Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat bzw. die Bezirksvertretungen nehmen vom aktuellen Sachstand zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder in Tageseinrichtungen Kenntnis und stimmen den aufgezeigten neuen Standorten für Tageseinrichtungen für Kinder sowie dem Verfahren zur weiteren Umsetzung grundsätzlich zu.

 

2. Mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder werden die Gespräche über die Umsetzung der von dort avisierten Maßnahmen im Hinblick auf die angestrebte Finanzierung entsprechend den Ausführungen der Verwaltung fortgeführt.

 

3. Soweit formale Mitwirkungsverfahren, z. B. der Schulen, erforderlich sind, erfolgen diese im Rahmen der Erarbeitung der notwendigen Einzelvorlagen.

 

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Veranlassungen zur Erreichung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von unter drei Jahren in 2013 zu treffen und die erforderlichen Vorlagen zu den einzelnen Maßnahmen den Beschlussgremien nach Abschluss der notwendigen Planungen und Erörterungen zuzuleiten. 

 

gezeichnet:

Buchhorn                         Häusler                         Mues                          Adomat

 

Begründung:

 

Der Rat hat in seiner 38. Sitzung (16. TA) am 29.06.09 auf der Grundlage der Vorlage Nr. R 1597/16. TA mit Blick auf den zwingend notwendigen Ausbau des Betreuungsanbotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren bis zum Eintritt des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz am 01.08.2013 verschiedene Neubau- und Erweiterungsmaßnahmen sowie vielfältige Prüfungen durch die Verwaltung beschlossen. Die gegebene Beschlusslage vom 29.06.09 ist im nachfolgenden Sachstandsbericht kursiv dargestellt sowie der aktuelle Sachstand bzw. die Begründung für die von der Verwaltung mit dieser Vorlage empfohlene Beschlussfassung aufgezeigt.

 

Sachstandsbericht

 

1. Zur Gewährleistung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt im Jahr 2013 sollen neue Städtische Tageseinrichtungen für Kinder errichtet bzw. die vorhandenen Tageseinrichtungen ausgebaut werden. Die in der Begründung der Vorlage aufgeführten 1052 Plätze werden dabei bedarfsgerecht auf das Stadtgebiet verteilt. Die nachfolgenden Tageseinrichtungen sollen erweitert bzw. neu errichtet werden:

 

·      Erweiterung der Tageseinrichtung Borkumstraße 3 in Manfort um 2 Gruppen auf 4 Gruppen

 

Die Erweiterungs-/Umbaumaßnahme, die einen Anbau um 2 Betreuungsgruppen und die Umwandlung einer bestehenden Betreuungsgruppe in die Gruppenform I vorsieht, womit insgesamt 25 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren geschaffen werden, ist mit dem Landschaftsverband Rheinland am 03.11.09 abgestimmt worden. Zur Erreichung des Abgabetermins 30.06.2010 zwecks Investitionsförderung durch das Land NRW in 2011 wird vom FB Gebäudewirtschaft die notwendige Planungs-/Baubeschlussvorlage derzeit erarbeitet.

 

·      Erweiterung der Tageseinrichtung Pregelstraße 23 in Rheindorf um 3 Gruppen auf 8 Gruppen

 

Angesichts des Erfordernisses der Fortschreibung des Raumprogramms vor dem Hintergrund, dass das Landesjugendamt für die Betreuungsgruppen in der Gruppenform II neben dem Gruppenraum und dem Nebenraum auf einen weiteren separaten Schlafraum/Nebenraum zur Differenzierung besteht - die Leverkusener Planungen haben einen gemeinsamen Schlafraum für zwei Betreuungsgruppen vorgesehen - kann nur noch eine Erweiterung um 2 neue Betreuungsgruppen erfolgen. Gemeinsam mit einer Umbaumaßnahme im Bestand können 25 neue Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren geschaffen werden. Der Entwurf der Erweiterungs-/Umbaumaßnahme ist mit dem Landschaftsverband Rheinland am 03.11.09 abgestimmt worden. Zur Erreichung des Abgabetermins 30.06.2010 zwecks Investitionsförderung durch das Land NRW in 2011 wird vom FB Gebäudewirtschaft die notwendige Planungs-/Baubeschlussvorlage derzeit erarbeitet.

 

·      Erweiterung der Tageseinrichtung Elbestraße 21 in Rheindorf um 3 Gruppen auf 7 Gruppen

 

Es sind drei neue Gruppen in der Gruppenform II, damit 30 neue Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren, vorgesehen. Die Planung ist mit dem Landschaftsverband Rheinland am 03.11.09 abgestimmt worden. Zur Erreichung des Abgabetermins 30.06.2010 zwecks Investitionsförderung durch das Land NRW in 2011 wird vom FB Gebäudewirtschaft die notwendige Planungs-/Baubeschlussvorlage derzeit erarbeitet.

 

·      Neubau einer 7gruppigen Tageseinrichtung in Küppersteg, Kerschensteiner Straße

 

Eine Machbarkeitsstudie für eine 8gruppige Tageseinrichtung vom Fachbereich Gebäudewirtschaft liegt vor (Anlage 1). Noch auszuräumende Problemstellung ist die Verlegung der auf dem Grundstück liegenden Fernwärmeleitung. Ebenfalls ist im Rahmen der weiteren Umsetzung der gegebenen Problematik der Bodenbelastbarkeit, evtl. muss eine vollständiger Bodenaustausch erfolgen, zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, diesen Standort alternativ zum Standort südlich der Rheindorfer Straße weiter zu verfolgen.

 

·      Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung auf dem Gelände der Neuen Bahnstadt Opladen an der Kolberger Straße

 

Auf dem verfügbaren Grundstück ist angesichts der gegebenen Topografie mit umfänglichen für die Zwecke einer Tageseinrichtung für Kinder nicht nutzbaren Hangflächen nur eine 4gruppige Tageseinrichtung für Kinder in zweigeschossiger Bauweise umsetzbar. Das notwendige Bebauungsplanverfahren wird von der neue bahn stadt :opladen GmbH beauftragt.

 

·      Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung in Quettingen, westlich des Feldsiefer Wegs

 

Nach der Machbarkeitsstudie des Fachbereichs Gebäudewirtschaft ist eine 8gruppige Tageseinrichtung flächenmäßig umsetzbar (Anlage 2). Die notwendige Erstellung eines Bebauungsplanes wird derzeit in die Wege geleitet.

 

·      Neubau einer 5gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in Lützenkirchen im Rahmen des Bebauungsprojektes „Marktplatz/Im Dorf“

 

Eine Umsetzung ist nur im Einvernehmen mit dem Grundstückseigentümer bzw. dem beauftragten Investor möglich. Die entsprechende Kontaktaufnahme/Erörterung gestaltet sich schwierig. Zwischenzeitlich soll es zu einem Wechsel des Investors gekommen sein. Die Verwaltung bemüht sich weiterhin um eine Umsetzung.

 

·      Erweiterung der Tageseinrichtung Oulustraße 15 in Schlebusch. 

    Die Zufahrt soll nicht über die Oulustraße erfolgen.

 

Grundsätzlich ist nach der vom Fachbereich Gebäudewirtschaft erarbeiteten Machbarkeitsstudie eine Erweiterung der Einrichtung um 4 Betreuungsgruppen möglich (Anlage 3). Dabei gestaltet sich die Zufahrts-/Erschließungssituation, die nicht über die Oulustraße erfolgen soll, als schwierig. Die Erweiterungsmöglichkeit muss unter diesem Gesichtspunkt noch abschließend geprüft werden.

 

·      Neubau einer 7gruppigen Tageseinrichtung in Steinbüchel Am Steinberg

 

Das Bebauungsplanverfahren unter Einbezug einer 8gruppigen Tageseinrichtung für Kinder erfolgt.

 

2. Die Entscheidung über die nachfolgenden Tageseinrichtungen für Kinder wird in den Septembersitzungsturnus zur Vorberatung und in die Sitzung des Rates am 05.10.09 zur Entscheidung vertagt. Alle nachfolgend aufgeführten Prüfaufträge sind bis dahin von der Verwaltung abzuarbeiten:

 

Eine Umsetzung bis zum 05.10.09 war nicht möglich. Auf die entsprechende z.d.A.: Rat-Mitteilung wird Bezug genommen.

 

a) Neubau einer 6gruppigen Tageseinrichtung in Hitdorf-Ost, Hitdorfer Straße, Kreisel.

Der Standort Hitdorf-Ost wird kritisch gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Standorte, wie AWO, Kath. Kirche und „Die Rheinpiraten e.V.“ zu prüfen.

 

Die Arbeiterwohlfahrt, Kreisverband Leverkusen e. V. (AWO) steht grundsätzlich für neu zu bauende Tageseinrichtungen für Kinder als Träger zur Verfügung. Des Weiteren beabsichtigt die AWO den Neubau einer 6gruppigen Tageseinrichtung für Kinder auf dem Gelände der heutigen Tageseinrichtung Ringstr. 73, wobei jeweils 3 Gruppen in der Gruppenform I und II vorstellbar sind. Nach Fertigstellung der Neubaumaßnahme sollte der derzeitige Containerbau abgerissen werden.

Finanziell bietet die AWO an, 2 % Eigenanteil an der Baumaßnahme zu übernehmen. Die Folgekosten für den Betrieb der Einrichtung müssen von der Stadt Leverkusen und dem Land NRW zu 100% übernommen werden. Eine erste Planungsüberlegung ist durch einen beauftragten Architekten erfolgt.

 

Planungsrechtlich ist folgende Situation/Einschätzung gegeben:

 

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 119/I "Widdauener Straße", der hier eine Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung "Kindergarten" festsetzt. Durch den Eintrag einer Baugrenze wird im Bebauungsplan eine überbaubare Fläche festgesetzt, die als Erweiterungsfläche für den vorhandenen Kindergarten vorgesehen ist und mit einem 1-geschossigen Gebäude überbaut werden kann. Zudem setzt der Bebauungsplan in diesem Bereich den Erhalt von vorhandenen Bäumen fest. 

Das Vorhaben befindet sich lt. Vorentwurf innerhalb der überbaubaren Fläche und ist genehmigungsfähig gem. § 30 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit einer Befreiung gem. § 31 Abs. 2 BauGB. Eine Abweichung von der Geschosshöhe ist städtebaulich vertretbar, da die benachbarte Bebauung der Turnhalle sowie die westlich angrenzende Kindertagesstätte ebenfalls eine zweigeschossige Bauweise aufweisen. Das nachbarschaftliche Interesse ist zu berücksichtigen, jedoch bietet der Standort des geplanten Baukörpers eine ausreichende Abstandsfläche zur Nachbarbebauung. Das Vorhaben wird grundsätzlich positiv bewertet.

 

Seitens der Liegenschaftsverwaltung muss ggf. der bestehende Erbbaurechtsvertrag modifiziert werden (städtisches Grundstück), was aber keine Schwierigkeiten bereiten würde.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, auf der Grundlage der vorstehenden Rahmenbedingungen mit der AWO in konkrete Verhandlungen einzutreten und anschließend eine entsprechende Beschlussvorlage einzubringen.

 

Der Kath. Kirchengemeindeverband Rheindorf/Hitdorf hat mitgeteilt, dass nach Rücksprache mit dem Erzbischöflichen Generalvikariat in Köln eine Erweiterung der Kath. Kindertageseinrichtung St. Joseph nicht in Frage kommt. Im Jahr 2006 ist im Rahmen des Programms „Zukunft heute“ eine der bis dahin gegebenen 4 Betreuungsgruppen geschlossen worden. Eine Erweiterung der Tageseinrichtung und damit ein Zurück hinter das Programm „Zukunft heute“ ist seitens des Generalvikariates nicht genehmigungsfähig. Unabhängig davon ist jedoch weiterhin beabsichtigt, in den vorhandenen Räumlichkeiten Plätze für die Betreuung von Kindern im Alter von unter 3 Jahren einzurichten.

Die weiteren diesbezüglichen Überlegungen und Entscheidungen der Kath. Kirche bleiben abzuwarten.

 

Der Vorstand des Vereins Kindertagesstätte Die Rheinpiraten e. V. hat mitgeteilt, dass für einen dauerhaften dortige zweigruppigen Betrieb umfassende Baumaßnahmen notwendig sind. Um diese umsetzen zu können, ist eine intensive Unterstützung durch die Stadt Leverkusen, sowie eine klare Aussage zur Förderung der Plätze notwendig. Ohne entsprechende Zusage kann der Verein als finanzschwacher Träger das Risiko weiterer Vorleistungen nicht tragen.

 

Die Verwaltung kann eine derartige pauschale Förderzusage zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfehlen, da weitergehende Abklärungen notwendig sind. Zuvorderst muss aus Sicht der Verwaltung klar getrennt werden, welche Aufwendungen notwendig werden, um die heutige Einrichtung in eine den zeitgemäßen Erfordernissen entsprechenden Zustand zu versetzen, für die keine Förderungsmöglichkeit gesehen wird, und welche Aufwendungen daran anschließend gezielt für einen Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren entstehen.

 

c)  Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung in Rheindorf am Burgweg

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob der geplante Neubau der Tageseinrichtung in Rheindorf am Burgweg auf 4 bis 5 Gruppen beschränkt werden kann. Die restlichen 3 bis 4 Gruppen sind dann anderweitig unterzubringen. Als Ersatzstandorte sollte das Gelände an der Deichtorstraße bzw. an der Straße Auf der Grieße geprüft werden.

 

Eine Machbarkeitsstudie für eine 4gruppige Tageseinrichtung für Kinder auf dem Grundstück am Burgweg liegt vor (Anlage 4). Angesichts eines vorhandenen Kanals setzt die Baumaßnahme einen Grundstückstausch voraus. Der Eigentümer ist entsprechend angefragt worden und steht dem Anliegen grundsätzlich positiv gegenüber. Die diesbezüglich weitergehend notwendigen Veranlassungen werden aktuell vom Aufgabenbereich Liegenschaften eingeleitet.

 

Eine Erweiterung der Tageseinrichtung Deichtorstraße 1b ist nur bei Inanspruchnahme von Gelände des Sportpark Leverkusens möglich. Eine seitens der Stadt Leverkusen vorgeschlagene Anbaumaßnahme trägt der SPL mit Blick auf die Vermarktung des Gesamtgeländes nicht mit. Die vom SPL alternativ vorgeschlagene Anbaumaßnahme führt zu einer kompletten Überbauung der vorhandenen sehr schönen Außenanlage der Tageseinrichtung und erfordert die Aufgabe eines vorhandenen Gruppenraumes. Eine Erweiterung des Standortes Deichtorstraße ist von daher derzeit nicht darstellbar.

 

An der Straße Auf der Grieße ist eine Alternativstandort mit Ausnahme der als Reitplatz genutzten Fläche nicht erkennbar.

 

g) Neubau einer 7gruppigen Tageseinrichtung in Bürrig, südlich der Rheindorfer Straße

Das Grundstück sollte für sportliche Belange freigehalten werden. Es ist zu prüfen, ob das Grundstück von der Größe her sowohl die gewünschten Erweiterungen der Sportstätte als auch den Neubau der Kindertagesstätte zulässt.

Alternativ wird die Verwaltung beauftragt, Verhandlungen mit der katholischen Kirchengemeinde St. Stephanus hinsichtlich der Errichtung einer Kindertagesstätte zu führen oder andere Alternativen aufzuzeigen.

 

Auf der Grundlage der seinerzeitigen Erweiterungsüberlegungen für die Sportanlage ist auf dem danach nutzbaren Grundstückteil der Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder flächenmäßig geprüft worden, mit dem Ergebnis, dass eine 8gruppige Tageseinrichtung darstellbar ist. Die entsprechende Machbarkeitsstudie ist als Anlage 5 beigefügt. Zur Umsetzung ist eine Änderung des Flächennutzungsplanes und ein Bebauungsplanverfahren notwendig.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, diesen Standort bei entsprechender Beschlussfassung alternativ zum Standort an der Kerschensteiner Straße weiter zu verfolgen.

 

Seitens des Kath. Kirchengemeindeverbandes Wiesdorf-Bürrig-Küppersteg ist hinsichtlich der Tageseinrichtung St. Stephanus mitgeteilt worden, dass bis zum Jahr 2013 der weitere Ausbau des u3-Angebotes weiter vorangetrieben werden soll, wobei hierfür Umbaumaßnahmen notwendig sind, für die zur gegebenen Zeit die entsprechenden Anträge gestellt werden.

 

Diesbezügliche weitergehende Überlegungen könnten aus Sicht der Verwaltung  ggf. parallel zu den weiteren Prüfungen und Veranlassungen zu den Standorten südlich der Rheindorfer Str. und Kerschensteiner Str. erfolgen und in die abschließende Beurteilung einfließen.

 

h)         Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung in Opladen an der Rat-Deycks-Straße

Von der Lage her wird dieses Grundstück wegen der verkehrlichen Situation kritisch gesehen. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Standorte für die Einrichtung einer Kindertagesstätte zu prüfen und zwar u.a. an folgenden Standorten:

- Grundstück Rat-Deycks-Straße / Ecke Bielerstraße

- Grundstück der ev. Kirche in der Humboldtstraße

- Grundstück an der Düsseldorfer Straße / Ecke Günther-Weisenborn-Straße / Parkhaus Kantstraße

- Grundstück des Hallenbades Opladen

- Gelände am Frankenberg / Haus-Vorster-Straße und Umgebung

 

Das Ergebnis der Prüfung der aufgezeigten Alternativstandorte ist wie folgt festzuhalten:

 

- Grundstück Rat-Deycks-Straße / Ecke Bielerstraße

  Seitens des Grundstückeigentümers besteht keine Bereitschaft das Grundstück zu veräußern.

 

- Grundstück der Ev. Kirche in der Humboldtstraße

  Ein Alternativstandort ist hier nicht gegeben. Der vorhandene ehemalige Kindergarten hat kein zeitgemäßes Raumprogramm, d. h. neben den Ankaufskosten wären erhebliche Baumaßnahmen notwendig, wobei das derzeitige Außengelände flächenmäßig noch nicht einmal den Erfordernissen für eine zweigruppige Einrichtung entspricht.

 

- Grundstück an der Düsseldorfer Straße / Ecke Günther-Weisenborn-Straße / Parkhaus Kantstraße

- Grundstück des Hallenbades Opladen

  Zu beiden Grundstücken ist mit dem Bauverein Opladen, der Eigentümer ist, Kontakt aufgenommen worden, mit negativen Ergebnis:.

  Für das Grundstück Düsseldorfer Straße laufen gemeinsam mit der Wirtschaftsförderung Leverkusen Planungen, hier einen Nahversorger anzusiedeln. Die Grundstücksgröße lässt keine zusätzliche Nutzung, z. B. für eine Tageseinrichtung, zu.

  Für das Grundstück Herzogstraße ist nach Abriss des Hallenbades eine reine Wohnbebauung vorgesehen, wofür die Planungen bereits angelaufen sind.

 

- Gelände am Frankenberg / Haus-Vorster Straße und Umgebung

  Das Gelände findet Eingang in grundsätzliche Entwicklungen mit längerfristiger Perspektive. Im Hinblick auf den u3-Ausbau bis spätestens 2013 sind weitere diesbezügliche Überlegungen nicht zu realisieren. 

 

Nach einer Machbarkeitsstudie des Fachbereichs Gebäudewirtschaft ist auf dem städtischen Grundstück an der Rat-Deycks-Str. grundsätzlich eine 6gruppige Tageseinrichtung für Kinder denkbar, wobei ein Lärmschutzzaun zwingend erforderlich wird. Allerdings bestehen eine erhebliche, kaum lösbare verkehrlichen Problematik sowie städtebauliche Bedenken gegen diese Planungsüberlegung, da das Gebäude sich auf dem Grundstück zu sehr im hinteren Teil befindet. Ein Vorziehen des Gebäudes beinhaltet allerdings, dass die optimale Ausrichtung der Gruppenräume und der damit verbundenen Außenspielfläche erheblich beeinträchtigt wird.

 

Vor diesem Hintergrund sollte der Standort zunächst nicht weiter verfolgt, sondern die Entwicklung der anderen Standorte in Opladen abgewartet werden

           

k)  Neubau einer 4gruppigen Tageseinrichtung in Alkenrath, Wiesenfläche Hugo-Kükelhaus-Schule/Elisabeth-von-Thadden-Straße

     Da das Grundstück für die Erweiterung der Hugo-Kükelhaus-Schule freigehalten werden sollte, wird es für den Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder als kritisch angesehen. Daher wird die Verwaltung beauftragt, Alternativstandorte wie z.B. am katholischen Kindergarten und an der Erich-Klausener-Grundschule zu prüfen.

 

Die angefragte Ausbaumöglichkeit des kath. Kindergartens St. Johannes der Täufer hat zu keinem positiven Ergebnis geführt.

 

Am Standort der GGS Erich-Klausener-Schule ist die Aufgabe eines Gebäuderiegels für Schulzwecke möglich. Zur Umsetzung einer zweigruppigen Tageseinrichtung für Kinder in diesen Räumlichkeiten bedarf es einer baulichen Erweiterung um einen Mehrzweckraum. Diese Erweiterung beinhaltete einen gravierenden Eingriff in den Park. Zwei Eichen mit einem Stammdurchmesser von 80 cm und einem Kronendurchmesser von ca. 20 m müssten gefällt werden. Ein solcher Eingriff würde der gerade beschlossenen Aufwertung der Parkanlage in Alkenrath widersprechen. Des Weiteren ist der angesprochene Gebäudetrakt Bestandteil eines Zuschussverfahrens für den Gesamtkomplex, bei dem eine 20jährige nachfolgende Nutzung als Schulraum verbindlich zugesagt worden ist. Eine diesbezüglich erfolgte Erörterung mit der Bezirksregierung Köln hat ergeben, dass von dort die evtl. Nutzung als Tageseinrichtung für Kinder als zuschussschädlich angesehen wird. Die Neueinrichtung einer Tageseinrichtung für Kinder an diesem Standort ist von daher nicht möglich.

 

Auf der angesprochenen Wiesenfläche der Hugo-Kükelhaus-Schule/Elisabeth-von-Thadden-Str. steht grundsätzlich ausreichend Fläche für beide Maßnahmen – evtl. Schulerweiterung und Neubau einer 4gruppigen Tageseinrichtung für Kinder – zur Verfügung, wobei die Erschließung einer evtl. Tageseinrichtung für Kinder nicht gewährleistet werden kann.

 

Eine evtl. Lösungsansatz für den Stadtteil Alkenrath besteht von daher ggf. nur an der Geschwister-Scholl-Str., wo die Ev. Kirche derzeit die weitere Nutzung der vorhandenen Grundstücksflächen erörtert. Der Aufgabenbereich Liegenschaften hat diesbezüglich Kontakt aufgenommen. Die weitere, zunächst kircheninterne Erörterung und Entscheidungsfindung bleibt abzuwarten.

 

m) Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung in Schlebusch im Bereich Bergische Landstraße/Gezelin-Schule/Tempelhofer Straße

Dieser Standort sollte nur für schulische Belange freigehalten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob die Anforderungen der Schule und der Neubau der Kindertagesstätte aufeinander abgestimmt werden können. Wenn nicht, dann ist ein Alternativstandort zu suchen.

 

Auf der angesprochenen Fläche könnte nach einer vorliegenden Machbarkeitsstudie des Fachbereichs Gebäudewirtschaft grundsätzlich eine 6gruppige Tageseinrichtung für Kinder entstehen (Anlage 6), wobei der Nachweis der erforderlichen Außenspielfläche aufgrund der gegebenen Geländetopografie nicht umfänglich möglich ist. Es fehlen ca. 160 qm Außenfläche.

 

Eine gemeinsame Nutzung der angesprochenen Fläche sowohl für schulische Belange als auch als Tageseinrichtung für Kinder ist nicht umsetzbar. Entsprechend der gegebenen Beschlusslage wird die Fläche als Standort für eine Tageseinrichtung für Kinder nicht weiter verfolgt.

 

n) Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung in Schlebusch neben dem Tennisplatz Im Bühl

Das Grundstück soll für sportliche Belange freigehalten werden. Die Verwaltung wird beauftragt, Alternativen zu prüfen und zwar u.a. ein Grundstück am Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, welches bisher für eine anderweitige Nutzung durch Dritte vorgesehen war, aber nicht umgesetzt worden ist.

 

Die Alternativprüfung ist erfolgt. Auf dem Grundstück neben dem Karl-Carstens-Ring/Frh.-vom-Stein-Gymnasium kann bei entsprechender Lärmschutzmaßnahme eine neue 4gruppige Tageseinrichtung für Kinder entstehen (Anlage 7). Voraussetzung ist dabei, dass die auf dem Grundstück vorhandene Fernwärmeleitung verlegt wird, wozu die EVL generell bereit ist, allerdings die Frage der Kostenübernahme noch zu erörtern ist.

 

Die Verwaltung wird bei entsprechender Beschlussfassung die notwendigen weiteren Prüfungen, Planung und Gespräche fortführen und eine Planungs-/Baubeschlussvorlage erarbeiten.

 

 

q) Neubau einer 7gruppigen Tageseinrichtung in Steinbüchel zwischen der Schule In der Wasserkuhl und der Sporthalle

Die Belange der Schule und der Tageseinrichtung für Kinder sind aufeinander abzustimmen.

 

Grundsätzlich ist nach der vorliegenden Machbarkeitsstudie des Fachbereichs Gebäudewirtschaft eine 4gruppige Tageseinrichtung für Kinder auf dem Gelände möglich (Anlage 8). Bisher nicht gelöst ist die notwendige Erschließung/Zuwegung. Hinsichtlich der Nutzung einer Teilfläche des daneben liegenden Grundstücks der Kath. Kirchengemeinde ist die diesbezügliche Anfrage von dort zuständigkeitshalber an das Generalvikariat in Köln weitergeleitet worden. Eine Rückäußerung liegt noch nicht vor.

 

Favorisiert wird seitens des Fachbereichs Kinder und Jugend die neu aufgekommene Möglichkeit, eine 8gruppige Tageseinrichtung für Kinder in Meckhofen, Meckhofer Feld, zu errichten, die nachfolgend bei den hinzugekommenen neuen Standorten aufgeführt ist. Soweit dieser neue Standort beschlossen wird und verwirklicht werden kann, empfiehlt die Verwaltung, den Standort zwischen der Schule in der Wasserkuhl und der Sporthalle zunächst nicht weiter zu verfolgen.

