Kenntnisnahmevorlage:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt die Ausführungen zur Instandsetzung des Fuß- und Radweges am Rheinufer zwischen Hitdorf (Fähre) und Rheindorf und die Ergebnisse des Gutachtens zum Pappelbestand entlang der Wegetrasse zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Aufgrund zahlreicher Anfragen aus der Bürgerschaft plant die Verwaltung zusammen mit den Technischen Betrieben AöR (TBL) eine Instandsetzung des Fuß- und Radweges entlang des Rheinufers zwischen Hitdorf (Fähre) und Rheindorf. Bei der Art der Instandsetzung spielen neben der Lage im Wasser- sowie im Landschaftsschutzgebiet auch die vorhandenen Hybridpappeln am Wegesrand eine wichtige Rolle. Zahlreiche Schäden an der Asphaltdecke des Fuß- und Radweges sind auf die Wurzeln der Hybridpappeln zurückzuführen.
Ein Eingriff in Natur und Landschaft ist in diesem Bereich somit nur unter großen Auflagen möglich. Daher ist eine Instandsetzung der schadhaften Bereiche nur im Bestand ohne große Arbeitsmaschinen möglich. Dies bedeutet eine Anlieferung des Materials mit kleinen Fahrzeugen, die über den Fuß- und Radweg fahren können und ein Handeinbau einer 4 cm starken Asphaltschicht ohne einen Fertiger.
Insgesamt ergibt sich ein Instandsetzungsbedarf in den Teilabschnitten des Fuß- und Radweges (ca. 1.350 qm) in Höhe von ca. 60.000,- Euro. Die Mittel hierfür werden durch den Wirtschaftsplan der TBL bereitgestellt.
Anlässlich der beabsichtigten Instandsetzung des Fuß- und Radweges entlang des Rheinufers wurde ein externer Gutachter mit der Überprüfung des Hybridpappelbestandes entlang des Weges beauftragt, um das Gefährdungspotential für die Verkehrssicherheit zu ermitteln.
Der insgesamt 70 Bäume umfassende Pappelbestand befindet sich, von 29 Bäumen auf städtischem Grundbesitz abgesehen, in Privateigentum.
Der Gutachter hat bei drei, in Privatbesitz befindlichen Bäumen akuten Handlungsbedarf festgestellt. Mindestens einer dieser Bäume sollte lt. Gutachter zeitnah entnommen werden. Die Grundstückseigentümerin der drei Bäume ist bereits informiert.
Bei 31 Bäumen (davon 9 städtische) empfiehlt der Gutachter eine eingehendere Untersuchung, weil z. B. Verdacht auf Pilzbefall oder Morschungen besteht. Die restlichen Pappeln sind derzeit unauffällig.
Alle privaten Grundstücksbesitzer wurden über den Befund des Gutachtens informiert. Es ist nicht beabsichtigt, die Kosten des von der Verwaltung aus eigener Initiative beauftragten Erstgutachtens auf die Grundstückseigentümer umzulegen. Allerdings gehen die Kosten für alle zukünftigen Arbeiten an den privaten Bäumen oder für weitere Überprüfungen zu Lasten der betroffenen Grundstückseigentümer.
Für die neun städtischen Pappeln, für die das Gutachten eine Nachuntersuchung empfohlen hat, wurde bereits eine eingehendere Begutachtung beauftragt.
Seitens der TBL ist eine Instandsetzung des Fuß- und Radweges erst nach Klärung des Zustandes der Pappeln beabsichtigt. Insgesamt ist eine Bauzeit von ca. 3 Monaten geplant.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2728/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Syring, Tiefbau, 406-66
00.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Die Gewährleistung der Verkehrssicherheit städtischer Wegeflächen ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Die Kosten des Erstgutachtens betragen 4.456,30 €.
Die Resistographenbohrungen der städt. Pappel betragen 1334,70 €.
Seitens der TBL wird ein Instandsetzungsbedarf des Fuß- und Radweges in Höhe von ca. 60.000,- Euro gesehen.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)