Beschlussentwurf:
Der Rat wählt/bestellt die Mitglieder und
Stellvertreterinnen/Stellvertreter des Rates/der Stadt Leverkusen entsprechend
den Anlagen mit den lfd. Nrn.
1 Kinder-
und Jugendhilfeausschuss
2 Beirat
des Polizeipräsidiums Köln
3 Volkshochschulrat
4 Schulverbandsversammlung
des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen
5 Umlegungsausschuss
6 City-Beirat
7 Regionalrat
des Regierungsbezirkes Köln
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Für die unter lfd.
Nrn. 1 - 7 aufgeführten Gremien - und damit auch für die Mitgliedschaft der
städtischen Vertreter - gilt die Bindung an die Wahlzeit des Rates bzw. des
Oberbürgermeisters. Die Mitglieder sind daher neu zu wählen bzw. zu bestellen.
Die Wahl der
Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter für die genannten sonstigen
Ausschüsse richtet sich nach § 50 Abs. 3 GO NRW (Verhältniswahl nach
Hare/Niemeyer). Haben sich danach die Ratsmitglieder zur Besetzung der
Ausschüsse und Gremien auf einen
einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss des Rates über die Annahme dieses
Wahlvorschlages ausreichend.
Kommt ein
einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die
Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen des Rates entsprechend dem Verhältnis
der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur
Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag
werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen
ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der
höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen
entscheidet das Los.
Weitergehende
gremienspezifische Informationen sind unter den jeweiligen Anlagen zu dieser
Vorlage vermerkt.
Anlage
1
zur
Sammelvorlage
Nr.
2014/0023
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Der Rat wählt als:
a) Mitglieder des Rates und in der Jugendhilfe erfahrene und tätige Frauen und Männer:
Nr. |
Fraktion |
Mitglied |
Vertreter/in |
1. |
|
|
|
2. |
|
|
|
3. |
|
|
|
4. |
|
|
|
5. |
|
|
|
6. |
|
|
|
7. |
|
|
|
8. |
|
|
|
9. |
|
|
|
b) Vertreter aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der
Jugendhilfe und dem Bereich der Wohlfahrtsverbände:
Nr. |
Mitglied |
Vertreter/in |
10. |
|
|
11. |
|
|
12. |
|
|
13. |
|
|
14. |
|
|
15. |
|
|
c) Beratende Mitglieder gem. § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend:
Nr. |
|
Mitglied |
Vertreter/in |
1. |
Beigeordneter f. Jugend |
Adomat, Marc |
- |
2. |
Leiterin Fachbereich Kinder und Jugend |
Hillen, Angela |
- |
3. |
Frauenbeauftragte |
Rusch-Witthorn, Sabine |
- |
4. |
Amtsgericht |
Heymann, Torsten |
Müller-Gerbes, Stefan |
5. |
Agentur für Arbeit |
Parlow, Wilfried |
Hesse-Länder, Christiane |
6. |
Schulen |
Kirchenkamp, Claudia |
Yüksel, Maria |
7. |
Polizei |
Wendelmann, Wolfgang |
Schultes, Soeren |
8. |
Katholische Kirche |
Hirth, Michael |
Freudenreich, Stefanie |
9. |
Evangelische Kirche |
Kuffner, Veronika |
NN |
10. |
Integrationsrat |
|
|
11. |
Jugendring |
|
|
12. |
Schülervertretung |
|
|
13. |
Jugendforum |
|
|
14. |
Jugendamtselternbeirat |
Faber, Oliver |
Metzler, Birthe |
Begründung:
Gemäß § 4 Abs. 1 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) in Verbindung mit 4 Abs. 1 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen vom 10.10.94 gehören dem Jugendhilfeausschuss 15 stimmberechtigte Mitglieder an, die vom Rat gem. § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind.
Die Zahl der stimmberechtigten Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziff. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), d. h. Mitglieder der Vertretungskörperschaft oder von ihr gewählter Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, beträgt 9 und die Zahl der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziff. 2 SGB VIII, die von den im Bereich des Jugendamtes wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind, beträgt 6, von denen 3 aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und 3 aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände zu wählen sind.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in seiner Entscheidung vom 02.03.04 klargestellt, dass § 58 Abs. 1 Satz 7 GO NRW für den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nicht anwendbar ist, da dieser Ausschuss kein Ratsausschuss im Sinne der Gemeindeordnung NRW ist. Daraus folgt, dass Fraktionen, die nicht im Kinder- und Jugendhilfeausschuss vertreten sind, kein beratendes Mitglied entsenden können.
