Beschlussentwurf:
1.
Den unter Ziff. 2.1. und 2.2. dargestellten
Maßnahmen im Bereich der Wöhlerstraße und Oberen Ebene des Europarings wird
zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird gebeten, im Frühjahr 2015 über
die Wirkung dieser Maßnahmen zu berichten.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
Begründung:
1.
Sachverhalt:
Seit Herbst 2012 werden im Rahmen einer Projektgruppe zur Verbesserung
der Verkehrssituation im Umfeld der Wiesdorfer City im Vorweihnachtsverkehr
Maßnahmen erarbeitet, um die im Vorjahr erkannten Schwachstellen unter
Berücksichtigung der insgesamt gewonnen Erkenntnisse zu verbessern.
Auf dieser Basis wurden durch Beschluss der Bezirksvertretung I vom
01.07.2013 verschiedene Sperrmaßnahmen entlang der Wöhlerstraße sowie der
Einsatz einer mobilen Fußgängersignalanlage auf der oberen Ebene des
Europarings umgesetzt.
Im Ergebnis war festzustellen, dass durch den Einsatz der Signaltechnik keine
nennenswerten Verbesserungen im Bereich der Rathenaustraße sowie der nördlichen
und südlichen Rampenzufahrten zu verzeichnen waren. Die Verkehrssituation im
Bereich der Wöhlerstraße, insbesondere bei der Ausfahrt aus den Parketagen der
Rathaus-Galerie war jedoch als eher schlecht zu bewerten. Hierbei ist zu
berücksichtigen, dass sich die Situation auch nicht verbesserte, wenn die
Signalanlage ausgeschaltet war. Letztlich waren das sehr hohe Verkehrsaufkommen
sowie die Fahrspurreduzierungen im Bereich der Zufahrt von der Wöhlerstraße auf
die „Obere Ebene“ sowie auf der „Oberen Ebene“ selber für die Rückstaus
verantwortlich.
Zusätzlich haben an der Haltestelle am Kinopolis haltende Linienbusse
sowie ungeduldige PKW-Fahrer, die widerrechtlich die Busspur genutzt haben, zu
einer Verschärfung der Ausfahrtsituation aus der Parkgarage der Rathaus-Galerie
beigetragen, obwohl hierfür eine eigene Spur auf der Wöhlerstraße vorgehalten
wurde.
Die temporären Sperrungen der Linksabbiegemöglichkeiten von der
Wöhlerstraße auf den Parkplatz der APCOA sowie in Richtung der
Parkgaragenzufahrt „Rathaus-Galerie“ haben sich im Ergebnis bewährt, führten
allerdings zum Unmut der Autofahrer, weil sie zu unterschiedlichen Uhrzeiten
vollzogen wurden, also keine Verlässlichkeit in Bezug auf eine mögliche
alternative Anfahrroute gegeben war.
Die temporäre Schaltung der Fußgänger-Lichtsignalanlage in Höhe des
Kaufhofs auf ein festes Umlaufprogramm hat sich zudem positiv auf den
Verkehrsabfluss auf der Wöhlerstraße ausgewirkt. Die Maßnahme wird daher auch
zukünftig in der Vorweihnachtszeit beibehalten.
2.
Zukünftig vorgesehene Maßnahmen:
2.1.
Wöhlerstraße:
2.1.1.
Die Linksabbiegemöglichkeit zum APCOA-Parkplatz in
Höhe der Pflegeresidenz wird mit Beginn des Weihnachtsmarktes bis
einschließlich Heiligabend sowie ggfs. nach Weihnachten für die restliche Zeit
des Weihnachtsmarktes dauerhaft gesperrt. Diese Maßnahme wird auch bei anderen
Großveranstaltungen in Wiesdorf von Freitag-Mittag bis Montag-Vormittag umgesetzt.
2.1.2.
Die Linksabbiegemöglichkeit zum Kinopolis bzw. zur
Rathaus-Galerie wird für die Dauer des Weihnachtsmarktes montags ab ca. 10 Uhr
bis zum späten Samstag-Nachmittag durchgehend gesperrt. Diese Maßnahme wird
auch bei anderen Großveranstaltungen in Wiesdorf am Wochenende bedarfsorientiert
von Samstag-Vormittag (in Ausnahmefällen auch von Freitag-Mittag) bis Montag-Vormittag
umgesetzt.
2.1.3.
Die Haltestelle am Kinopolis auf der Wöhlerstraße
wird während des Weihnachtsmarktes in westliche Richtung vor die Zufahrt zur
Rathaus-Galerie verlegt, so dass den Fahrzeugen, die aus den Parketagen der
Rathaus-Galerie ausfahren, eine ungehinderte Einfahrt auf die Wöhlerstraße
ermöglicht wird.
Gleichzeitig wird durch die haltenden
Linienbusse das widerrechtliche Befahren der Busspur in Richtung der „Oberen
Ebene“ deutlich reduziert.
2.2.
Obere Ebene des Europarings
2.2.1.
Im Bereich der Überquerungshilfen werden keine
Lichtsignalanlagen aufgestellt.
2.2.2.
Die vor Jahren im Bereich der Westseite angelegte
und mit Findlingen gesicherte Sperrfläche wird versuchsweise beseitigt, um die
Anzahl der Fahrbahnreduzierungen und die damit verbundenen Einfädelungsvorgänge
zu minimieren. So besteht dann die Möglichkeit, zweispurig in die Umfahrung der
Oberen Ebene einzufahren.
Die vorgenannte Sperrfläche wurde zur
Reduzierung von Unfallhäufigkeiten im Bereich der Umfahrung bzw. der
Einfädelung von der östlichen Rampe kommend eingerichtet. Mittlerweile wurden
im Bereich der Rampenzufahrt weitere Sicherungsmaßnahmen, wie zum Beispiel die
Installation der sog. Kölner Teller vorgenommen, die ggfs. zur Beibehaltung des
derzeitigen Unfallniveaus ausreichend sind.
Damit sich die Verkehrsteilnehmer frühzeitig
an die geänderte Verkehrsführung gewöhnen, soll diese Maßnahme bereits in den
Sommerferien 2014 umgesetzt werden.
Die Verwaltung wird in gewohnter Weise im Frühjahr 2015 über die
gewonnen Erkenntnisse sowie die zukünftig vorgesehenen Maßnahmen berichten.
Die weiteren, durch separaten Beschluss festgelegten Sperrmaßnahmen im
Bereich der Dhünnstraße bleiben von dieser Vorlage unberührt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2720/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Bremer, Tel. 3660
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Verbesserung der Verkehrssituation in Wiesdorf in der Vorweihnachtszeit. Es handelt sich hierbei um eine den Straßenverkehrsbehörden nach § 45 StVO zugewiesene Pflichtaufgabe (Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses). Eine Realisierung ist daher auch unter den Vorgaben des § 82 GO zulässig.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Umsetzung der Sperrmaßnahmen wird ca. 2000 € p.a. kosten.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)