Beschlussentwurf:
Den städtischen Vertretern in der Gesellschafterversammlung der Suchthilfe gGmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, dem Wirtschaftsplan 2010 (Anlage 1) zuzustimmen.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Stein
Begründung:
Nach § 7 Abs. 1 des Vertrages zwischen der Stadt Leverkusen, dem evangelischen Kirchenkreis Leverkusen und der Suchthilfe gGmbH obliegt es dem Rat, über den jährlich von der Geschäftsführung zu erstellenden Wirtschaftsplan zu entscheiden.
Den Vertretern der Stadt Leverkusen und des Ev. Kirchenkreises wurde der Wirtschaftsplan 2010 in der Gesellschafterversammlung am 01.12.2009 vorgelegt. Die Zustimmung der Vertreter des Ev. Kirchenkreises liegt bereits vor.