Gleichfalls ist § 58 Abs. 1 S. 11 GO NRW, nachdem jedes Ratsmitglied das Recht hat, mindestens einem Ausschuss mit beratender Stimme anzugehören, auf den Kinder- und Jugendhilfeausschuss nicht anwendbar.
Abweichend von den Vorschriften für die Ratsausschüsse wählt der Jugendhilfeausschuss gem. § 4 Abs. 5 AG-KJHG seine/n Vorsitzende/n und die Stellvertreter aus den Reihen der dem Rat angehörenden Mitglieder selbst.
Die Vorschläge der Jugendverbände und der Wohlfahrtsverbände für stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen, die gewählt werden müssen (Ziff. 10 bis 15 der Anlage 1), sind in Anlage I aufgeführt. Aus diesen Vorschlägen muss der Rat 6 Personen, 3 aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und 3 aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände sowie deren Stellvertreter/innen auswählen. Die stimmberechtigten Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses (siehe a) und b) der Anlage 1 - Ziff. 1 - 15) müssen in einem Wahlgang gewählt werden.
Ferner gehören dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss
die in der Anlage II aufgeführten Personen als beratende Mitglieder gem. § 5
AG-KJHG in Verbindung mit § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder-
und Jugend der Stadt Leverkusen an. Hiervon nimmt der Rat lediglich Kenntnis.
Anlage
I zur Anlage 1
zur
Sammelvorlage
Nr.
2014/0023
Vorschläge der
stimmberechtigten Mitglieder des Kinder- und Jugendhilfeausschusses, 17. TA
Gemäß § 4 Abs. 2 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen beträgt die Zahl der Mitglieder nach § 71 Abs. 1 Ziffer 2 KJHG, die von den im Bereich des Fachbereiches Kinder und Jugend wirkenden und anerkannten freien Trägern vorgeschlagen sind, 6, von denen 3 aus dem Bereich der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe und 3 aus dem Bereich der Wohlfahrtsverbände zu wählen sind.
Es liegen folgende Vorschläge vor:
I. Stimmberechtigte
Mitglieder
a) Vorschläge anerkannter freier Träger der
Jugendhilfe
- Bund der Deutschen Kath. Jugend Kreft, Denise *19.07.1995
Schülerin
Alexanderstr. 13, 51379 Leverkusen
- Evangelische Jugend Leverkusen Dunkel, Björn *05.05.1988
Lützenkirchener Straße 416
51381
Leverkusen
-
Förder- und Trägerverein Petra Clemens *25.12.1972
freie Jugendzentren Theater- und
Filmemacherin
Kantstr.
22, 51379 Leverkusen
- Kath. Jugendagentur Leverkusen Hirth, Michael *07.10.1969
Rhein-Berg, Oberberg gGmbH Dipl. Sozialpädagoge
Frischenberg 31, 51379 Leverkusen
- Kindertreff e.V. Fisidis, Stefanos *19.05.1974
Selbständig
Siebelplatz 6, 51373 Leverkusen
- Pfadfinderbund Weltenbummler Moskopp, Heike *20.12.1967
Stamm Hagen von Tronje e.V. Kauffrau
Am Weidenbusch 54
51381 Leverkusen
- SJD-Die Falken Schulz-Herberg, Marie *19.04.1995
KV Leverkusen Hüscheider Str. 49
51381 Leverkusen
- Sportjugend Leverkusen Schirm, Heike *03.06.1960
im SportBund Leverkusen e.V. Im Oberfeld 30, 51381 Leverkusen
- Villa Zündfunke e.V. Prof.em.Dr. Westhoff, Karl
*13.02.1947
Dipl. Psychologe
Wiesenstr. 63 a, 51371 Leverkusen
b) Vorschläge aus dem
Bereich der Wohlfahrtsverbände
- Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Krämer, Sabine *18.04.1964
Leverkusen e.V. Erzieherin
Fichtestr. 80, 51377 Leverkusen
- Caritasverband Leverkusen e.V. Gurk, Martin *25.11.1980
Pädagoge BA
Birkenbergstr. 41, 51379 Leverkusen
- Deutscher Kinderschutzbund Fisidis, Stefanos *19.05.1974
Ortsverband Leverkusen e.V. Selbstständig
Siebelplatz 6, 51373 Leverkusen
- Diakonisches Werk Leverkusen Höroldt, Hans *23.04.1960
Pfarrer u. Leiter des Diakonischen
Werkes
Virchowstr. 32, 51375 Leverkusen
- Pari Sozial gGmbH Bergisches Land Fisidis, Stefanos *19.05.1974
Selbstständig
Siebelplatz 6, 51373 Leverkusen
- Deutscher Paritätischer Fisidis, Stefanos *19.05.1974
Wohlfahrtsverband Selbstständig
Kreisgruppe Leverkusen Siebelplatz 6, 51373 Leverkusen
II. Stellvertretende
Mitglieder
a) Vorschläge
anerkannter freier Träger der Jugendhilfe
- Bund der deutschen Kath. Jugend Wittenberg, Erik *18.11.1993
Kaufmann
Humboldtstr. 64, 51379 Leverkusen
- Evangelische Jugend Hackländer, Philipp
Dipl.-Sozialpädagoge
Kölner
Straße 126, 51379 Leverkusen
-
Förder- und Trägerverein Kunst, Nicola *24.10.1968
Freie Jugendzentren Bilanzbuchhalterin
Birkenbergstr.
17, 51379 Leverkusen
- Kath. Jugendagentur Leverkusen Freudenreich, Stefanie *11.04.1973
Rhein-Berg, Oberberg gGmbH Dipl. Pädagogin
Dünnwalder Mauspfad 407
51069 Köln
- Kindertreff e.V. Thierjung, Christine *17.03.1949
Rektorin im Ruhestand
Sebastianusweg 6, 51371 Leverkusen
- Sportjugend Leverkusen im Edelmann, Thomas *30.05.1966
SportBund Leverkusen e.V. Dipl.-Sportlehrer
Am Gierlichshof 27,
51381 Leverkusen
- Villa Zündfunke e.V. Alldridge, Julia *18.04.1977
Studienrätin
Langenfelder Str. 16 b,
51371 Leverkusen
b) Vorschläge aus dem Bereich der
Wohlfahrtsverbände
-
Arbeiterwohlfahrt
Kreisverband Hans, Manfred
*24.09.1946
Leverkusen e. V. Geschäftsführer
Gutenbergstr.7
b, 51373 Leverkusen
-
Caritasverband
Leverkusen e.V. Karlhofer,
Claudia *13.09.1966
Dipl.-Sozialpädagogin
Wiebertshof
44, 51377 Leverkusen
-
Deutscher
Kinderschutzbund Thierjung,
Christine *17.03.1949
Ortsverband
Leverkusen e.V. Rektorin
im Ruhestand
Sebastianusweg
6, 51371 Leverkusen
-
Diakonisches
Werk Leverkusen Schäfer,
Sabine *27.02.1963
Sozialarbeiterin
Lupinenweg
11, 51375 Leverkusen
-
Pari
Sozial gGmbH Thierjung,
Christine *17.03.1949
Bergisches
Land Rektorin
im Ruhestand
Sebastianusweg
6, 51371 Leverkusen
-
Deutscher
Paritätischer Thierjung,
Christine *17.03.1949
Wohlfahrtsverband
Rektorin
im Ruhestand
Kreisgruppe
Leverkusen Sebastianusweg
6, 51371 Leverkusen
Anlage II zur Anlage 1
zur
Sammelvorlage
Nr.
