Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die als Anlage beigefügte Konzeption „Leverkusen für alle“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung zum 01.07.2010 mit deren Umsetzung.
2. Für die Probephase wird der berechtigte Personenkreis zunächst auf die Leistungsbezieher nach SGB II, SGB XII und AsylbLG beschränkt, um den mit einer Einkommensprüfung einhergehenden Verwaltungsaufwand zu vermeiden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, alle im Zusammenhang mit der Aufgabenerledigung erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
4. Die städtischen Vertreter in den Aufsichtsgremien der Gesellschaften werden beauftragt, diesen Beschluss durch entsprechende Angebote aktiv zu unterstützen.
5. Dem Rat wird durch die Verwaltung ein Erfahrungsbericht vorgelegt.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat Stein
Begründung:
Bezug nehmend auf den Auftrag des Rates vom 16.02.2009 zur Vorlage eines Umsetzungsvorschlages hat die Verwaltung das in der Anlage beigefügte Konzept erstellt.
Ziel dieser Konzeption soll die
Gewährleistung einer bürgerfreundlichen und zeitnahen Bearbeitung unter
Berücksichtigung einer möglichst geringen Kostenbelastung für den städtischen
Haushalt sein.
Aufgrund der engen fiskalischen
Rahmenbedingungen musste eine Konzeption gefunden werden, die weder
Personalmehrbedarfe noch eine Zuschusserweiterung in den betroffenen Einrichtungen
auslöst.
Anlagen:
Konzept zur Umsetzung des Ratsauftrages „Leverkusen für alle“
Angebotstabelle „Leverkusen für alle“