 

Folgende Sachverhalte sollen von der Verwaltung zusätzlich als Prüfaufträge bearbeitet werden:

 

- Die Einrichtung Lippe 20 a in Lützenkirchen soll zunächst nicht geschlossen werden. Im Bereich „Schöne Aussicht“ sollte ein Standort gefunden werden. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich des kath. Kindergarten St. Maurinus Verhandlungen mit der katholischen Kirche aufzunehmen.

 

Eine Schließung der Städtischen Tageseinrichtung für Kinder Lippe 20 a war ohnehin erst für die Zeit nach Umsetzung des Gesamtausbauprogramms vorgesehen. Dieser Gesichtspunkt kann von daher zunächst zurückgestellt werden.

 

Mit Vertretern des Kirchenvorstandes der Kath. Kirchengemeinde St. Maurinus ist die Kindergartensituation erörtert worden. Die Kirchengemeinde beabsichtigte danach, am Standort des bisherigen, derzeit geschlossenen Kindergartens St. Maurinus an der von-Knoeringen-Str. eine neue 4gruppige Tageseinrichtung für Kinder im Rahmen der gegebenen Landesförderung nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter 3 Jahren (Investitionsförderungsrichtlinien) zu errichten. Grundvoraussetzung hierfür ist jedoch die Aufgabe der bisherigen Tageseinrichtung St. Anna, Hamberger Str. 16 und eine entsprechender Erwerb dieser Einrichtung durch die Stadt Leverkusen, um zum einen die Vorgabe des Erzbistums Köln (max. 75 Betreuungsplätze) einzuhalten, und zum anderen die nur so mögliche Finanzierung durch die Kath. Kirchengemeinde zu ermöglichen. Die weitergehenden Prüfungen haben zu keinem positiven Ergebnis geführt.

 

- Der Kindergarten an der Kreuzbroicher-Straße ist in der Vorlage als abgängig eingestuft worden. Der Standort soll nicht aufgegeben werden, vielmehr soll ein Neubau an gleicher Stelle erfolgen.

Die Zufahrt soll nicht über die Kreuzbroicher-Straße sondern über die Karl-Arnold-Straße erfolgen.

 

Die Aufgabe der Städtischen Tageseinrichtung für Kinder Kreuzbroicher Str. ist für den Zeitpunkt nach Umsetzung aller anderweitigen erforderlichen Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen aufgezeigt worden. Ein Neubau an gleicher Stelle muss zur gegebenen Zeit geprüft werden. Aktuell wird den anderweitigen Neubau-, Anbau- und Umbaumaßnahmen zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren Priorität eingeräumt.

 .

- Die Einrichtung „Kindergarten Auermühle“, die nicht in der Vorlage berücksichtigt wurde, eignet sich ebenfalls für Erweiterungen und stellt einen idealen Standort, auch für das Neubaugebiet „Schlebuscher Heide“ dar.

 

Die Städtische Tageseinrichtung für Kinder Dhünnberg 38/Auermühle befindet sich in einem vom Sportpark Leverkusen (SPL) angemieteten Gebäude. Eine Erweiterung setzt hier eine entsprechende Baumaßnahme durch den SPL voraus, soweit es beim bisherigen Vermietungsmodell bleibt. Alternativ ist eine Veräußerung der Einrichtung nebst der für die Erweiterung notwendigen Grundstücksflächen erforderlich.

 

Die diesbezügliche Erörterung mit dem SPL hat zu dem Ergebnis geführt, dass ein Neu-/Erweitungsbau durch den SPL mit der dortigen Betriebssatzung nicht vereinbar ist. Denkbar wäre nur die Veräußerung einer Grundstücksfläche für eine neue Tageseinrichtung für Kinder. Eine solcher Neu-/Erweiterungsbau könnte jedoch nur bei einer gleichzeitigen Aufgabe des Freibadbetriebes Auermühle erfolgen. Nach der aktuellen Beschlusslage bleibt dieses jedoch noch in der Freibadsaison 2010 in Betrieb.

 

Des Weiteren würde ein solcher Neu-/Erweiterungsbau innerhalb des heutigen Freibadgeländes den ganzheitlichen Vermarktungsabsichten widersprechen, wobei für die diesbezügliche Entwicklung des Freibadgeländes eine Änderung des Flächennutzungsplanes und ein Bebauungsplanverfahren entsprechend der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung notwendig wird.

 

Ein Neubau-/Erweiterungsbau auf dem angesprochenen Gelände ist von daher aktuell nicht umsetzbar.

 

- Eine Erweiterung der Ev. Kindertagesstätte in der „von-Diergardt-Straße“ ist zu prüfen.

 

            Die Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch ist zum Ausbau der dreigruppigen Einrichtung in der von-Diergardt-Str. um ein oder zwei Gruppen unter der Voraussetzung bereit, dass die Investitionskosten durch den/die Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu 100 % übernommen werden und eine Begrenzung/Festschreibung des Trägeranteils aller Gruppen der Einrichtung auf den vom Kinderbildungsgesetz ausgewiesenen Wert von 12 % erfolgt, wobei darauf hingewiesen wird, dass bereits absehbar ist, dass die in den Investitionsförderungsrichtlinien genannten Fördersätze nicht ausreichen.

 

  Seitens der Verwaltung wird die Festschreibung auf den heutigen Wert des Kinderbildungsgesetzes perspektivisch für alle Zeit für alle Betreuungsgruppen, auch unter dem Gesichtspunkt der damit ggf. geschaffenen Präzendensentscheidung, nicht befürwortet. Der Übernahme des Trägeranteils von 10 % bei einer finanziellen Förderung von 90 % durch das Land NRW steht die Verwaltung im Rahmen der Regelungen der Investitionsförderungsrichtlinien positiv gegenüber, soweit die diesbezüglich noch notwendige Zustimmung seitens der Aufsichtsbehörde hinsichtlich der Übernahme von freiwilligen Leistungen erreicht werden kann. Eine weitergehende Finanzierung über die Investitionsförderungsrichtlinien hinaus sollte ggf. nur nach kritischer Wertung im Rahmen der weiteren Erörterungen erfolgen.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, auf dieser Grundlage mit der Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Schlebusch die weitergehenden Gespräche führen und anschließend eine entsprechende Beschlussvorlage einzubringen.

 

- Die Einrichtung „Auf dem End 14 a“ sollte aufgegeben werden.

 

Eine Aufgabe der Einrichtung ist vorgesehen, sobald es die sonstige Ausbau-/Bedarfsdeckungssituation zulässt.

 

- Das Grundstück „Bodestraße“ sollte für eine Tageseinrichtung für Kinder freigehalten werden.

 

Über eine evtl. Aufgabe der Städtischen Tageseinrichtung für Kinder Bodestraße kann erst nach Umsetzung des Gesamtausbauprogramms abschließend beurteilt werden.

