Beschlussentwurf:
Der Planung zum Ausbau der Elberfelder Straße zwischen Hauptstraße und der privaten Verbindung (Bayer AG) zur Barmer Straße wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Ausgangssituation
Die Elberfelder
Straße soll zwischen Hauptstraße und der privaten, sich im Eigentum der Bayer
AG befindlichen, Verbindung zur Barmer Straße ausgebaut werden. Es handelt sich
um eine ca. 115 m lange Erschließungsanlage, deren erschlossene Grundstücke
bebaut sind oder als Parkfläche genutzt werden. Der Zustand der Straße ist
insgesamt unbefriedigend, die Fahrbahn und Teile des Gehweges sind größtenteils
in einem schlechten Zustand.
Der Ausbau der Straße
erfolgt in Abstimmung mit den Fachbereichen Straßenverkehr, Stadtplanung,
Stadtgrün und der Bayer AG als einzigem Anlieger.
Beteiligung Bayer AG
Die Bayer AG ist
alleiniger Anlieger der Straße. Mit der Bayer Real Estate GmbH (BRE) als
Immobiliendienstleister der Bayer AG wurde Kontakt aufgenommen. An der
Elberfelder Straße vor dem Elberfelder Haus befindet sich ein Parkplatz, der im
Besitz von BRE ist (siehe Lageplan). Dieser Parkplatz ist in einem sehr
schlechten Zustand. Es wurde BRE vorgeschlagen, den Parkplatz im Zuge des
städtischen Ausbaus der Straße, auf Kosten von BRE, mit auszubauen. Eine
abschließende Entscheidung diesbezüglich wurde seitens BRE noch nicht
getroffen. Eine Berücksichtigung des Ausbaus des Parkplatzes ist bis zum
Zeitpunkt der Ausschreibung noch möglich.
Ausführungsplanung
Wesentliche Planungsmerkmale:
- Ausbaulänge ca. 115 m, Fahrbahnbreite 5 m, Gehwegbreite ca. 1,50 m
- Der Gehweg auf der Ostseite wird neu angelegt. Der Gehweg auf der Westseite ist teils noch in einem guten Zustand, er wird daher nur teilweise ausgebaut.
- Straßenoberfläche in Asphaltbeton
- Ausbau
im so genannten Trennprinzip
Die Gehwege bleiben somit mit einem Hochbord von der Fahrbahn getrennt. - Eine Straßenbeleuchtung ist vorhanden. Die vorhandene Freileitung über die Straße wird durch Verlegung von Versorgungskabeln ersetzt.
- Das Oberflächenwasser der Straße wird über Sinkkästen und eine entsprechende Anschlussleitung an das vorhandene Kanalsystem angeschlossen.
- Die Fahrbahn wird mit einer zweibahnigen Rinne eingefasst.
- Im Einmündungsbereich zur Hauptstraße wird eine ca. 27 m² große Fläche der vorhandenen Fahrbahn entsiegelt und als Grünfläche angelegt.
Kosten und Beiträge
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen einschließlich Straßenentwässerung und Beleuchtung gem. Kostenschätzung ca.100.000 €.
Bei dem geplanten Ausbau der Elberfelder Straße handelt es sich um eine Erneuerungsmaßnahme, die für die Grundstückseigentümer, deren Grundstücke durch den Ausbau baulich erschlossen werden, eine Beitragspflicht auslöst. Es fallen Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalen Abgabegesetz NRW (KAG) an. Der Erschließungsbeitrag wird mit 70 % (Fahrbahn) und 80 % (Gehwege) der anrechenbaren Baukosten veranschlagt und über einen Verteilungsschlüssel auf die Eigentümer umgelegt. In diesem Fall ist die Bayer AG der einzige Anlieger.
Weiterer Ablauf und Vorgehensweise
Vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Genehmigung ist folgender Zeitplan vorgesehen:
2. Quartal 2014 – Ausschreibung Straßenbau
Sommer 2014 – Ausbau der Straße
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2717/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Prämaßing / 660 / 406-6623
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Straßenausbau der Elberfelder Straße in Leverkusen Wiesdorf
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Öffentliche Verkehrsflächen, Produktgruppe 1205, Maßnahme 66311205021123 Ausbau Elberfelder Straße
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Es fallen Erschließungsbeiträge nach dem Kommunalen Abgabegesetz NRW (KAG) an. Der Erschließungsbeitrag wird für die Fahrbahn mit 70 % und für die Gehwege mit 80 % der anrechenbaren Baukosten veranschlagt.