- Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zur Erreichung einer Versorgungsquote von 35 % für Kinder unter 3 Jahren in 2013
Beschlussentwurf:
1. Der Rat bzw. die Bezirksvertretungen nehmen vom
aktuellen Sachstand zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder in
Tageseinrichtungen Kenntnis und stimmen den aufgezeigten neuen Standorten für
Tageseinrichtungen für Kinder sowie dem Verfahren zur weiteren Umsetzung
grundsätzlich zu.
2. Mit den freien
Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder werden die Gespräche über die
Umsetzung der von dort avisierten Maßnahmen im Hinblick auf die angestrebte
Finanzierung entsprechend den Ausführungen der Verwaltung fortgeführt.
3. Soweit formale
Mitwirkungsverfahren, z. B. der Schulen, erforderlich sind, erfolgen diese im
Rahmen der Erarbeitung der notwendigen Einzelvorlagen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren
notwendigen Veranlassungen zur Erreichung des Rechtsanspruchs auf einen
Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter drei Jahren in 2013 zu treffen
und die erforderlichen Vorlagen zu den einzelnen Maßnahmen den Beschlussgremien
nach Abschluss der notwendigen Planungen und Erörterungen zuzuleiten.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Mues Adomat
Begründung:
Der Rat hat in
seiner 38. Sitzung (16. TA) am 29.06.09 auf der Grundlage der Vorlage Nr. R
1597/16. TA mit Blick auf den zwingend notwendigen Ausbau des Betreuungsanbotes
für Kinder im Alter von unter 3 Jahren bis zum Eintritt des Rechtsanspruchs auf
einen Betreuungsplatz am 01.08.2013 verschiedene Neubau- und
Erweiterungsmaßnahmen sowie vielfältige Prüfungen durch die Verwaltung
beschlossen. Die gegebene Beschlusslage vom 29.06.09 ist im nachfolgenden Sachstandsbericht
kursiv dargestellt sowie der aktuelle
Sachstand bzw. die Begründung für die von der Verwaltung mit dieser Vorlage
empfohlene Beschlussfassung aufgezeigt.
Sachstandsbericht
1. Zur
Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im
Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt im Jahr 2013 sollen neue Städtische
Tageseinrichtungen für Kinder errichtet bzw. die vorhandenen Tageseinrichtungen
ausgebaut werden. Die in der Begründung der Vorlage aufgeführten 1052 Plätze
werden dabei bedarfsgerecht auf das Stadtgebiet verteilt. Die nachfolgenden
Tageseinrichtungen sollen erweitert bzw. neu errichtet werden:
·
Erweiterung der Tageseinrichtung
Borkumstraße 3 in Manfort um 2 Gruppen auf 4 Gruppen
Die Erweiterungs-/Umbaumaßnahme, die einen Anbau um 2 Betreuungsgruppen
und die Umwandlung einer bestehenden Betreuungsgruppe in die Gruppenform I
vorsieht, womit insgesamt 25 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder im Alter
von unter 3 Jahren geschaffen werden, ist mit dem Landschaftsverband Rheinland
am 03.11.09 abgestimmt worden. Zur Erreichung des Abgabetermins 30.06.2010
zwecks Investitionsförderung durch das Land NRW in 2011 wird vom FB
Gebäudewirtschaft die notwendige Planungs-/Baubeschlussvorlage derzeit erarbeitet.
·
Erweiterung der Tageseinrichtung
Pregelstraße 23 in Rheindorf um 3 Gruppen auf 8 Gruppen
Angesichts des Erfordernisses der Fortschreibung des Raumprogramms vor
dem Hintergrund, dass das Landesjugendamt für die Betreuungsgruppen in der
Gruppenform II neben dem Gruppenraum und dem Nebenraum auf einen weiteren
separaten Schlafraum/Nebenraum zur Differenzierung besteht - die Leverkusener
Planungen haben einen gemeinsamen Schlafraum für zwei Betreuungsgruppen
vorgesehen - kann nur noch eine Erweiterung um 2 neue Betreuungsgruppen
erfolgen. Gemeinsam mit einer Umbaumaßnahme im Bestand können 25 neue
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren geschaffen werden. Der
Entwurf der Erweiterungs-/Umbaumaßnahme ist mit dem Landschaftsverband
Rheinland am 03.11.09 abgestimmt worden. Zur Erreichung des Abgabetermins 30.06.2010
zwecks Investitionsförderung durch das Land NRW in 2011 wird vom FB
Gebäudewirtschaft die notwendige Planungs-/Baubeschlussvorlage derzeit erarbeitet.
·
Erweiterung der Tageseinrichtung Elbestraße
21 in Rheindorf um 3 Gruppen auf 7 Gruppen
Es sind drei neue Gruppen in der Gruppenform II, damit 30 neue
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren, vorgesehen. Die
Planung ist mit dem Landschaftsverband Rheinland am 03.11.09 abgestimmt worden.
Zur Erreichung des Abgabetermins 30.06.2010 zwecks Investitionsförderung durch
das Land NRW in 2011 wird vom FB Gebäudewirtschaft die notwendige Planungs-/Baubeschlussvorlage
derzeit erarbeitet.
·
Neubau einer 7gruppigen Tageseinrichtung in
Küppersteg, Kerschensteiner Straße
Eine Machbarkeitsstudie für eine 8gruppige
Tageseinrichtung vom Fachbereich Gebäudewirtschaft liegt vor (Anlage 1). Noch
auszuräumende Problemstellung ist die Verlegung der auf dem Grundstück
liegenden Fernwärmeleitung. Ebenfalls ist im Rahmen der weiteren Umsetzung der
gegebenen Problematik der Bodenbelastbarkeit, evtl. muss eine vollständiger
Bodenaustausch erfolgen, zu berücksichtigen.
Die Verwaltung beabsichtigt, diesen Standort
alternativ zum Standort südlich der Rheindorfer Straße weiter zu verfolgen.
·
Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung auf
dem Gelände der Neuen Bahnstadt Opladen an der Kolberger Straße
Auf dem verfügbaren Grundstück ist
angesichts der gegebenen Topografie mit umfänglichen für die Zwecke einer
Tageseinrichtung für Kinder nicht nutzbaren Hangflächen nur eine 4gruppige
Tageseinrichtung für Kinder in zweigeschossiger Bauweise umsetzbar. Das
notwendige Bebauungsplanverfahren wird von der neue bahn stadt :opladen GmbH
beauftragt.
·
Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung in
Quettingen, westlich des Feldsiefer Wegs
Nach der Machbarkeitsstudie des Fachbereichs
Gebäudewirtschaft ist eine 8gruppige Tageseinrichtung flächenmäßig umsetzbar
(Anlage 2). Die notwendige Erstellung eines Bebauungsplanes wird derzeit in die
Wege geleitet.
