Beschlussentwurf:
Für die jährlich stattfindende Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen werden für den 18. Tagungsabschnitt benannt:
Delegierte/Delegierter: Vertreterin/Vertreter:
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gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Der Vorstand des Städtetages Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 25.04.06 beschlossen, eine Konferenz der Ratsmitglieder als beratendes Gremium einzurichten. Zweck dieser Konferenz ist die verbesserte Einbindung der Sichtweisen ehrenamtlicher Mandatsträger in die Meinungsbildung des Städtetages Nordrhein-Westfalen.
Gegenstand der Beratungen soll insbesondere die Planung des Jahresarbeitsprogramms des Städtetages Nordrhein-Westfalen sein; darüber hinaus werden aktuelle kommunalpolitische Themen erörtert. Die Konferenz, die vom Vorsitzenden des Städtetages Nordrhein-Westfalen geleitet wird, tagt im jährlichen Rhythmus. Die diesjährige Konferenz findet am 03.12.14 in Köln statt.
Laut Beschluss des Vorstandes stehen jeder Mitgliedstadt drei Sitze in der Konferenz zur Verfügung, die sie mit Delegierten aus dem Rat der Stadt besetzen kann. Das politische Kräfteverhältnis im jeweiligen Rat sollte bei der Auswahl Berücksichtigung finden.
Danach sind für die Dauer der jetzigen Ratsperiode (18. TA) ein Vertreter von der CDU-Fraktion, einer von der SPD-Fraktion sowie einer von der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN nebst Stellvertretung zu benennen und vom Rat zu wählen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0029
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Ursula Siewert / FB 01 /
406-8873
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
keine
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen,
Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine