- Zuschuss an den Bund der Katholischen Jugend zur Anschaffung eines Mannschaftszeltes
Beschlussentwurf:
Dem Bund der Katholischen Jugend wird - vorbehaltlich der Freigabe entsprechender Haushaltsmittel durch die Bezirksregierung Köln - ein Zuschuss für die Anschaffung eines Mannschaftszeltes in Höhe von 689,- € aus dem Innenauftrag 510006100102 und dem Sachkonto 531800 - Erstattung an Jugendverbände - gezahlt.
Ein Verwendungsnachweis ist bis 15.01.15 vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Der Bund der Katholischen Jugend stellt mit Schreiben vom 30.03.2014 (s. Anlage) einen Antrag auf Bezuschussung eines Mannschaftszeltes.
Gem. Pos. II. 8 der Richtlinien für die Förderung der freien Jugendhilfe in Leverkusen ist für die Anschaffung von Jugendpflegematerial ein Zuschuss bis zu 30% der anerkannten Kosten (2.295,- €) möglich. Der Antragssteller legte drei Vergleichsangebote vor, wobei bei der Bezuschussung von Anschaffungskosten der mittleren Preisklasse ausgegangen wurde.
Demnach beträgt der Zuschuss 689,- €.
Entsprechende Mittel stehen zur Verfügung.
Die Verwaltung schlägt vor, wie im Beschlussentwurf dargestellt, zu verfahren.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2745/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Nimtz/ Fachbereich 51/ Telefon: 51 90
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Bezuschussung eines Mannschaftszeltes.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Fördermittel in Gesamthöhe von 689,- €
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Da der beantragte Mannschaftszelt für eine Pfingstferienaktion benötigt wird, ist die Beschlussfassung in der Sitzung vom 24.04.14 notwendig.