·
Neubau einer 5gruppigen Tageseinrichtung für
Kinder in Lützenkirchen im Rahmen des Bebauungsprojektes „Marktplatz/Im Dorf“
Eine Umsetzung ist nur im Einvernehmen mit
dem Grundstückseigentümer bzw. dem beauftragten Investor möglich. Die
entsprechende Kontaktaufnahme/Erörterung gestaltet sich schwierig.
Zwischenzeitlich soll es zu einem Wechsel des Investors gekommen sein. Die
Verwaltung bemüht sich weiterhin um eine Umsetzung.
·
Erweiterung der Tageseinrichtung Oulustraße
15 in Schlebusch.
Die Zufahrt soll nicht über die Oulustraße
erfolgen.
Grundsätzlich ist nach der vom Fachbereich
Gebäudewirtschaft erarbeiteten Machbarkeitsstudie eine Erweiterung der
Einrichtung um 4 Betreuungsgruppen möglich (Anlage 3). Dabei gestaltet sich die
Zufahrts-/Erschließungssituation, die nicht über die Oulustraße erfolgen soll,
als schwierig. Die Erweiterungsmöglichkeit muss unter diesem Gesichtspunkt noch
abschließend geprüft werden.
·
Neubau einer 7gruppigen Tageseinrichtung in
Steinbüchel Am Steinberg
Das Bebauungsplanverfahren unter Einbezug
einer 8gruppigen Tageseinrichtung für Kinder erfolgt.
2. Die Entscheidung über die
nachfolgenden Tageseinrichtungen für Kinder wird in den Septembersitzungsturnus
zur Vorberatung und in die Sitzung des Rates am 05.10.09 zur Entscheidung
vertagt. Alle nachfolgend aufgeführten Prüfaufträge sind bis dahin von der
Verwaltung abzuarbeiten:
Eine Umsetzung bis zum 05.10.09 war nicht
möglich. Auf die entsprechende z.d.A.: Rat-Mitteilung wird Bezug genommen.
a)
Neubau einer 6gruppigen Tageseinrichtung in Hitdorf-Ost, Hitdorfer Straße,
Kreisel.
Der
Standort Hitdorf-Ost wird kritisch gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt,
alternative Standorte, wie AWO, Kath. Kirche und „Die Rheinpiraten e.V.“ zu
prüfen.
Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband
Leverkusen e. V. (AWO) steht grundsätzlich für neu zu bauende
Tageseinrichtungen für Kinder als Träger zur Verfügung. Des Weiteren beabsichtigt
die AWO den Neubau einer 6gruppigen Tageseinrichtung für Kinder auf dem Gelände
der heutigen Tageseinrichtung Ringstr. 73, wobei jeweils 3 Gruppen in der
Gruppenform I und II vorstellbar sind. Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme
sollte der derzeitige Containerbau abgerissen werden.
Finanziell bietet die AWO an, 2 %
Eigenanteil an der Baumaßnahme zu übernehmen. Die Folgekosten für den Betrieb
der Einrichtung müssen von der Stadt Leverkusen und dem Land NRW zu 100%
übernommen werden. Eine erste Planungsüberlegung ist durch einen beauftragten
Architekten erfolgt.
Planungsrechtlich ist folgende
Situation/Einschätzung gegeben:
Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des
rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 119/I "Widdauener Straße", der hier
eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung
"Kindergarten" festsetzt. Durch den Eintrag einer Baugrenze
wird im Bebauungsplan eine überbaubare Fläche festgesetzt, die als
Erweiterungsfläche für den vorhandenen Kindergarten vorgesehen ist
und mit einem 1-geschossigen Gebäude überbaut werden kann. Zudem setzt der
Bebauungsplan in diesem Bereich den Erhalt von vorhandenen Bäumen fest.
Das Vorhaben befindet sich lt. Vorentwurf innerhalb der überbaubaren
Fläche und ist genehmigungsfähig gem. § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung
mit einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB. Eine Abweichung von der
Geschosshöhe ist städtebaulich vertretbar, da die benachbarte Bebauung der
Turnhalle sowie die westlich angrenzende Kindertagesstätte ebenfalls eine
zweigeschossige Bauweise aufweisen. Das nachbarschaftliche Interesse ist zu
berücksichtigen, jedoch bietet der Standort des
geplanten Baukörpers eine ausreichende Abstandsfläche zur
Nachbarbebauung. Das Vorhaben wird grundsätzlich positiv bewertet.
Seitens der Liegenschaftsverwaltung muss
ggf. der bestehende Erbbaurechtsvertrag modifiziert werden (städtisches
Grundstück), was aber keine Schwierigkeiten bereiten würde.
Die Verwaltung beabsichtigt, auf der
Grundlage der vorstehenden Rahmenbedingungen mit der AWO in konkrete
Verhandlungen einzutreten und anschließend eine entsprechende Beschlussvorlage
einzubringen.
Der Kath. Kirchengemeindeverband
Rheindorf/Hitdorf hat mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem
Erzbischöflichen Generalvikariat in Köln eine Erweiterung der Kath.
Kindertageseinrichtung St. Joseph nicht in Frage kommt. Im Jahr 2006 ist im
Rahmen des Programms „Zukunft heute“ eine der bis dahin gegebenen 4
Betreuungsgruppen geschlossen worden. Eine Erweiterung der Tageseinrichtung und
damit ein Zurück hinter das Programm „Zukunft heute“ ist seitens des
Generalvikariates nicht genehmigungsfähig. Unabhängig davon ist jedoch
weiterhin beabsichtigt, in den vorhandenen Räumlichkeiten Plätze für die
Betreuung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren einzurichten.
Die weiteren diesbezüglichen Überlegungen
und Entscheidungen der Kath. Kirche bleiben abzuwarten.
Der Vorstand des Vereins Kindertagesstätte
Die Rheinpiraten e. V. hat mitgeteilt, dass für einen dauerhaften dortige
zweigruppigen Betrieb umfassende Baumaßnahmen notwendig sind. Um diese umsetzen
zu können, ist eine intensive Unterstützung durch die Stadt Leverkusen, sowie
eine klare Aussage zur Förderung der Plätze notwendig. Ohne entsprechende
Zusage kann der Verein als finanzschwacher Träger das Risiko weiterer
Vorleistungen nicht tragen.
Die Verwaltung kann eine derartige pauschale
Förderzusage zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfehlen, da weitergehende
Abklärungen notwendig sind. Zuvorderst muss aus Sicht der Verwaltung klar getrennt
werden, welche Aufwendungen notwendig werden, um die heutige Einrichtung in
eine den zeitgemäßen Erfordernissen entsprechenden Zustand zu versetzen, für
die keine Förderungsmöglichkeit gesehen wird, und welche Aufwendungen daran
anschließend gezielt für einen Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im
Alter von unter 3 Jahren entstehen.
c) Neubau einer 8gruppigen
Tageseinrichtung in Rheindorf am Burgweg
Die
Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der geplante Neubau der
Tageseinrichtung in Rheindorf am Burgweg auf 4 bis 5 Gruppen beschränkt werden
kann. Die restlichen 3 bis 4 Gruppen sind dann anderweitig unterzubringen. Als
Ersatzstandorte sollte das Gelände an der Deichtorstraße bzw. an der Straße Auf
der Grieße geprüft werden.
Eine Machbarkeitsstudie für eine 4gruppige
Tageseinrichtung für Kinder auf dem Grundstück am Burgweg liegt vor (Anlage 4).
Angesichts eines vorhandenen Kanals setzt die Baumaßnahme einen
Grundstückstausch voraus. Der Eigentümer ist entsprechend angefragt worden und
steht dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber. Die diesbezüglich
weitergehend notwendigen Veranlassungen werden aktuell vom Aufgabenbereich
Liegenschaften eingeleitet.
Eine Erweiterung der Tageseinrichtung
Deichtorstraße 1b ist nur bei Inanspruchnahme von Gelände des Sportpark
Leverkusens möglich. Eine seitens der Stadt Leverkusen vorgeschlagene
Anbaumaßnahme trägt der SPL mit Blick auf die Vermarktung des Gesamtgeländes
nicht mit. Die vom SPL alternativ vorgeschlagene Anbaumaßnahme führt zu einer
kompletten Überbauung der vorhandenen sehr schönen Außenanlage der
Tageseinrichtung und erfordert die Aufgabe eines vorhandenen Gruppenraumes.
Eine Erweiterung des Standortes Deichtorstraße ist von daher derzeit nicht
darstellbar.
An der Straße Auf der Grieße ist eine
Alternativstandort mit Ausnahme der als Reitplatz genutzten Fläche nicht
erkennbar.
g) Neubau einer 7gruppigen Tageseinrichtung in Bürrig, südlich der
Rheindorfer Straße
Das
Grundstück sollte für sportliche Belange freigehalten werden. Es ist zu prüfen,
ob das Grundstück von der Größe her sowohl die gewünschten Erweiterungen der
Sportstätte als auch den Neubau der Kindertagesstätte zulässt.
Alternativ
wird die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen mit der katholischen
Kirchengemeinde St. Stephanus hinsichtlich der Errichtung einer
Kindertagesstätte zu führen oder andere Alternativen aufzuzeigen.
Auf der Grundlage der seinerzeitigen
Erweiterungsüberlegungen für die Sportanlage ist auf dem danach nutzbaren
Grundstückteil der Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder flächenmäßig
geprüft worden, mit dem Ergebnis, dass eine 8gruppige Tageseinrichtung
darstellbar ist. Die entsprechende Machbarkeitsstudie ist als Anlage 5 beigefügt.
Zur Umsetzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes und ein Bebauungsplanverfahren
notwendig.
Die Verwaltung beabsichtigt, diesen Standort
bei entsprechender Beschlussfassung alternativ zum Standort an der
Kerschensteiner Straße weiter zu verfolgen.
Seitens des Kath. Kirchengemeindeverbandes
Wiesdorf-Bürrig-Küppersteg ist hinsichtlich der Tageseinrichtung St. Stephanus
mitgeteilt worden, dass bis zum Jahr 2013 der weitere Ausbau des u3-Angebotes
weiter vorangetrieben werden soll, wobei hierfür Umbaumaßnahmen notwendig sind,
für die zur gegebenen Zeit die entsprechenden Anträge gestellt werden.
Diesbezügliche weitergehende Überlegungen
könnten aus Sicht der Verwaltung ggf.
parallel zu den weiteren Prüfungen und Veranlassungen zu den Standorten südlich
der Rheindorfer Str. und Kerschensteiner Str. erfolgen und in die abschließende
Beurteilung einfließen.
h) Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung
in Opladen an der Rat-Deycks-Straße
Von
der Lage her wird dieses Grundstück wegen der verkehrlichen Situation kritisch
gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Standorte für die
Einrichtung einer Kindertagesstätte zu prüfen und zwar u.a. an folgenden
Standorten:
-
Grundstück Rat-Deycks-Straße / Ecke Bielerstraße
-
Grundstück der ev. Kirche in der Humboldtstraße
-
Grundstück an der Düsseldorfer Straße / Ecke Günther-Weisenborn-Straße /
Parkhaus Kantstraße
-
Grundstück des Hallenbades Opladen
-
Gelände am Frankenberg / Haus-Vorster-Straße und Umgebung
Das Ergebnis der Prüfung der aufgezeigten Alternativstandorte ist wie
folgt festzuhalten:
- Grundstück Rat-Deycks-Straße / Ecke
Bielerstraße
Seitens des Grundstückeigentümers besteht keine Bereitschaft das
Grundstück zu veräußern.
- Grundstück der Ev. Kirche in der
Humboldtstraße
Ein
Alternativstandort ist hier nicht gegeben. Der vorhandene ehemalige
Kindergarten hat kein zeitgemäßes Raumprogramm, d. h. neben den Ankaufskosten
wären erhebliche Baumaßnahmen notwendig, wobei das derzeitige Außengelände
flächenmäßig noch nicht einmal den Erfordernissen für eine zweigruppige
Einrichtung entspricht.
- Grundstück an der Düsseldorfer Straße /
Ecke Günther-Weisenborn-Straße / Parkhaus Kantstraße
- Grundstück des Hallenbades Opladen
Zu
beiden Grundstücken ist mit dem Bauverein Opladen, der Eigentümer ist, Kontakt
aufgenommen worden, mit negativen Ergebnis:.
Für
das Grundstück Düsseldorfer Straße laufen gemeinsam mit der
Wirtschaftsförderung Leverkusen Planungen, hier einen Nahversorger anzusiedeln.
Die Grundstücksgröße lässt keine zusätzliche Nutzung, z. B. für eine
Tageseinrichtung, zu.
Für
das Grundstück Herzogstraße ist nach Abriss des Hallenbades eine reine
Wohnbebauung vorgesehen, wofür die Planungen bereits angelaufen sind.
- Gelände am Frankenberg / Haus-Vorster
Straße und Umgebung
Das
Gelände findet Eingang in grundsätzliche Entwicklungen mit längerfristiger
Perspektive. Im Hinblick auf den u3-Ausbau bis spätestens 2013 sind weitere
diesbezügliche Überlegungen nicht zu realisieren.
Nach einer Machbarkeitsstudie des Fachbereichs Gebäudewirtschaft ist auf
dem städtischen Grundstück an der Rat-Deycks-Str. grundsätzlich eine 6gruppige
Tageseinrichtung für Kinder denkbar, wobei ein Lärmschutzzaun zwingend
erforderlich wird. Allerdings bestehen eine erhebliche, kaum lösbare
verkehrlichen Problematik sowie städtebauliche Bedenken gegen diese
Planungsüberlegung, da das Gebäude sich auf dem Grundstück zu sehr im hinteren
Teil befindet. Ein Vorziehen des Gebäudes beinhaltet allerdings, dass die
optimale Ausrichtung der Gruppenräume und der damit verbundenen
Außenspielfläche erheblich beeinträchtigt wird.
Vor diesem Hintergrund sollte der Standort zunächst nicht weiter
verfolgt, sondern die Entwicklung der anderen Standorte in Opladen abgewartet
werden
k) Neubau einer 4gruppigen
Tageseinrichtung in Alkenrath, Wiesenfläche
Hugo-Kükelhaus-Schule/Elisabeth-von-Thadden-Straße
Da das Grundstück für die
Erweiterung der Hugo-Kükelhaus-Schule freigehalten werden sollte, wird es für
den Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder als kritisch angesehen. Daher wird
die Verwaltung beauftragt, Alternativstandorte wie z.B. am katholischen
Kindergarten und an der Erich-Klausener-Grundschule zu prüfen.
Die angefragte Ausbaumöglichkeit des kath.
Kindergartens St. Johannes der Täufer hat zu keinem positiven Ergebnis geführt.
Am Standort der GGS Erich-Klausener-Schule
ist die Aufgabe eines Gebäuderiegels für Schulzwecke möglich. Zur Umsetzung
einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder in diesen Räumlichkeiten bedarf
es einer baulichen Erweiterung um einen Mehrzweckraum. Diese Erweiterung
beinhaltete einen gravierenden Eingriff in den Park. Zwei Eichen mit einem
Stammdurchmesser von 80 cm und einem Kronendurchmesser von ca. 20 m müssten
gefällt werden. Ein solcher Eingriff würde der gerade beschlossenen Aufwertung
der Parkanlage in Alkenrath widersprechen. Des Weiteren ist der angesprochene
Gebäudetrakt Bestandteil eines Zuschussverfahrens für den Gesamtkomplex, bei
dem eine 20jährige nachfolgende Nutzung als Schulraum verbindlich zugesagt
worden ist. Eine diesbezüglich erfolgte Erörterung mit der Bezirksregierung
Köln hat ergeben, dass von dort die evtl. Nutzung als Tageseinrichtung für
Kinder als zuschussschädlich angesehen wird. Die Neueinrichtung einer
Tageseinrichtung für Kinder an diesem Standort ist von daher nicht möglich.
Auf der angesprochenen Wiesenfläche der
Hugo-Kükelhaus-Schule/Elisabeth-von-Thadden-Str. steht grundsätzlich ausreichend
Fläche für beide Maßnahmen – evtl. Schulerweiterung und Neubau einer 4gruppigen
Tageseinrichtung für Kinder – zur Verfügung, wobei die Erschließung einer evtl.
Tageseinrichtung für Kinder nicht gewährleistet werden kann.
Eine evtl. Lösungsansatz für den Stadtteil
Alkenrath besteht von daher ggf. nur an der Geschwister-Scholl-Str., wo die Ev.
Kirche derzeit die weitere Nutzung der vorhandenen Grundstücksflächen erörtert.
Der Aufgabenbereich Liegenschaften hat diesbezüglich Kontakt aufgenommen. Die
weitere, zunächst kircheninterne Erörterung und Entscheidungsfindung bleibt
abzuwarten.
m) Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung in Schlebusch im Bereich
Bergische Landstraße/Gezelin-Schule/Tempelhofer Straße
Dieser Standort sollte nur für
schulische Belange freigehalten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zu
prüfen, ob die Anforderungen der Schule und der Neubau der Kindertagesstätte
aufeinander abgestimmt werden können. Wenn nicht, dann ist ein
Alternativstandort zu suchen.
Auf der angesprochenen Fläche könnte nach einer vorliegenden
Machbarkeitsstudie des Fachbereichs Gebäudewirtschaft grundsätzlich eine
6gruppige Tageseinrichtung für Kinder entstehen (Anlage 6), wobei der Nachweis
der erforderlichen Außenspielfläche aufgrund der gegebenen Geländetopografie nicht
umfänglich möglich ist. Es fehlen ca. 160 qm Außenfläche.
Eine gemeinsame Nutzung der angesprochenen Fläche sowohl für schulische
Belange als auch als Tageseinrichtung für Kinder ist nicht umsetzbar. Entsprechend
der gegebenen Beschlusslage wird die Fläche als Standort für eine
Tageseinrichtung für Kinder nicht weiter verfolgt.
n) Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung in Schlebusch neben dem
Tennisplatz Im Bühl
Das Grundstück soll für
sportliche Belange freigehalten werden. Die Verwaltung wird beauftragt,
Alternativen zu prüfen und zwar u.a. ein Grundstück am
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, welches bisher für eine anderweitige Nutzung
durch Dritte vorgesehen war, aber nicht umgesetzt worden ist.
Die Alternativprüfung ist erfolgt. Auf dem Grundstück neben dem
Karl-Carstens-Ring/Frh.-vom-Stein-Gymnasium kann bei entsprechender
Lärmschutzmaßnahme eine neue 4gruppige Tageseinrichtung für Kinder entstehen
(Anlage 7). Voraussetzung ist dabei, dass die auf dem Grundstück vorhandene
Fernwärmeleitung verlegt wird, wozu die EVL generell bereit ist, allerdings die
Frage der Kostenübernahme noch zu erörtern ist.
Die Verwaltung wird bei entsprechender Beschlussfassung die notwendigen
weiteren Prüfungen, Planung und Gespräche fortführen und eine Planungs-/Baubeschlussvorlage
erarbeiten.
q) Neubau einer 7gruppigen Tageseinrichtung in Steinbüchel zwischen der
Schule In der Wasserkuhl und der Sporthalle
Die
Belange der Schule und der Tageseinrichtung für Kinder sind aufeinander
abzustimmen.
Grundsätzlich ist nach der vorliegenden
Machbarkeitsstudie des Fachbereichs Gebäudewirtschaft eine 4gruppige
Tageseinrichtung für Kinder auf dem Gelände möglich (Anlage 8). Bisher nicht gelöst
ist die notwendige Erschließung/Zuwegung. Hinsichtlich der Nutzung einer
Teilfläche des daneben liegenden Grundstücks der Kath. Kirchengemeinde ist die
diesbezügliche Anfrage von dort zuständigkeitshalber an das Generalvikariat in
Köln weitergeleitet worden. Eine Rückäußerung liegt noch nicht vor.
Favorisiert wird seitens des Fachbereichs
Kinder und Jugend die neu aufgekommene Möglichkeit, eine 8gruppige
Tageseinrichtung für Kinder in Meckhofen, Meckhofer Feld, zu errichten, die
nachfolgend bei den hinzugekommenen neuen Standorten aufgeführt ist. Soweit
dieser neue Standort beschlossen wird und verwirklicht werden kann, empfiehlt
die Verwaltung, den Standort zwischen der Schule in der Wasserkuhl und der
Sporthalle zunächst nicht weiter zu verfolgen.
Folgende Sachverhalte sollen von der
Verwaltung zusätzlich als Prüfaufträge bearbeitet werden:
-
Die Einrichtung Lippe 20 a in Lützenkirchen soll zunächst nicht geschlossen
werden. Im Bereich „Schöne Aussicht“ sollte ein Standort gefunden werden. Die
Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich des kath. Kindergarten St. Maurinus
Verhandlungen mit der katholischen Kirche aufzunehmen.
Eine Schließung der Städtischen
Tageseinrichtung für Kinder Lippe 20 a war ohnehin erst für die Zeit nach
Umsetzung des Gesamtausbauprogramms vorgesehen. Dieser Gesichtspunkt kann von
daher zunächst zurückgestellt werden.
Mit Vertretern des Kirchenvorstandes der
Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus ist die Kindergartensituation erörtert
worden. Die Kirchengemeinde beabsichtigte danach, am Standort des bisherigen,
derzeit geschlossenen Kindergartens St. Maurinus an der von-Knoeringen-Str.
eine neue 4gruppige Tageseinrichtung für Kinder im Rahmen der gegebenen
Landesförderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für
Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von
Plätzen für Kinder unter 3 Jahren (Investitionsförderungsrichtlinien) zu
errichten. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch die Aufgabe der bisherigen
Tageseinrichtung St. Anna, Hamberger Str. 16 und eine entsprechender Erwerb
dieser Einrichtung durch die Stadt Leverkusen, um zum einen die Vorgabe des
Erzbistums Köln (max. 75 Betreuungsplätze) einzuhalten, und zum anderen die nur
so mögliche Finanzierung durch die Kath. Kirchengemeinde zu ermöglichen. Die
weitergehenden Prüfungen haben zu keinem positiven Ergebnis geführt.
- Der Kindergarten an der Kreuzbroicher-Straße
ist in der Vorlage als abgängig eingestuft worden. Der Standort soll nicht
aufgegeben werden, vielmehr soll ein Neubau an gleicher Stelle erfolgen.
Die
Zufahrt soll nicht über die Kreuzbroicher-Straße sondern über die
Karl-Arnold-Straße erfolgen.
Die Aufgabe der Städtischen Tageseinrichtung
für Kinder Kreuzbroicher Str. ist für den Zeitpunkt nach Umsetzung aller
anderweitigen erforderlichen Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen aufgezeigt
worden. Ein Neubau an gleicher Stelle muss zur gegebenen Zeit geprüft werden.
Aktuell wird den anderweitigen Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zum Ausbau
des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren Priorität
eingeräumt.
.
- Die Einrichtung „Kindergarten Auermühle“, die
nicht in der Vorlage berücksichtigt wurde, eignet sich ebenfalls für
Erweiterungen und stellt einen idealen Standort, auch für das Neubaugebiet
„Schlebuscher Heide“ dar.
Die Städtische Tageseinrichtung für Kinder
Dhünnberg 38/Auermühle befindet sich in einem vom Sportpark Leverkusen (SPL)
angemieteten Gebäude. Eine Erweiterung setzt hier eine entsprechende
Baumaßnahme durch den SPL voraus, soweit es beim bisherigen Vermietungsmodell
bleibt. Alternativ ist eine Veräußerung der Einrichtung nebst der für die
Erweiterung notwendigen Grundstücksflächen erforderlich.
Die diesbezügliche Erörterung mit dem SPL
hat zu dem Ergebnis geführt, dass ein Neu-/Erweitungsbau durch den SPL mit der
dortigen Betriebssatzung nicht vereinbar ist. Denkbar wäre nur die Veräußerung
einer Grundstücksfläche für eine neue Tageseinrichtung für Kinder. Eine solcher
Neu-/Erweiterungsbau könnte jedoch nur bei einer gleichzeitigen Aufgabe des
Freibadbetriebes Auermühle erfolgen. Nach der aktuellen Beschlusslage bleibt
dieses jedoch noch in der Freibadsaison 2010 in Betrieb.
Des Weiteren würde ein solcher
Neu-/Erweiterungsbau innerhalb des heutigen Freibadgeländes den ganzheitlichen
Vermarktungsabsichten widersprechen, wobei für die diesbezügliche Entwicklung
des Freibadgeländes eine Änderung des Flächennutzungsplanes und ein
Bebauungsplanverfahren entsprechend der beabsichtigten städtebaulichen
Entwicklung notwendig wird.
Ein Neubau-/Erweiterungsbau auf dem
angesprochenen Gelände ist von daher aktuell nicht umsetzbar.
- Eine Erweiterung der Ev. Kindertagesstätte in
der „von-Diergardt-Straße“ ist zu prüfen.
Die Ev. Kirchengemeinde
Leverkusen-Schlebusch ist zum Ausbau der dreigruppigen Einrichtung in der
von-Diergardt-Str. um ein oder zwei Gruppen unter der Voraussetzung bereit,
dass die Investitionskosten durch den/die Träger der öffentlichen Jugendhilfe
zu 100 % übernommen werden und eine Begrenzung/Festschreibung des Trägeranteils
aller Gruppen der Einrichtung auf den vom Kinderbildungsgesetz ausgewiesenen Wert
von 12 % erfolgt, wobei darauf hingewiesen wird, dass bereits absehbar ist,
dass die in den Investitionsförderungsrichtlinien genannten Fördersätze nicht
ausreichen.
Seitens der Verwaltung wird die Festschreibung auf den heutigen Wert des
Kinderbildungsgesetzes perspektivisch für alle Zeit für alle Betreuungsgruppen,
auch unter dem Gesichtspunkt der damit ggf. geschaffenen
Präzendensentscheidung, nicht befürwortet. Der Übernahme des Trägeranteils von
10 % bei einer finanziellen Förderung von 90 % durch das Land NRW steht die
Verwaltung im Rahmen der Regelungen der Investitionsförderungsrichtlinien
positiv gegenüber, soweit die diesbezüglich noch notwendige Zustimmung seitens
der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Übernahme von freiwilligen Leistungen erreicht
werden kann. Eine weitergehende Finanzierung über die
Investitionsförderungsrichtlinien hinaus sollte ggf. nur nach kritischer
Wertung im Rahmen der weiteren Erörterungen erfolgen.
Die Verwaltung beabsichtigt, auf dieser Grundlage mit der Ev. Kirchengemeinde
Leverkusen-Schlebusch die weitergehenden Gespräche führen und anschließend eine
entsprechende Beschlussvorlage einzubringen.
- Die Einrichtung „Auf dem End 14 a“ sollte
aufgegeben werden.
Eine Aufgabe der Einrichtung ist vorgesehen, sobald es die sonstige
Ausbau-/Bedarfsdeckungssituation zulässt.
- Das Grundstück „Bodestraße“ sollte für eine
Tageseinrichtung für Kinder freigehalten werden.
Über eine evtl. Aufgabe der Städtischen
Tageseinrichtung für Kinder Bodestraße kann erst nach Umsetzung des
Gesamtausbauprogramms abschließend beurteilt werden.
- Die Kindertagesstätte „Sonnenschein“,
Sandstraße 130, 51379 Leverkusen, wird in die Standortüberlegungen für
Tageseinrichtungen für Kinder mit einbezogen.
Am Standort Sandstr. 130 erfolgt derzeit die
Betreuung von Kindern im Rahmen einer Tagespflegeerlaubnis. Eine
Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für eine Tageseinrichtung für Kinder ist
aktuell nicht gegeben und auch nicht absehbar, da die notwendigen Außenflächen
nicht zur Verfügung stehen.
- Die Verwaltung prüft, inwiefern vorhandene
Überkapazitäten an Grundschulen zur Umwandlung in Kindertagesstätten geeignet
sind.
Der Gesamtkomplex der Schulraumnutzung ist im Rahmen der Abarbeitung des
GPA-Berichtes betrachtet worden. Über die in dieser Vorlage aufgezeigten Möglichkeiten
hinaus sind für schulische Zwecke nicht mehr erforderliche Räumlichkeiten im
für eine Nutzung als Tageseinrichtung für Kinder notwendigen Rahmen nicht
gegeben.
-
Die verkehrliche Anbindung insbesondere zu den Stosszeiten des Hinbringens und
Abholens der Kinder soll für jede Tageseinrichtung durch die Verwaltung einer
intensiven fachlichen Prüfung unterzogen werden.
Die entsprechenden Prüfung erfolgt im Rahmen
notwendiger Bebauungsplanverfahren, bzw., soweit solche nicht erforderlich sind,
im Vorfeld der Planungs-/Baubeschlüsse. Im Einzelfall kann das Ergebnis des
Verkehrsgutachtens Auswirkungen auf die geplante Größe der Tageseinrichtung für
Kinder haben. Die entsprechenden Prüfungsergebnisse werden in die
weitergehenden Beschlussvorlagen mit eingebracht.
-
Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst viele Kindertagesstätten mit weniger
als 8 Gruppen einzurichten.
Pädagogisch bestehen gegen die vorgesehenen
8gruppigen Einrichtungen mit 120 Kindern bei einer Belegung mit 4
Betreuungsgruppen in der Gruppenform I mit 20 Kindern, von denen mindestens 4
und nicht mehr als 6 im Alter von 2 Jahren sein sollen, sowie 4
Betreuungsgruppen der Gruppenform II mit 10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren,
keinerlei Bedenken, vielmehr beinhaltet diese Gruppenkonstellation eine gute
durchgehende Altersmischung ebenso, wie eine solide Grundlage für den Betrieb
und die damit verbundenen Kosten. Im Rahmen notwendiger Bebauungsplanverfahren
fließt der Gesichtspunkt der Gruppen-/Kinderzahl ebenso ein, wie z. B. im
Rahmen der verkehrlichen Betrachtung. Die konkreten diesbezüglichen
Festlegungen sollten von daher erst getroffen werden, wenn diese Prüfungen und
Planungen erfolgt sind.
3. Zur Erreichung einer 35 %igen Versorgungsquote
mit U3-Plätzen im Leverkusener Stadtgebiet werden die Tageseltern mit einem
Anteil von 5 %-Punkten berücksichtigt, um diese zweite Säule der Versorgung zu
stärken und diese Arbeit anzuerkennen.
Die entsprechende Fortschreibung der Bedarfsplanung ist durch den
Jugendhilfeplaner der Stadt Leverkusen erfolgt. In 2013 werden 1.234
Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren
benötigt. Die näheren Details der Neuberechnung sind in der beigefügten Anlage
9 bezogen auf die Statistischen Bezirke der Jugendhilfeplanung aufgezeigt.
Nach den Planungen für das kommende Kindergartenjahr 2010/11 stehen dann
aktuell 470 Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen zur
Verfügung, so dass noch 764 Plätze zu schaffen sind. Konkret ist dabei derzeit
die Schaffung von zusätzlichen 80 Betreuungsplätzen für Kinder der Altersgruppe
von unter 3 Jahren in städt. Einrichtungen (Erweiterung der Tageseinrichtungen
Borkumstr., Pregelstr. und Elbestr.) absehbar.
4. Die derzeit für den Zeitraum 01.08.09 bis
31.07.13 mit der Kath. Kirche geschlossenen Verträge über die Fortführung des
Betriebs der Tageseinrichtungen für Kinder von-Ketteler-Straße 103 in Bürrig,
Pommernstraße 125 in Quettingen und Spandauer Straße 20 in Steinbüchel bei
Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen sollen über den 31.07.13
hinaus verlängert werden.
Die Verhandlungen mit der Kath. Kirche werden noch aufgenommen.
5. Die Verwaltung nimmt Kontakt mit den freien
Trägern in Leverkusen auf. Sie werden gebeten, sich an der Verbesserung der
Versorgung der Kinder unter 3 Jahren zu beteiligen. Hinsichtlich der
Finanzierung ihrer Baumaßnahmen werden die freien Träger rechtzeitig in den
Abwägungsprozess mit einbezogen.
Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII ist durch die
Jugendhilfeplanung eine nochmalige Erörterung und Trägerabfrage hinsichtlich
der dortigen Ausbauintentionen erfolgt. Die entsprechende Auswertung der
Rückmeldungen ist als Anlage 10 beigefügt, sowie als Anlage 11 eine
entsprechende Übersicht der Kath. Kirche zu den dortigen Planungen. Weiterhin
liegen die im vorstehenden bei einzelnen Standorten/Prüfaufträgen aufgezeigten
Rückmeldungen von freien Trägern vor. Die Angaben bedürfen im Einzelfall noch
eine umfassende inhaltliche Erörterung, zumal noch einzelne Träger von eine
umfänglichen Kostenübernahme, teilweise sowohl der investiven Aufwendungen
sowie der anschließenden laufenden Betriebsaufwendungen, ausgehen. Des Weiteren
sind Umwandlungen im Bestand vorgesehen, die teilweise vor dem Hintergrund des
bereits heute bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder
im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt erst umgesetzt werden können, wenn
anderweitig neue Betreuungsangebote für diese Altersgruppe geschaffen worden
sind.
Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung nach wie vor jede Maßnahme eines
freien Trägers, die zu einer Aufweitung des Betreuungsangebotes für Kinder im
Alter von unter 3 Jahren führt. Soweit es sich hierbei um eine Umwandlung vorhandener
Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder handelt, muss dafür jedoch
das notwendige Potential zur Verfügung stehen. Soweit eine
Neubau-/Anbau-/Erweiterungsmaßnahme vorgesehen ist, geht die Verwaltung
zunächst davon aus, dass diese im Rahmen der bestehenden
Investitionsförderungsrichtlinien des Landes NRW umgesetzt werden. Soweit der
freie Träger den Trägeranteil von 10 % bei einer 90 %igen Förderung durch das
Land NRW nicht aufbringen kann, befürwortet die Verwaltung, vorbehaltlich einer
entsprechenden Zustimmung zu dieser freiwilligen Leistung durch die
Aufsichtsbehörde, eine Übernahme durch die Stadt Leverkusen, allerdings
ausschließlich für die geförderten neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter
von unter 3 Jahren.
Dies gilt auch für die über die vorstehenden Mitteilungen hinaus
avisierten weitergehenden Einzelmaßnahmen:
- Bezirk I, Wiesdorf, Ev. Tageseinrichtung für Kinder Otto-Grimm-Str. 9
Die Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Wiesdorf zeigt 2
Alternativmöglichkeiten für eine Ausbau des Betreuungsangebotes auf:
a) Erweiterung der dreigruppigen Einrichtung auf vier Gruppen (2 x Gf I,
1 x Gf II, 1 x Gf III), wenn seitens der Stadt Leverkusen eine verbindliche
Zusage über eine garantierte und dauerhafte finanzielle Unterstützung sowohl im
Bereich der Investitions- als auch der Betriebskosten gegeben wird, die über
die gesetzlich vorgesehene Förderung hinausgeht.
b) Sollte eine entsprechende außerordentliche Förderung nach a) nicht
möglich sein, ist beabsichtigt, die derzeitige dreigruppige Einrichtung so
umzustrukturieren, dass 2 Gruppen in der Gruppenform I angeboten werden können.
- Bezirk II, Opladen, Ev. Tageseinrichtung für Kinder A.-Stifter-Str. 19
- Bezirk II, Quettingen, Ev. Tageseinrichtung für Kinder Herderstr. 25
- Bezirk III, Lützenkirchen, Ev. Tageseinrichtung für Kinder P.-Klein-Straße
16
Die Ev. Kirchengemeinde Opladen zeigt auf, dass in den Einrichtungen
A.-Stifter-Straße und Herderstraße max. 24 Betreuungsplätze für Kinder unter 3
Jahren zur Verfügung gestellt werden, sofern der 10%ige Trägeranteil für die
notwendigen Umbaumaßnahmen von der Stadt übernommen wird.
Das Presbyterium befürwortet weiterhin den Neubau der Kindertagesstätte
P.-Klein-Straße, sofern die Baukosten von der Stadt Leverkusen übernommen
werden. Weitere Voraussetzung ist, dass eine Vereinbarung über die nach dem
Neubau, mit je nach Ausführung zwischen 24 und 36 Betreuungsplätzen für Kinder
unter 3 Jahren, anfallenden Betriebskosten getroffen wird.
- Bezirk II, Küppersteg, Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstr.
84
Die Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Küppersteg-Bürrig hat die Absicht,
zeitnah die Betreuung für 12 Kinder unter 3 Jahren anzubieten. Das dafür
notwendige Raumprogramm muss jedoch zunächst geschaffen werden. Die Kosten
dieser Baumaßnahme belaufen sich ohne Innenausstattung auf ca. 740.000 €. Bei
einer Landesförderung von 20.000 € je Betreuungsplatz u3 kalkuliert die
Kirchengemeinde mit 240.000 € Investitionsförderung und bittet die Stadt
Leverkusen insoweit um die Übernahme des Trägeranteils von 10 %. Weiterhin ist
die Ev. Kirchengemeinde bereit, 250.000 € zu dieser Baumaßnahme beizusteuern
und beantragt die Zusage einer städt. Unterstützung in Höhe von ebenfalls 250.000
€.
- Bezirk III, Steinbüchel, Kath. Kindertagesstätte St. Matthias,
Spandauer Str.
Der Caritasverband Leverkusen e. V. zeigt auf, dass er sich seiner
Verantwortung stellen und an der Umsetzung des Rechtsanspruchs zur Betreuung
der Kinder unter 3 Jahren mitwirken will. Nach ersten Überlegungen betrachtet
er es als grundsätzlich für möglich, die Kapazität um 20 Betreuungsplätze zu
ergänzen, wobei jedoch zunächst grundsätzlich die Refinanzierungsfrage zu
erörtern ist, sowohl für den Trägeranteil, als auch für die erforderlichen
Investitionskosten.
Die Verwaltung beabsichtigt, die von den freien Trägern avisierten vorgenannten
Maßnahmen wie aufgezeigt im Rahmen der Regelungen der Investitionsförderungsrichtlinien
des Landes NRW, ggf. soweit erforderlich und möglich bei Übernahme des 10 %igen
Trägeranteils bei einer 90 %igen Förderung durch das Land NRW, weiter zu
erörtern und anschließend dem Rat und seinen Gremien die notwendigen
Beschlussvorlagen im Einzelfall zuzuleiten.
Weiterhin hat die Evangelische Kirchengemeinde Bergisch-Neukirchen für
- Bezirk II, Bergisch-Neukirchen, Ev. Tageseinrichtung
Pastor-Scheibler-Str. 1
drei mögliche architektonische Ausbau-/Erweiterungs-Varianten
aufgezeigt:
Variante A: Aufstockung des Gebäudes
Variante B: Anbau in Parterre
Variante C: Aufstockung und Anbau,
wobei die Kirchengemeinde im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen
Förderung eine Umsetzung der Variante B (Anbau) für möglich hält.
Die Variante C, die eine weitere Betreuungsgruppe für Kinder im Alter
von unter 3 Jahren beinhaltet, wäre nur bei Kostenübernahme durch die Stadt
Leverkusen realisierbar.
Die Verwaltung beabsichtigt, bei einer Umsetzung der im Nachfolgenden vorgeschlagenen
Neubaumaßnahme auf städt. Grundstück an der Wuppertalstraße die Gespräche mit
der Ev. Kirchengemeinde hinsichtlich der Variante B fortzuführen und die
angesprochene Variante C nicht weiter zu verfolgen.
6. Die Verwaltung
wird beauftragt, die weiteren notwendigen Veranlassungen zu treffen und die
erforderlichen Vorlagen zu den einzelnen Maßnahmen den Beschlussgremien
zuzuleiten.
Die entsprechende Umsetzung erfolgt sukzessive mit den notwendigen
Beschlussvorlagen im formalen Bebauungsplanverfahren u. ä., sowie mit den Planungs-
und Baubeschlussvorlagen, erstmalig für die Erweiterungsmaßnahmen an den
Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Borkumstraße, Pregelstraße und
Elbestraße.
