Betreff
Neufassung der Richtlinie für die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Leverkusen sowie der ehemaligen Städte Bergisch Neukirchen und Opladen
- Beschluss des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden vom 13.02.14
Vorlage
2601/2014
Aktenzeichen
011-11-05-sc
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Neufassung der Richtlinie für die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Leverkusen sowie der ehemaligen Städte Bergisch Neukirchen und Opladen gemäß Anlage 2 zur Vorlage.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

In seiner Sitzung vom 13.02.14 fasste der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zum Bürgerantrag Nr. 2611/2014 (s. Anlage 1 zur Vorlage) folgenden Beschluss:

 

„Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Leverkusen, die Richtlinie für die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Leverkusen insofern zu ändern, dass politischen Parteien die Nutzung des Stadtwappens auf ihren Webseiten untersagt wird.“

 

Die Verwaltung empfiehlt daher, die Richtlinie für die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Leverkusen sowie der ehemaligen Städte Bergisch Neukirchen und Opladen wie folgt zu ändern und mit dieser Änderung in Gänze neu zu fassen (Anlage 2):

 

1. Es wird folgende neue Ziffer 1.2 eingefügt:

 

„Eine Verwendung des Stadtwappens durch Parteien, Wählervereinigungen und politische Vereinigungen auf deren Internetauftritt (Website) ist ausgeschlossen. Ausgenommen hiervon sind auf der Internetseite hinterlegte Dokumente, wie zum Beispiel politische Anträge, Flugblätter, Aufkleber etc.“

 

2. Die bisherigen Ziffern 1.2 bis 1.5 werden zu den Ziffern 1.3 bis 1.6.

 

3. Ziffer 4 erhält folgende neue Fassung:

 

„Diese "Richtlinie für die Verwendung des Stadtwappens der Stadt Leverkusen sowie der ehemaligen Städte Bergisch Neukirchen und Opladen" tritt am 01.06.14 in Kraft.“