Betreff
Bestellung der Ratsmitglieder für den Integrationsrat
Vorlage
2014/0036
Aktenzeichen
330-IR-la
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat bestellt gem. § 27 GO NRW und nach Beschluss des Rates vom 17.02.2014 (Vorlage Nr. 2597/2014) aus seiner Mitte folgende 9 Personen als stimmberechtigte Mitglieder des Integrationsrates:

 

                                              

1.______________________

           

2.______________________                             

 

3.______________________                             

 

4.______________________                             

 

5.______________________                 

 

6.______________________                 

 

7.______________________

 

8.______________________                 

 

9.______________________                             

 

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Nach § 27 GO Absatz 2 Satz 1 NRW sind die Vertreter des Rates, die als stimmberechtigte Mitglieder den gewählten Mitgliedern des Integrationsrates hinzutreten, durch den Rat aus seiner Mitte zu bestellen.

 

Nach Beschluss des Rates vom 17.02.2014 besteht der Integrationsrat der Stadt Leverkusen aus 25 direkt aus der Bevölkerung zu wählenden Mitgliedern und aus 9 vom Rat zu bestimmenden Ratsmitgliedern.

 

Kommt kein einheitlicher Wahlvorschlag zu Stande, wird über die zu bestellenden Ratsmitglieder für den Integrationsrat, orientiert am § 50 Abs. 3 GO NRW, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl abgestimmt. Die Auswahl des Zählverfahrens nach Hare-Niemeyer oder d´Hondt wird durch den Rat der Stadt Leverkusen festgelegt.

 

Der Rat der Stadt Leverkusen kann für die von ihm zu bestimmenden Mitglieder aus seiner Mitte jeweils einen Stellvertreter benennen. Durch den Änderungsantrag des Vorsitzenden des Integrationsrates, Herrn Sam Kofi Nyantakyi, vom 11.02.2014 zur Vorlage Nr. 2597/2014 hat der Integrationsrat den Rat der Stadt Leverkusen darum gebeten, von der nach § 27 GO NRW gegebenen Stellvertreterregelung keinen Gebrauch zu machen (Anlage).

 

Da auch für die direkt gewählten Mitglieder des Integrationsrates seitens der Listen keine Stellvertreter benannt wurden, schlägt die Verwaltung vor, analog des Beschlusses des Integrationsrates vom 10.02.2014, von der Möglichkeit des § 27 Abs. 2 S. 5 GO NRW (Bestellung von Stellvertretern) keinen Gebrauch zu machen.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.   2014/0036

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Laukötter/33/0214-406-3366

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Bestellung der Ratsmitglieder für den Integrationsrat der Stadt Leverkusen erfolgt aufgrund der rechtlichen Verpflichtung gem. § 27 Abs.1 GO NRW

 

 

 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

 

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine