Betreff
Vertreter der Stadt Leverkusen im Klima - Bündnis e. V.
Vorlage
2014/0032
Aktenzeichen
322-11-06-3-La
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Frau Birgit Hardiman, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Umwelt,

und in deren Abwesenheit

Herr Rudolf Lattka, Sachbearbeiter Klimaschutz,

 

werden gem. § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 Abs. 1 und 2 GO NRW zu Vertretern der Stadt Leverkusen in die Mitgliederversammlung des „Klima-Bündnisses der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder / Alianza del Clima e. V.“ bestellt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen ist seit 1995 neben 464 weiteren deutschen Städten und Gemeinden Mitglied im Klima-Bündnis e.V.

 

Das Klima-Bündnis ist ein europäisches Netzwerk von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die sich verpflichtet haben, das Weltklima zu schützen. Die Mitgliedskommunen setzen sich für die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen vor Ort ein.

 

Durch die Bestellung von Vertretern in die Mitgliederversammlung des Klima-Bündnisses wird die Ausübung des Stimmrechts sowie die aktive Teilnahme der Stadt Leverkusen an der Vereinsarbeit möglich gemacht.

 

Die Änderung der Dezernatsstruktur zum 01.01.2014 und eine erfolgte Pensionierung in 2011 erfordern die Bestellung aus dem Jahr 2000 anzupassen.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.  2014/0032

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner Herr Lattka/ Fachbereich 32/ Telefon: 3245.

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 1.100 €.

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)