Beschlussentwurf:
1. Der
Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
2. Der Jahresabschluss 2013 des Sportpark Leverkusen gem.
beigefügter Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung wird festgestellt und der
Lagebericht genehmigt (siehe Anlage zur Vorlage).
Der Jahresverlust von 1.297.813,02 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Dem Betriebsausschuss
Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
gezeichnet:
In
Vertretung In Vertretung
Buchhorn Stein Adomat
Begründung:
Die Betriebsleitung des
Sportpark Leverkusen hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2013 nach den
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(EigVO NW) aufgestellt.
Aufgrund des
Beschlusses vom 14.11.2013 des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen wurde
die Gesellschaft INTEGRITAS, Gesellschaft für Revision und Beratung mbH,
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Langenfeld, mit
der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA)
beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2013 unter Einbeziehung der
Buchführung und dem Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB
zu prüfen.
Der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2013
wurde von der Gesellschaft wie folgt erteilt:
„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Sportpark Leverkusen für das
Geschäftsjahr vom 01.Januar bis 31.Dezember 2013 geprüft. Die Buchführung und
die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung
liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters des Eigenbetriebs.
Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung
eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung
und über den Lagebericht abzugeben.
Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach
§ 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten
deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist
die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht
vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich
auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über
das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebs sowie die
Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden
die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht
überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die
Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen
Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der
Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung
eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen
geführt.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und vermittelt unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt
ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.“
Gemäß Vorlage Nr. R
629/14. TA (Rat am 16.12.1996) muss der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers
über den Jahresabschluss 2013 den zuständigen politischen Gremien zur Beratung
und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Für die Mitglieder des
Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen sowie die Fraktionen, Gruppen und
Einzelvertreter des Rates wird die entsprechende Anzahl von Kopien des
Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers zur Verfügung gestellt.
Hinweis zu Ziffer 3. des Beschlussentwurfes:
Die Mitglieder des
Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen dürfen gemäß § 5
Abs. 2 EigVO NW in
Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschluss-fassung zu Ziffer 3.
des Beschlussentwurfes nicht mitwirken.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2731/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau ter Borg, SPL,
0214-8684033
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
-
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
Keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Keine