7. Die notwendigen
Ressourcen für die weiteren Veranlassungen, die zuvorderst in den tangierten
Fachbereichen Gebäudewirtschaft, Stadtplanung und Bauaufsicht, Kataster und
Vermessung, Stadtgrün erforderlich werden, sind verwaltungsintern
bereitzustellen; die personellen Erfordernisse im Vorgriff auf den Stellenplan
2010, die finanziellen Erfordernisse bei Gegenfinanzierung durch die im Etat
2009 bei der Maßnahme-Nr. 65000170011061 „Bauinvestitionen im Zusammenhang mit
der u3-Betreuung“ veranschlagten Mitteln.
Eine entsprechende Umsetzung erfolgt. In den verschiedenen Aufgabenbereichen
sind die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt worden, bzw. werden nach der
gegebenen Notwendigkeit bereitgestellt.
8. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der
Kommunalaufsicht/mit der Landesregierung Verhandlungen hinsichtlich der
finanziellen Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus der Vorlage Nr. R 1597/16.
TA ergeben, zu führen.
Eine entsprechende Erörterung mit dem Landschaftsverband Rheinland,
Landesjugendamt und der Bezirksregierung Köln ist am 14.07.09 erfolgt. Seitens
des Landschaftsverbandes Rheinland ist dabei noch einmal verdeutlicht worden,
dass von dort nur eine Förderung erfolgt, bzw. eine Betriebserlaubnis nach § 45
SGB VIII erteilt wird, wenn eine durchgängige Altersstruktur gegeben ist.
Einrichtungen die ausschließlich Kinder im Alter von unter 3 Jahren betreuen
sind weder förderungsfähig, noch wird ihnen die notwendige Betriebserlaubnis
erteilt. Seitens der Bezirksregierung Köln ist das Erfordernis der Einhaltung
des vorgegebenen Kreditrahmens aufgezeigt worden. Im Zweifel hat nach dortiger
Auffassung die Stadt Leverkusen einen Abwägungsprozess mit entsprechender
Priorisierung für die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.
Weiter zu
verfolgende neue Standorte
Für die nachfolgenden Standorten, bei denen eine (Alternativen-)Prüfung
entsprechend der Beschlussfassung im Rat am 29.06.09 erfolgt ist, bittet die
Verwaltung vor dem Hintergrund der Ausführungen im Sachstandsbericht nunmehr
die notwendige generelle Beschlussfassung vorzunehmen, damit die weitergehenden
Erörterungen, Abklärungen und Planungen erfolgen können:
- Förderung des Neubaus einer 6gruppigen Tageseinrichtung durch die AWO in
Hitdorf, Ringstr. 73
- Neubau einer 4gruppigen Tageseinrichtung in Rheindorf am Burgweg
- Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung in Bürrig, südlich der
Rheindorfer Straße
- Neubau einer 4gruppigen Tageseinrichtung in Schlebusch Frh.-vom-Stein-Gymnasium/Morsbroicher
Str.
Im Rahmen der Abarbeitung der vorstehenden Beschlusslage bzw. mit Blick
auf den noch notwendigen weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im
Alter von unter 3 Jahren konnten darüber hinaus noch weitere neue mögliche
Standorte ermittelt werden:
- Bezirk I, Wiesdorf, Kreuzhof
Am Kreuzhof ist nach einer
gefertigten Machbarkeitsstudie des Fachbereichs Gebäudewirtschaft grundsätzlich
der Neubau einer 6gruppige Tageseinrichtung für Kinder auf dem vorhandenen städtischen
Grundstück darstellbar (Anlage 12) , wobei der Fragestellung nach einem
vorhandenen Geh-, Fahr- und Leitungsrecht noch nachgegangen werden muss .
Die Verwaltung wird bei entsprechender Beschlussfassung für diesen
Standort weitergehende Prüfungen und Planungen vornehmen und die Veranlassungen
im Hinblick auf die erforderliche Bebauungsplanvorlage treffen.
- Bezirk II, Bergisch Neukirchen, Wuppertalstraße
Für den Standort des heutigen Hausmeisterhauses der GGS Bergisch
Neukirchen an der Wuppertalstraße, der zukünftig für schulische Zwecke nicht
mehr erforderlich ist, liegt eine
Machbarkeitsstudie für eine 4gruppige Tageseinrichtung für Kinder vor (Anlage
13). Aus planungsrechtlicher Sicht ist grundsätzlich eine positive Einschätzung
gegeben.
Bei entsprechender Beschlussfassung verfolgt die Verwaltung den Standort
weiter, führt die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der Schule und legt die
Planungs- und Baubeschlussvorlage vor.
- Bezirk II, Opladen, Kolpingstraße
Für einen neuen Standort an der Kolpingstr. liegt eine
Machbarkeitsstudie vor, nach der eine 4gruppige Tageseinrichtung generell
möglich ist (Anlage 14). Auf dem Gelände befindet sich allerdings derzeit noch
ein Gewächshaus des Berufsschulzweckverbandes, dessen weitere Nutzung noch
erörtert werden muss, ebenso wie die Fragestellung der verkehrlichen
Erschließung.
Die Verwaltung beabsichtigt, diesen möglichen Standort bei entsprechender
Beschlussfassung und positiven Prüfungsergebnis und Übereinkunft mit dem
Berufsschulzweckverband weiter zu verfolgen.
- Bezirk III, Steinbüchel, Meckhofer Feld
Als möglicher neuer Standort in Steinbüchel hat sich Meckhofen,
Meckhofer Feld, ergeben. Hier kann nach der vorliegenden Machbarkeitsstudie
grundsätzlich eine 8gruppige Tageseinrichtung für Kinder auf städt. Grundstück
entstehen, wobei es einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf (Anlage 15).
Bisher ist vorgesehen, die Fläche der Vermarktung für Wohnbebauung zuzuführen.
Bei entsprechender Beschlussfassung für diesen neuen Standort leitet die
Verwaltung das notwendige Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ein.
Die Verwaltung bittet, auch zu den vorgenannten neuen Standorten um grundsätzliche
Zustimmung, damit die notwendigen weitergehenden Prüfungen, Erörterung und
Klärungen, mündend in den entsprechenden Einzelbeschlussvorlagen, erfolgen
können.
Begründung der
besonderen Dringlichkeit:
Entsprechend der Beschlussfassung des Rates
zur Vorlage Nr. R 1597/16. TA am 29.06.09 und der hierzu ergangenen z. d. A.:
Rat-Mitteilung soll der Rat zeitnah über die Ergebnisse der beauftragten
Prüfungen und den aktuellen Sachstand informiert werden. Die möglichst baldige
Beschlussfassung zu den noch offenen Standorten und weiteren Maßnahmen zum
Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren ist dabei
für eine kontinuierliche Umsetzung bis zum Eintritt des Rechtsanspruchs auf
einen Betreuungsplatz am 01.08.13 ebenso notwendig, wie hinsichtlich der
anstehenden Gespräche mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder,
die Ausbauüberlegungen mit entsprechender Förderung seitens der Stadt
Leverkusen anstreben.