Betreff
Jahresabschluss 2013 der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG und Entlastung
Jahresabschluss 2013 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2014/0054
Aktenzeichen
201-01-02-14-bo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Der im Geschäftsjahr 2013 entstandene Jahresfehlbetrag in Höhe von -4.421.361,92 € ist lt. Gesellschaftsvertrag entsprechend der anteiligen Kommanditeinlagen der Gesellschafter wie folgt mit den Kapitalrücklagen zu verrechnen:

 

Stadt Leverkusen                                     -2.210.680,96 €

RheinEnergie AG                                    -2.210.680,96 €

 

Nach Verrechnung des Jahresfehlbetrages stellen sich die Kapitalrücklagen wie folgt dar:

 

Stadt Leverkusen                                    16.023.500,21 €

RheinEnergie AG                                   16.023.500,20 €

 

Die Gesellschafter streben zur Gewährleistung einer angemessenen Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft an, in den zukünftigen Geschäftsjahren, möglichst bis zum Geschäftsjahr 2019, durch eine Gewinnthesaurierung die Kapitalrücklagen wieder auf das Niveau vor der Verlustverrechnung zurückzuführen.

 

Ob und in welcher Höhe im jeweiligen Geschäftsjahr eine Kapitalrückführung möglich ist, wird unter Berücksichtigung der jeweiligen operativen Ergebnissituation und möglicher außerordentlicher Ergebniseffekte einvernehmlich festgelegt.

 

c) Entlastung der Komplementärin sowie deren Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013.

 

2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 zuzustimmen.

 

3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:

 

a) Feststellung des Jahresabschlusses 2013 gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Genehmigung des Lageberichts,

 

b) Verwendung des Jahresüberschusses 2013 in Höhe von 2.362,28 € durch Vortrag auf neue Rechnung (Gewinnvortrag),

 

c) Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013.

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Buchhorn                                                      Stein

 

Begründung:

 

Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL)

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2013 der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

In der nachfolgenden Übersicht werden die wesentlichen Bilanzpositionen und ihre Veränderungen gegenüber dem Vorjahr dargestellt.

 

 

Bilanz 2013 (Werte in T€)

 

 

Die Gewinn- und Verlustrechnung weist am Beispiel ausgewählter Positionen folgende Entwicklungen aus:

 

 

Als Anlagen 1 - 3 sind dieser Vorlage der Jahresabschluss zum 31.12.2013, die Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr 2013 sowie der Lagebericht beigefügt. Zusätzlich als Anlage 4 ist eine Übersicht über - aus Sicht der Verwaltung - wesentliche Kennzahlen der EVL beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 18.08.2014 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

 

Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH

 

Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner GmbH hat auftragsgemäß den Jahresabschluss 2013 der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH geprüft und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt..

 

Der Jahresabschluss 2013 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) sowie der Lagebericht sind als Anlagen 6 - 8 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 9 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 18.08.2014 in einem Kurzvortrag vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.

 

 

Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der EVL angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der EVL gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Somit ist über Beschlusspunkt 2 gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsfrauen und -herren im Aufsichtsrat der EVL tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Reinhard Buchhorn

Rh. Thomas Eimermacher

Rh. Erhard T. Schoofs

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0054

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: ……………………………………………..

Herr Bosbach / Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben / 02171/406-2034

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Jahresabschluss 2013 der EVL

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die Gesellschaftsanteile an der EVL sind im Konzern Stadt dem Sportpark Leverkusen wirtschaftlich zugeordnet. Ausschüttungen der Gesellschaft werden somit im Konzern Stadt an den Sportpark Leverkusen geleistet. Sie dienen der Finanzierung der dort anfallenden Aufgaben. Ausfallende Ausschüttungen führen somit entsprechend zu einem erhöhten Fremdkapitalbedarf seitens des Sportparks Leverkusen.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine