Betreff
Jahresabschluss 2013 der Klinikum Leverkusen gGmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2733/2014
Aktenzeichen
201-01-06-14-ma
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

a) den Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit einer Bilanzsumme von 125.341.270,28 € und einem Jahresüberschuss von 430.740,84 € festzustellen,

 

b) den Lagebericht 2013 zu genehmigen,

 

c) den Jahresüberschuss nach Gewinn- und Verlustrechnung vom 01.01.2013 bis 31.12.2013 in Höhe von 430.740,84 € zur Saldierung mit dem bestehenden Bilanzverlust in Höhe von 6.288.998,32 € zu verwenden. Der ausgewiesene Bilanzverlust in Höhe von 5.858.257,48 € wird auf das Geschäftsjahr 2014 vorgetragen.

 

d) der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

 

2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Leverkusen gGmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der Klinikum Leverkusen gGmbH für das Wirtschaftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.

 

gezeichnet:                                                   In Vertretung

Buchhorn                                                      Stein

Begründung:

 

Dem von der Geschäftsführung der Klinikum Leverkusen gGmbH aufgestellten Jahresabschluss 2013 wurde nach auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO AG der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die aggregierten Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

Bilanz 2013 (Werte in T€)

 

 


 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

GuV 2013 (Werte in T€)

Im abgelaufenen Geschäftsjahr konnte das Klinikum Leverkusen ein positives Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit in Höhe von rd. 430 T€ verzeichnen.

 

Das mit den Krankenkassen vereinbarte Erlösbudget wurde von 108,1Mio. € in 2012 um 5,7 Mio. € (ca. 5,3 %) auf 113,8 Mio. € in 2013 weiter entwickelt. Hierfür waren insbesondere die erbrachten Mehrleistungen maßgeblich. Die tatsächlich erzielten Umsatzerlöse aus Krankenhausleistungen wurden von 109,8 Mio. € (2012) um 5,1 Mio. € auf 114,9 Mio. € in 2013 gesteigert.

 

Der Aufwand für den medizinischen Sachbedarf hat sich von 27,9 Mio. € im Jahr 2012 um 0,5 Mio. € auf 28,4 Mio. € erhöht. Diese Kostenerhöhung  ist im Wesentlichen dem Anstieg von Fallzahlen und dem verstärkten Anspruch von externen Dienstleistungen geschuldet.

 

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlage 1 bis 3 beigefügt.

 

Zusätzlich hat die Verwaltung die im Beteiligungsbericht verwendeten Finanzkennzahlen als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, der Gruppe bzw. den Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 12.05.2014 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.


 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und –herren im Aufsichtsrat der Klinikum Leverkusen gGmbH tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn

Rh. Paul Hebbel

Rh. Raimund Gietzen

Rh. Ernst Küchler

Rh. Gerd Masurowski

Rf. Barbara Trampenau

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:

Herr Malek/ Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben / 2044

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

 

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)