- Plangenehmigungsverfahren für das Bauvorhaben "Modernisierungsoffensive 2 NRW - Erneuerung Bahnhof Opladen"
Beschlussentwurf:
1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW:
Die anliegende Stellungnahme der Stadt Leverkusen zum Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) i. V. m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz und § 18b AEG für das Bauvorhaben „Modernisierungsoffensive 2 NRW - Erneuerung Bahnhof Opladen“ (MOF 2 – Bf Opladen) wird zur Kenntnis genommen.
Leverkusen, den 05.06.14
gezeichnet:
In Vertretung
Stein Rh. Ippolito Rh. Paul Hebbel
2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.
gezeichnet:
In Vertretung
Stein
Begründung:
Mit Anschreiben
vom 25.02.2014 (eingegangen per Mail am 06.05.2014) hat das Eisenbahnbundesamt die
Stadt Leverkusen um Stellungnahme zur Herstellung des Benehmens im
Plangenehmigungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz i. V. m. § 74
Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz und § 18b AEG für das Bauvorhaben „MOF 2 –
Bf Opladen“ gebeten.
Das
Eisenbahnbundesamt hat als Frist zur Abgabe einer Stellungnahme den
09.06.2014 gesetzt.
Das
Plangenehmigungsverfahren zum Bauvorhaben „MOF 2 – Bf Opladen“ ist von weitreichender
Bedeutung für die Stadt. Eine Beteiligung des Rates unter Berücksichtigung der
engen Fristsetzung durch das Eisenbahnbundesamt ist daher notwendig.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2700/2014
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / 61 / 6121
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
neue bahnstadt opladen – Plangenehmigungsverfahren Bauvorhaben „MOF 2 – Bf Opladen“
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Stellungnahmen im Rahmen von Plangenehmigungsverfahren ist laufendes Geschäft der Verwaltung.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
s. o.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
s. o.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
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Begründung der äußersten Dringlichkeit:
Um die durch das Eisenbahnbundesamt gesetzte Frist zur Abgabe einer Stellungnahme bis 09.06.2014 nicht zu verletzen, ist eine Dringlichkeitsentscheidung notwendig.