Beschlussentwurf:
Frau Birgit Hardiman, stellvertretende Leiterin des Fachbereichs Umwelt,
und in deren Abwesenheit
Herr Rudolf Lattka, Sachbearbeiter Klimaschutz,
werden gem. § 63 Abs. 2 in Verbindung mit § 113 Abs. 1 und 2 GO NRW zu Vertretern der Stadt Leverkusen in die Mitgliederversammlung des „Klima-Bündnisses der europäischen Städte mit indigenen Völkern der Regenwälder / Alianza del Clima e. V.“ bestellt.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Die Stadt Leverkusen ist seit 1995 neben 464 weiteren deutschen Städten und Gemeinden Mitglied im Klima-Bündnis e.V.
Das Klima-Bündnis ist ein europäisches Netzwerk von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die sich verpflichtet haben, das Weltklima zu schützen. Die Mitgliedskommunen setzen sich für die Reduktion der Treibhausgas-Emissionen vor Ort ein.
Durch die Bestellung von Vertretern in die Mitgliederversammlung des Klima-Bündnisses wird die Ausübung des Stimmrechts sowie die aktive Teilnahme der Stadt Leverkusen an der Vereinsarbeit möglich gemacht.
Die Änderung der Dezernatsstruktur zum 01.01.2014 und eine erfolgte Pensionierung in 2011 erfordern die Bestellung aus dem Jahr 2000 anzupassen.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage
Nr. 2014/0032
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner Herr Lattka/ Fachbereich 32/ Telefon: 3245.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Der Mitgliedsbeitrag beträgt pro Jahr 1.100 €.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)