0023/2014
Bestellung beratender Mitglieder des Kinder-
und Jugendhilfeausschusses gem. § 5 AG KJHG i.V.m. § 4 der Satzung für den
Fachbereich Kinder- und Jugend der Stadt Leverkusen
Gemäß § 5 AG-KJHG
i.V.m. § 4 Abs. 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt
Leverkusen gehören dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss als beratende
Mitglieder an:
a) die Hauptverwaltungsbeamtin/der Hauptverwaltungsbeamte oder ein/e
von ihr/ihm bestellte/r Vertreterin/Vertreter;
b) die Leiterin/der Leiter des Fachbereiches Kinder und Jugend oder
deren Vertretung;
c) der/die Frauenbeauftragte der Stadt Leverkusen oder deren
Vertretung;
d) eine Richterin/ein Richter des Vormundschaftsgerichtes oder des
Familiengerichtes oder eine Jugendrichterin/ein Jugendrichter, die/der von der
zuständigen Präsidentin/dem zuständigen Präsidenten des Landgerichts bestellt
wird;
e) eine Vertreterin/ein Vertreter der Arbeitsverwaltung, die/der von
der Direktorin/dem Direktor des zuständigen Arbeitsamtes bestellt wird;
f) eine Vertreterin/ein Vertreter der Schulen, die/der von der
zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird;
g) eine Vertreterin/ein Vertreter der Polizei, die/der von der
zuständigen örtlichen Stelle bestellt wird;
h) je eine Vertretung der katholischen Kirche, der evangelischen
Kirche sowie der jüdischen Kultusgemeinde, falls Gemeinden dieses Bekenntnisses
im Bezirk des Fachbereiches Kinder und Jugend bestehen; sie werden von der zuständigen
Stelle der Religionsgemeinschaften bestellt;
i) eine Vertreterin/ein Vertreter des Integrationsrates, die/der vom
Integrationsrat bestellt wird;
j) eine Vertreterin/ein Vertreter des Kinder- und Jugendringes der
Stadt Leverkusen, die/der vom Kinder- und Jugendring bestellt wird;
k) eine Schülervertreterin/ein Schülervertreter, gewählt von der Stadtschülervertretung
der Stadt Leverkusen, die/der nur am öffentlichen Teil der Sitzungen teilnimmt;
l) eine Vertreterin/ein Vertreter des Leverkusener Jugendforums,
die/der nur am öffentlichen Teil der Sitzung teilnimmt;
m) eine Vertreterin/ein
Vertreter des Leverkusener Jugendamtselternbeirates, die/der nur am
öffentlichen Teil der Sitzung teilnimmt.
Für die unter d) bis
m) genannten Mitglieder ist je ein/e persönliche/r Vertreter/in zu bestellen.
Folgende Mitglieder werden bestellt
auf Vorschlag: Name:
a) Beigeordneter
für Jugend Adomat, Marc
b) Leiterin
Fachbereich Hillen,
Angela
Kinder
und Jugend
c) Frauenbeauftragte Rusch-Witthohn, Sabine
d) Amtsgericht Heymann, Torsten
Richter am
Amtsgericht Leverkusen
Vertretung:
Müller-Gerbes, Stefan
Richter am Amtsgericht Leverkusen
e) Agentur für Arbeit Parlow, Wilfried
Berater für
akademische Berufe in der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach, Geschäftsstelle
Leverkusen
Heinrich-von-Stephan-Str. 18, 51373 Leverkusen
Vertretung:
Hesse-Länder, Christiane
Berufsberaterin in der Agentur für Arbeit, Geschäftsstelle Leverkusen
Heinrich-von-Stephan-Str. 18,
51373 Leverkusen
f) Schulen Kirchenkamp, Claudia
Schulleiterin KGS Don-Bosco-Schule
Quettinger Str. 90, 51381 Leverkusen
Vertretung:
Yüksel, Maria
Schulleiterin FöS Pestalozzischule
Hermann-von-Helmholtz-Str.72,
51373 Leverkusen
g) Polizei Wendelmann, Wolfgang
Polizeibeamter
Salierring 42, 50677 Köln
Vertretung:
Schultes, Soeren *25.04.1965 Polizeibeamter
Salierring 42, 50677 Köln
h) Katholische und Evangelische
Kirche
Stadtdekanat Leverkusen Hirth, Michael
Dipl.-Sozialpädagoge
Frischenberg 31, 51379 Leverkusen
Vertretung:
Freudenreich, Stefanie
Dhünnwalder Mauspfad 407
51069
Köln
Kirchenkreis Leverkusen der Kuffner, Veronika
Ev. Kirche im Rheinland Bruchhauser Str. 134, 51377 Leverkusen
Vertretung: NN
i) Integrationsrat
j) Kinder- und Jugendring
k) Stadtschülervertretung
l) Jugendforum
m) Jugendamtselternbeirat Faber, Oliver
Angestellter
Am Kreispark 1, 51379 Leverkusen
Vertretung:
Metzler, Birthe
Lehrerin
Auf der Ohmer 11, 51381 Leverkusen
Anlage
2
zur
Sammelvorlage
Nr.
2014/0023
Beirat des Polizeipräsidiums Köln
Der Rat wählt als Mitglieder der Stadt Leverkusen in den Beirat des Polizeipräsidiums Köln
Nr. |
Fraktion |
Mitglied |
Vertreter/in |
1. |
|
|
|
2. |
|
|
|
Begründung:
Das Polizeipräsidium Leverkusen wurde ab dem 01.01.2007 in das Polizeipräsidium Köln eingegliedert.
Gemäß § 17 Abs. 2 des Gesetzes über die Organisation und Zuständigkeit der Polizei im Lande Nordrhein-Westfalen (POG NRW) wählen bei zusammengefassten Polizeibezirken die Vertretungen der beteiligten kreisfreien Städte die Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter zum Polizeibeirat nach dem Verhältnis der Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt zur Gesamteinwohnerzahl beider kreisfreien Städte. Danach stehen der Stadt Leverkusen wie bisher 2 Sitze zu.
Nach § 17 Abs. 1 POG NRW wählt der Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte die Mitglieder und Stellvertreterinnen/ Stellvertreter des Polizeibeirates im Wege der Listenwahl nach dem Verhältniswahlsystem Hare/Niemeyer, sofern die Besetzung nicht durch einen einstimmigen Beschluss aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages erfolgt.
In den Beirat können auch sachkundige Bürgerinnen/Bürger sowie sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner als Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter gewählt werden. In diesem Fall darf deren Zahl die Zahl der Mitglieder des Rates nicht erreichen.
Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Polizei können nicht in den Polizeibeirat gewählt werden.
Anlage
3
zur
Sammelvorlage
Nr.
2014/0023
Volkshochschulrat
Der Rat wählt in den Volkshochschulrat:
Nr. |
Fraktion |
Mitglied |
Vertreter/in |
1. |
|
|
|
2. |
|
|
|
3. |
|
|
|
4. |
|
|
|
5. |
|
|
|
6. |
|
|
|
7. |
|
|
|
Nach § 8 Abs. 1 der Satzung der Volkshochschule der Stadt Leverkusen vom 22.07.75 gehören dem Volkshochschulrat 14 Mitglieder an. Davon werden 7 vom Rat für die Dauer der Wahlperiode des Rates gewählt (§ 8 Abs. 3 Satz 1). Darunter kann die/der Beigeordnete für die Kulturverwaltung sein. Jedes Mitglied erhält eine/n persönliche/n Stellvertreter/in.
Anlage
4
zur
Sammelvorlage
Nr.
2014/0023
Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes
der Berufsbildenden Schulen Opladen
Der Rat wählt als Mitglieder der Stadt Leverkusen in der
Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen
Opladen:
Nr. |
Fraktion |
Mitglied |
Vertreter/in |
1. |
|
|
|
2. |
|
|
|
3. |
Verwaltung |
Beig. Adomat, Marc |
Maus, Carolin |
Begründung:
Gem. § 5 Abs. 1 der Satzung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen vom 21.10.63 besteht die Schulverbandsversammlung aus 15 Mitgliedern, wovon die Stadt Leverkusen 3 Mitglieder sowie je eine/n Stellvertreterin/Stellvertreter stellt.
Die Mitglieder und Stellvertreterinnen/Stellvertreter der Schulverbandsversammlung werden vom Rat für die Dauer seiner Wahlzeit aus seiner Mitte oder aus den Dienstkräften des Verbandsmitgliedes nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt.
Die Verwaltung wurde bisher von dem Beigeordneten für Schulen, Kultur, Jugend und Sport als Mitglied und von der Leitung des Fachbereichs Schulen als seinem Vertreter in der Schulverbandsversammlung des Zweckverbandes der Berufsbildenden Schulen Opladen vertreten, so dass von der Politik nur 2 Plätze besetzt worden sind. Aus Sicht der Verwaltung sollte diese in der Vergangenheit bewährte Praxis beibehalten werden.
Anlage
5
zur
Sammelvorlage
Nr.