 

- Die Kindertagesstätte „Sonnenschein“, Sandstraße 130, 51379 Leverkusen, wird in die Standortüberlegungen für Tageseinrichtungen für Kinder mit einbezogen.

 

Am Standort Sandstr. 130 erfolgt derzeit die Betreuung von Kindern im Rahmen einer Tagespflegeerlaubnis. Eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII für eine Tageseinrichtung für Kinder ist aktuell nicht gegeben und auch nicht absehbar, da die notwendigen Außenflächen nicht zur Verfügung stehen.

 

- Die Verwaltung prüft, inwiefern vorhandene Überkapazitäten an Grundschulen zur Umwandlung in Kindertagesstätten geeignet sind.

 

Der Gesamtkomplex der Schulraumnutzung ist im Rahmen der Abarbeitung des GPA-Berichtes betrachtet worden. Über die in dieser Vorlage aufgezeigten Möglichkeiten hinaus sind für schulische Zwecke nicht mehr erforderliche Räumlichkeiten im für eine Nutzung als Tageseinrichtung für Kinder notwendigen Rahmen nicht gegeben.

 

- Die verkehrliche Anbindung insbesondere zu den Stosszeiten des Hinbringens und Abholens der Kinder soll für jede Tageseinrichtung durch die Verwaltung einer intensiven fachlichen Prüfung unterzogen werden.

 

Die entsprechenden Prüfung erfolgt im Rahmen notwendiger Bebauungsplanverfahren, bzw., soweit solche nicht erforderlich sind, im Vorfeld der Planungs-/Baubeschlüsse. Im Einzelfall kann das Ergebnis des Verkehrsgutachtens Auswirkungen auf die geplante Größe der Tageseinrichtung für Kinder haben. Die entsprechenden Prüfungsergebnisse werden in die weitergehenden Beschlussvorlagen mit eingebracht.

 

- Die Verwaltung wird beauftragt, möglichst viele Kindertagesstätten mit weniger als 8 Gruppen einzurichten.

 

Pädagogisch bestehen gegen die vorgesehenen 8gruppigen Einrichtungen mit 120 Kindern bei einer Belegung mit 4 Betreuungsgruppen in der Gruppenform I mit 20 Kindern, von denen mindestens 4 und nicht mehr als 6 im Alter von 2 Jahren sein sollen, sowie 4 Betreuungsgruppen der Gruppenform II mit 10 Kinder im Alter von unter 3 Jahren, keinerlei Bedenken, vielmehr beinhaltet diese Gruppenkonstellation eine gute durchgehende Altersmischung ebenso, wie eine solide Grundlage für den Betrieb und die damit verbundenen Kosten. Im Rahmen notwendiger Bebauungsplanverfahren fließt der Gesichtspunkt der Gruppen-/Kinderzahl ebenso ein, wie z. B. im Rahmen der verkehrlichen Betrachtung. Die konkreten diesbezüglichen Festlegungen sollten von daher erst getroffen werden, wenn diese Prüfungen und Planungen erfolgt sind.

 

3. Zur Erreichung einer 35 %igen Versorgungsquote mit U3-Plätzen im Leverkusener Stadtgebiet werden die Tageseltern mit einem Anteil von 5 %-Punkten berücksichtigt, um diese zweite Säule der Versorgung zu stärken und diese Arbeit anzuerkennen.

 

Die entsprechende Fortschreibung der Bedarfsplanung ist durch den Jugendhilfeplaner der Stadt Leverkusen erfolgt. In 2013 werden 1.234 Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von unter 3 Jahren benötigt. Die näheren Details der Neuberechnung sind in der beigefügten Anlage 9 bezogen auf die Statistischen Bezirke der Jugendhilfeplanung aufgezeigt.

 

Nach den Planungen für das kommende Kindergartenjahr 2010/11 stehen dann aktuell 470 Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen zur Verfügung, so dass noch 764 Plätze zu schaffen sind. Konkret ist dabei derzeit die Schaffung von zusätzlichen 80 Betreuungsplätzen für Kinder der Altersgruppe von unter 3 Jahren in städt. Einrichtungen (Erweiterung der Tageseinrichtungen Borkumstr., Pregelstr. und Elbestr.) absehbar.

 

4. Die derzeit für den Zeitraum 01.08.09 bis 31.07.13 mit der Kath. Kirche geschlossenen Verträge über die Fortführung des Betriebs der Tageseinrichtungen für Kinder von-Ketteler-Straße 103 in Bürrig, Pommernstraße 125 in Quettingen und Spandauer Straße 20 in Steinbüchel bei Übernahme des Trägeranteils durch die Stadt Leverkusen sollen über den 31.07.13 hinaus verlängert werden.

 

Die Verhandlungen mit der Kath. Kirche werden noch aufgenommen.

 

5. Die Verwaltung nimmt Kontakt mit den freien Trägern in Leverkusen auf. Sie werden gebeten, sich an der Verbesserung der Versorgung der Kinder unter 3 Jahren zu beteiligen. Hinsichtlich der Finanzierung ihrer Baumaßnahmen werden die freien Träger rechtzeitig in den Abwägungsprozess mit einbezogen.

 

Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII ist durch die Jugendhilfeplanung eine nochmalige Erörterung und Trägerabfrage hinsichtlich der dortigen Ausbauintentionen erfolgt. Die entsprechende Auswertung der Rückmeldungen ist als Anlage 10 beigefügt, sowie als Anlage 11 eine entsprechende Übersicht der Kath. Kirche zu den dortigen Planungen. Weiterhin liegen die im vorstehenden bei einzelnen Standorten/Prüfaufträgen aufgezeigten Rückmeldungen von freien Trägern vor. Die Angaben bedürfen im Einzelfall noch eine umfassende inhaltliche Erörterung, zumal noch einzelne Träger von eine umfänglichen Kostenübernahme, teilweise sowohl der investiven Aufwendungen sowie der anschließenden laufenden Betriebsaufwendungen, ausgehen. Des Weiteren sind Umwandlungen im Bestand vorgesehen, die teilweise vor dem Hintergrund des bereits heute bestehenden Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Schuleintritt erst umgesetzt werden können, wenn anderweitig neue Betreuungsangebote für diese Altersgruppe geschaffen worden sind.

 

Grundsätzlich begrüßt die Verwaltung nach wie vor jede Maßnahme eines freien Trägers, die zu einer Aufweitung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren führt. Soweit es sich hierbei um eine Umwandlung vorhandener Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder handelt, muss dafür jedoch das notwendige Potential zur Verfügung stehen. Soweit eine Neubau-/Anbau-/Erweiterungsmaßnahme vorgesehen ist, geht die Verwaltung zunächst davon aus, dass diese im Rahmen der bestehenden Investitionsförderungsrichtlinien des Landes NRW umgesetzt werden. Soweit der freie Träger den Trägeranteil von 10 % bei einer 90 %igen Förderung durch das Land NRW nicht aufbringen kann, befürwortet die Verwaltung, vorbehaltlich einer entsprechenden Zustimmung zu dieser freiwilligen Leistung durch die Aufsichtsbehörde, eine Übernahme durch die Stadt Leverkusen, allerdings ausschließlich für die geförderten neuen Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter 3 Jahren.

 

Dies gilt auch für die über die vorstehenden Mitteilungen hinaus avisierten weitergehenden Einzelmaßnahmen:

 

- Bezirk I, Wiesdorf, Ev. Tageseinrichtung für Kinder Otto-Grimm-Str. 9

 

Die Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Wiesdorf zeigt 2 Alternativmöglichkeiten für eine Ausbau des Betreuungsangebotes auf:

a) Erweiterung der dreigruppigen Einrichtung auf vier Gruppen (2 x Gf I, 1 x Gf II, 1 x Gf III), wenn seitens der Stadt Leverkusen eine verbindliche Zusage über eine garantierte und dauerhafte finanzielle Unterstützung sowohl im Bereich der Investitions- als auch der Betriebskosten gegeben wird, die über die gesetzlich vorgesehene Förderung hinausgeht.

b) Sollte eine entsprechende außerordentliche Förderung nach a) nicht möglich sein, ist beabsichtigt, die derzeitige dreigruppige Einrichtung so umzustrukturieren, dass 2 Gruppen in der Gruppenform I angeboten werden können.

 

- Bezirk II, Opladen, Ev. Tageseinrichtung für Kinder A.-Stifter-Str. 19

- Bezirk II, Quettingen, Ev. Tageseinrichtung für Kinder Herderstr. 25

- Bezirk III, Lützenkirchen, Ev. Tageseinrichtung für Kinder P.-Klein-Straße 16

 

Die Ev. Kirchengemeinde Opladen zeigt auf, dass in den Einrichtungen A.-Stifter-Straße und Herderstraße max. 24 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung gestellt werden, sofern der 10%ige Trägeranteil für die notwendigen Umbaumaßnahmen von der Stadt übernommen wird.

 

Das Presbyterium befürwortet weiterhin den Neubau der Kindertagesstätte P.-Klein-Straße, sofern die Baukosten von der Stadt Leverkusen übernommen werden. Weitere Voraussetzung ist, dass eine Vereinbarung über die nach dem Neubau, mit je nach Ausführung zwischen 24 und 36 Betreuungsplätzen für Kinder unter 3 Jahren, anfallenden Betriebskosten getroffen wird.

 

- Bezirk II, Küppersteg, Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstr. 84

 

Die Ev. Kirchengemeinde Leverkusen-Küppersteg-Bürrig hat die Absicht, zeitnah die Betreuung für 12 Kinder unter 3 Jahren anzubieten. Das dafür notwendige Raumprogramm muss jedoch zunächst geschaffen werden. Die Kosten dieser Baumaßnahme belaufen sich ohne Innenausstattung auf ca. 740.000 €. Bei einer Landesförderung von 20.000 € je Betreuungsplatz u3 kalkuliert die Kirchengemeinde mit 240.000 € Investitionsförderung und bittet die Stadt Leverkusen insoweit um die Übernahme des Trägeranteils von 10 %. Weiterhin ist die Ev. Kirchengemeinde bereit, 250.000 € zu dieser Baumaßnahme beizusteuern und beantragt die Zusage einer städt. Unterstützung in Höhe von ebenfalls 250.000 €.

 

- Bezirk III, Steinbüchel, Kath. Kindertagesstätte St. Matthias, Spandauer Str.

 

Der Caritasverband Leverkusen e. V. zeigt auf, dass er sich seiner Verantwortung stellen und an der Umsetzung des Rechtsanspruchs zur Betreuung der Kinder unter 3 Jahren mitwirken will. Nach ersten Überlegungen betrachtet er es als grundsätzlich für möglich, die Kapazität um 20 Betreuungsplätze zu ergänzen, wobei jedoch zunächst grundsätzlich die Refinanzierungsfrage zu erörtern ist, sowohl für den Trägeranteil, als auch für die erforderlichen Investitionskosten.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, die von den freien Trägern avisierten vorgenannten Maßnahmen wie aufgezeigt im Rahmen der Regelungen der Investitionsförderungsrichtlinien des Landes NRW, ggf. soweit erforderlich und möglich bei Übernahme des 10 %igen Trägeranteils bei einer 90 %igen Förderung durch das Land NRW, weiter zu erörtern und anschließend dem Rat und seinen Gremien die notwendigen Beschlussvorlagen im Einzelfall zuzuleiten.

 

Weiterhin hat die Evangelische Kirchengemeinde Bergisch-Neukirchen für

 

- Bezirk II, Bergisch-Neukirchen, Ev. Tageseinrichtung Pastor-Scheibler-Str. 1

 

drei mögliche architektonische Ausbau-/Erweiterungs-Varianten aufgezeigt:

Variante A: Aufstockung des Gebäudes

Variante B: Anbau in Parterre

Variante C: Aufstockung und Anbau,

wobei die Kirchengemeinde im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Förderung eine Umsetzung der Variante B (Anbau) für möglich hält.

 

Die Variante C, die eine weitere Betreuungsgruppe für Kinder im Alter von unter 3 Jahren beinhaltet, wäre nur bei Kostenübernahme durch die Stadt Leverkusen realisierbar.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, bei einer Umsetzung der im Nachfolgenden vorgeschlagenen Neubaumaßnahme auf städt. Grundstück an der Wuppertalstraße die Gespräche mit der Ev. Kirchengemeinde hinsichtlich der Variante B fortzuführen und die angesprochene Variante C nicht weiter zu verfolgen.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren notwendigen Veranlassungen zu treffen und die erforderlichen Vorlagen zu den einzelnen Maßnahmen den Beschlussgremien zuzuleiten.

 

Die entsprechende Umsetzung erfolgt sukzessive mit den notwendigen Beschlussvorlagen im formalen Bebauungsplanverfahren u. ä., sowie mit den Planungs- und Baubeschlussvorlagen, erstmalig für die Erweiterungsmaßnahmen an den Städtischen Tageseinrichtungen für Kinder Borkumstraße, Pregelstraße und Elbestraße.

 

7. Die notwendigen Ressourcen für die weiteren Veranlassungen, die zuvorderst in den tangierten Fachbereichen Gebäudewirtschaft, Stadtplanung und Bauaufsicht, Kataster und Vermessung, Stadtgrün erforderlich werden, sind verwaltungsintern bereitzustellen; die personellen Erfordernisse im Vorgriff auf den Stellenplan 2010, die finanziellen Erfordernisse bei Gegenfinanzierung durch die im Etat 2009 bei der Maßnahme-Nr. 65000170011061 „Bauinvestitionen im Zusammenhang mit der u3-Betreuung“ veranschlagten Mitteln.

