Betreff
Außerplanmäßige Mittelbereitstellung für einen Pilotversuch zur Grundwassersanierung Waldsiedlung
Vorlage
2746/2014
Aktenzeichen
96-14-41
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Für den notwendigen Pilotversuch werden investive Mittel in Höhe von 70.000 € bereitgestellt, damit der Zuschussantrag gestellt und eine endgültige Entscheidung über die Fortführung des Projektes ‚Grundwassersanierung Waldsiedlung‘ getroffen werden kann.

 

gezeichnet:   

                                                                       In Vertretung

Buchhorn                                                      Stein

Begründung:

 

Für das Projekt „Grundwassersanierung Waldsiedlung“ waren im Teilfinanzplan von 2014 ursprünglich 1,37 Millionen Euro eingestellt.

Die Ende 2013 vorgelegten Ergebnisse der zur Leistungsprüfung durchgeführten Laborversuche prognostizierten für die geplanten Sanierungsanlagen jedoch deutlich über den Erwartungen liegende Betriebskosten. Da unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit eine Fortführung des Projektes in 2014 nicht realistisch erschien, wurden die eingestellten Haushaltsmittel über die Veränderungsliste im November 2013 zurückgemeldet.

 

Aufgrund der ungünstigen Betriebskostenprognose und um eine Entscheidung zur Einstellung des Projektes fachlich sowohl aus kommunaler als auch überregionaler Sicht abzusichern, wurde im Dezember 2013 ein weiteres Fachgespräch durchgeführt, an dem neben den beteiligten Ingenieurbüros auch Vertreter des AAV NRW und des LANUV NRW beteiligt waren. Hier wurde festgestellt, dass die durchgeführten Laborversuche für eine abgesicherte Betriebskostenprognose aufgrund der maßstabsbedingten Unsicherheiten keine ausreichende Grundlage für eine endgültige Projektentscheidung bilden. Es wurde dargelegt, dass unter "Real-Bedingungen" deutlich günstigere Betriebswerte zu erwarten seien. Es wurde daher die Durchführung eines Pilotversuchs vor Ort unter Realbedingungen vereinbart.

 

Mittlerweile liegt ein entsprechendes Angebot des Planungsbüros zur Durchführung eines mehrwöchigen Pilotversuchs vor. Im Rahmen des Versuchs sollen neben einer Optimierung der Oxidationsleistung (UV-Strahlungsleistung und korrespondierende Wasserstoffperoxid-Zugabe) auch eine umfangreiche Testung unterschiedlicher Adsorbermaterialien für die zusätzlich erforderliche Adsorptionsstufe (Ergebnis der bisherigen Laborversuche) vorgenommen werden.

 

Die Gesamtkosten für den ca. 8-wöchigen Pilotversuch (reine Betriebsdauer ca. 4 Wochen) einschl. Kosten für Förderbrunnen, Gerätemiete, Analytik, Einleit-, Strom- und Anschlusskosten etc., belaufen sich nach Schätzungen der Unteren Bodenschutzbehörde auf ca. 70.000 Euro.

 

Die erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel können aufgrund der frühzeitigen Rückmeldung in 2013 nicht aus dem FB-Budget von 32 gedeckt werden.

 

Einnahmen durch eine 80%-ige Förderung der Bezirksregierung sind zu erwarten. Der Eigenanteil der zusätzlichen Ausgaben würde demnach 14.000 Euro betragen.

 

Die Auswertung der Ergebnisse des Pilotversuchs soll bis Ende 2014 erfolgen, so dass Anfang 2015 die endgültige Entscheidung über die Fortführung der Grundwassersanierung getroffen werden kann.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2746/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Spicher / Fachbereich 32/ Telefon: 3226

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Laborversuche zur Grundwassersanierung Waldsiedlung haben nicht die erwarteten Werte geliefert, die zur Entscheidung über Weiterführung des Projektes erforderlich sind. Im Rahmen eines Pilotversuchs sollen jetzt die noch bestehenden Unsicherheiten ausgeräumt werden.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Außerplanmäßige Bereitstellung von 70.000 €:

FinSt 3200 140502 2004 / FiPo 782600 / Bezeichnung: Sanierungsanlage UBB

 

Deckungsvorschlag für die 70.000 € von 20:

FinSt 6700 130501 1015 / FiPo 783300 / Bezeichnung: Neubau Stauteich Jüchbach

 

Bezuschussung der Bez.-Reg. von 56.000 €:

FinSt 3200 140502 2003 / FiPo 681100 / Bezeichnung: Zuschüsse Land für investive Maßnahmen

Nach Einzahlung des Zuschusses sollen die Mittel wieder 67 zur Verfügung gestellt werden.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Die Durchführung des Pilotversuchs ist zuschussfähig (80%), so dass Eigenmittel in Höhe von maximal 14.000 € anfallen.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die Entscheidung über die Fortführung der Sanierungsmaßnahme (grundsätzlich und in der Art und Weise) ist erst nach Vorliegen der Daten aus dem Pilotversuch zu treffen. Erst dann können die Kosten für Bau und Betrieb dargestellt werden.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Sollte der Pilotversuch in diesem Jahr nicht durchgeführt werden, verschiebt sich die Entscheidung zur Grundwassersanierung um ein weiteres Jahr.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Beschlussfassung in der nächsten Ratssitzung ist erforderlich, um zeitnah den Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Köln zu stellen.