2014/0023
Umlegungsausschuss
Der Rat wählt in den Umlegungsausschuss:
Nr. |
Fraktion |
Mitglied |
Vertreter/in |
1. |
|
|
|
2. |
|
|
|
Begründung:
Nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Dieser besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.
Zwei Mitglieder und deren Vertretung müssen dem Rat angehören. Die Wahl von sachkundigen Bürgern ist nicht zulässig. Die aus den Mitgliedern des Rates der Gemeinde zu bestellenden Mitglieder des Umlegungsausschusses bleiben im Amt, bis der neu gewählte Rat ihre Nachfolge geregelt hat.
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses (Herr Prof. Dr. Heribert Johlen) wurde vom Rat am 06.09.10, der stellvertretende Vorsitzende (Herr Bruno Röhrig) sowie der Sachverständige und Vertreter für die Ermittlung von Grundstückswerten (Herr Franz Rosauer/Herr Wolfgang Buntenbach) und der Sachverständige und Vertreter mit Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst (Herr Thomas Merten/Herr Heinrich Roggendorf) wurden vom Rat am 13.05.13 für eine Amtszeit von 5 Jahren gewählt.
Anlage
6
zur
Sammelvorlage
Nr.
2014/0023
City-Beirat
Der Rat wählt in den City-Beirat
Nr. |
Fraktion |
Mitglied |
1. |
|
|
2. |
|
|
3. |
|
|
4. |
|
|
5. |
|
|
6. |
|
|
7. |
|
|
8. |
Sparkasse Leverkusen |
Herpolsheimer, Manfred |
9. |
Sparkasse Leverkusen |
Schwarz, Rainer |
10. |
Verwaltung |
OB Buchhorn, Reinhard |
11. |
Verwaltung |
StK Stein, Frank |
Begründung:
Zur inhaltlichen Begleitung der
Revitalisierung des City-Centers hat der Rat am 15.07.2013 einen Beirat
gebildet. Dieser greift die erarbeiteten Konzepte des im September 2013
eingerichteten „City-Büros“ auf, berät sie und gibt entsprechende Handlungsempfehlungen
zur Umsetzung an die Verwaltung weiter.
Die Entscheidungsbefugnisse des
Oberbürgermeisters, des Rates und seiner Ausschüsse bleiben unberührt.
Der Beirat setzt sich zusammen aus je zwei
Vertretern der Verwaltung und der Sparkasse Leverkusen sowie sieben Vertretern
aus der Politik.
Anlage
7
zur
Sammelvorlage
Nr.
2014/0023
Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
1. Der Rat wählt als stimmberechtigtes Mitglied der Stadt Leverkusen gemäß § 7 Abs. 1 des Gesetzes zur Neufassung des Landesplanungsgesetzes NRW (LPIG NRW) in den Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln:
Fraktion |
Mitglied |
|
|
2. Der Rat wählt als beratendes Mitglied der Stadt Leverkusen gemäß § 8 Abs. 3 LPIG NRW in den Regionalrat des Regierungsbezirkes Köln
|
Mitglied |
Verwaltung |
Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn |
und ermächtigt Herrn Oberbürgermeister Buchhorn gleichzeitig, sich im Einzelfall durch entsprechende Fachleute aus der Verwaltung vertreten zu lassen.
Begründung:
Zu 1.:
Gemäß § 7 Abs. 1
LPlG NRW wählen die kreisfreien Städte je angefangene 200.000 Einwohner ein
Mitglied des Regionalrates. Für die Stadt Leverkusen ist mithin ein/e
Vertreterin/Vertreter für die Dauer der Wahlperiode des Rates zu wählen.
Es gelten die
Vorschriften für die Wählbarkeit des Kommunalwahlgesetzes entsprechend. Eine
Zugehörigkeit zum Rat ist für die Mitgliedschaft keine Voraussetzung.
Zu 2.:
Gemäß § 8 Abs. 3 LPIG NRW nimmt je eine Vertreterin oder ein Vertreter der kreisfreien Städte mit beratender Funktion an den Sitzungen des Regionalrates teil. Es sollte an der bewährten Praxis festgehalten werden, hierfür den Oberbürgermeister zu benennen, damit er an seiner Stelle immer eine Fachfrau bzw. einen Fachmann aus der Verwaltung in die Sitzung schicken kann, je nachdem, welches Thema inhaltlich zur Beratung ansteht.