 

Eine entsprechende Umsetzung erfolgt. In den verschiedenen Aufgabenbereichen sind die erforderlichen Ressourcen bereitgestellt worden, bzw. werden nach der gegebenen Notwendigkeit bereitgestellt.

 

8. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Kommunalaufsicht/mit der Landesregierung Verhandlungen hinsichtlich der finanziellen Umsetzung der Maßnahmen, die sich aus der Vorlage Nr. R 1597/16. TA ergeben, zu führen.

 

Eine entsprechende Erörterung mit dem Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt und der Bezirksregierung Köln ist am 14.07.09 erfolgt. Seitens des Landschaftsverbandes Rheinland ist dabei noch einmal verdeutlicht worden, dass von dort nur eine Förderung erfolgt, bzw. eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII erteilt wird, wenn eine durchgängige Altersstruktur gegeben ist. Einrichtungen die ausschließlich Kinder im Alter von unter 3 Jahren betreuen sind weder förderungsfähig, noch wird ihnen die notwendige Betriebserlaubnis erteilt. Seitens der Bezirksregierung Köln ist das Erfordernis der Einhaltung des vorgegebenen Kreditrahmens aufgezeigt worden. Im Zweifel hat nach dortiger Auffassung die Stadt Leverkusen einen Abwägungsprozess mit entsprechender Priorisierung für die notwendigen Maßnahmen vorzunehmen.

 

Weiter zu verfolgende neue Standorte

 

Für die nachfolgenden Standorten, bei denen eine (Alternativen-)Prüfung entsprechend der Beschlussfassung im Rat am 29.06.09 erfolgt ist, bittet die Verwaltung vor dem Hintergrund der Ausführungen im Sachstandsbericht nunmehr die notwendige generelle Beschlussfassung vorzunehmen, damit die weitergehenden Erörterungen, Abklärungen und Planungen erfolgen können:

 

- Förderung des Neubaus einer 6gruppigen Tageseinrichtung durch die AWO in Hitdorf, Ringstr. 73

- Neubau einer 4gruppigen Tageseinrichtung in Rheindorf am Burgweg

- Neubau einer 8gruppigen Tageseinrichtung in Bürrig, südlich der Rheindorfer Straße

- Neubau einer 4gruppigen Tageseinrichtung in Schlebusch Frh.-vom-Stein-Gymnasium/Morsbroicher Str.

 

Im Rahmen der Abarbeitung der vorstehenden Beschlusslage bzw. mit Blick auf den noch notwendigen weiteren Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren konnten darüber hinaus noch weitere neue mögliche Standorte ermittelt werden:

 

- Bezirk I, Wiesdorf, Kreuzhof

 

  Am Kreuzhof ist nach einer gefertigten Machbarkeitsstudie des Fachbereichs Gebäudewirtschaft grundsätzlich der Neubau einer 6gruppige Tageseinrichtung für Kinder auf dem vorhandenen städtischen Grundstück darstellbar (Anlage 12) , wobei der Fragestellung nach einem vorhandenen Geh-, Fahr- und Leitungsrecht noch nachgegangen werden muss .  

 

Die Verwaltung wird bei entsprechender Beschlussfassung für diesen Standort weitergehende Prüfungen und Planungen vornehmen und die Veranlassungen im Hinblick auf die erforderliche Bebauungsplanvorlage treffen.

 

- Bezirk II, Bergisch Neukirchen, Wuppertalstraße

 

Für den Standort des heutigen Hausmeisterhauses der GGS Bergisch Neukirchen an der Wuppertalstraße, der zukünftig für schulische Zwecke nicht mehr erforderlich ist,  liegt eine Machbarkeitsstudie für eine 4gruppige Tageseinrichtung für Kinder vor (Anlage 13). Aus planungsrechtlicher Sicht ist grundsätzlich eine positive Einschätzung gegeben.  

 

Bei entsprechender Beschlussfassung verfolgt die Verwaltung den Standort weiter, führt die notwendigen Abstimmungsgespräche mit der Schule und legt die Planungs- und Baubeschlussvorlage vor.

 

- Bezirk II, Opladen, Kolpingstraße

 

Für einen neuen Standort an der Kolpingstr. liegt eine Machbarkeitsstudie vor, nach der eine 4gruppige Tageseinrichtung generell möglich ist (Anlage 14). Auf dem Gelände befindet sich allerdings derzeit noch ein Gewächshaus des Berufsschulzweckverbandes, dessen weitere Nutzung noch erörtert werden muss, ebenso wie die Fragestellung der verkehrlichen Erschließung.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, diesen möglichen Standort bei entsprechender Beschlussfassung und positiven Prüfungsergebnis und Übereinkunft mit dem Berufsschulzweckverband weiter zu verfolgen.

 

- Bezirk III, Steinbüchel, Meckhofer Feld

 

Als möglicher neuer Standort in Steinbüchel hat sich Meckhofen, Meckhofer Feld, ergeben. Hier kann nach der vorliegenden Machbarkeitsstudie grundsätzlich eine 8gruppige Tageseinrichtung für Kinder auf städt. Grundstück entstehen, wobei es einer Änderung des Bebauungsplanes bedarf (Anlage 15). Bisher ist vorgesehen, die Fläche der Vermarktung für Wohnbebauung zuzuführen.

 

Bei entsprechender Beschlussfassung für diesen neuen Standort leitet die Verwaltung das notwendige Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes ein.

 

Die Verwaltung bittet, auch zu den vorgenannten neuen Standorten um grundsätzliche Zustimmung, damit die notwendigen weitergehenden Prüfungen, Erörterung und Klärungen, mündend in den entsprechenden Einzelbeschlussvorlagen, erfolgen können.

 

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Entsprechend der Beschlussfassung des Rates zur Vorlage Nr. R 1597/16. TA am 29.06.09 und der hierzu ergangenen z. d. A.: Rat-Mitteilung soll der Rat zeitnah über die Ergebnisse der beauftragten Prüfungen und den aktuellen Sachstand informiert werden. Die möglichst baldige Beschlussfassung zu den noch offenen Standorten und weiteren Maßnahmen zum Ausbau des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von unter 3 Jahren ist dabei für eine kontinuierliche Umsetzung bis zum Eintritt des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz am 01.08.13 ebenso notwendig, wie hinsichtlich der anstehenden Gespräche mit den freien Trägern von Tageseinrichtungen für Kinder, die Ausbauüberlegungen mit entsprechender Förderung seitens der Stadt Leverkusen anstreben.