. m. § 10 Abs. 5 Satz 2 des
Gesellschaftsvertrages der nbso nachfolgendes Mitglied in den Aufsichtsrat der
nbso:
Ratsherrn
Erhard T. Schoofs
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Mit Schreiben vom
20.03.2014 gibt die Fraktion BÜRGERLISTE eine Umbesetzung im Aufsichtsrat der
nbso bekannt.
Nach § 113 Abs. 1
Satz 3 GO NRW haben die vom Rat bestellten Vertreter in Organen von
juristischen Personen ihr Amt auf Beschluss des Rates jederzeit niederzulegen.
Eine entsprechende Regelung trifft § 10 Abs. 5 Satz 1 des
Gesellschaftsvertrages der nbso.
Für den Fall des
vorzeitigen Ausscheidens eines Bestellten aus einem Organ einer juristischen
Person trifft § 50 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die Nachfolgeregelung dergestalt, dass
der Nachfolger für die verbleibende Restlaufzeit der Wahlperiode durch
Mehrheitsbeschluss des Rates nach § 50 Abs. 2 GO NRW zu benennen ist.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2710/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 2042
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
./.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
./.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
./.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
./.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)