Jahresabschluss 2013 der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a. Der Jahresabschluss 2013 wird mit einer Bilanzsumme von 118.082.815,04 € und einem Jahresüberschuss von 4.457.166,14 € (inklusive 670.586,06 € Gewinne der Tochtergesellschaften aus dem Vorjahr) gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung festgestellt sowie der Lagebericht genehmigt (Anlage 1).
b. Der Jahresüberschuss in Höhe von 4.457.166,14 € wird in Höhe von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und mit einem Betrag von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben. Der restliche Betrag in Höhe von 657.166,14 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
c. Der Komplementärin sowie deren Geschäftsführer wird Entlastung erteilt.
d. Der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, die in Anlage 2 genannten Beschlüsse zu fassen.
e. Der Konzernabschluss der AVEA-Konzerngesellschaften wird gebilligt
(Anlage 3).
2. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, der Entlastung des Aufsichtsrates zuzustimmen.
3. Den Vertretern der Stadt Leverkusen in den zuständigen Organen der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt, folgenden Beschlüssen zuzustimmen:
a. Der Jahresabschluss 2013 wird mit einer Bilanzsumme von 52.752,57 € und einem Jahresüberschuss von 2.104,76 € gem. beigefügter Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Lagebericht (Anlage 4) festgestellt.
b. Der Jahresüberschuss 2013 wird in die Gewinnrücklage eingestellt.
c. Dem Geschäftsführer wird für das Jahr 2013 Entlastung erteilt.
4. Den Vertretern der Stadt in den zuständigen Organen der AVEA GmbH & Co. KG und der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wird gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung erteilt und der Geschäftsführer als Vertreter der AVEA GmbH & Co. KG in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften wird ermächtigt, Rödl & Partner, Köln, zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2014 der betreffenden Gesellschaften zu bestellen.
gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
AVEA GmbH & Co. KG
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA GmbH & Co. KG geprüft.
Der Jahresabschluss 2013 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 1 beigefügt. Zusätzlich zeigt Anlage 1d eine Übersicht - aus Sicht der Verwaltung - wesentlicher Finanzkennzahlen der AVEA GmbH & Co. KG.
Die Verwaltung schlägt in Punkt 1 b. des Beschlussentwurfes vor, dass der Jahresüberschuss in Höhe von 4.457.166,14 € jeweils in Höhe von 1.900.000,00 € dem Darlehenskonto der Stadt Leverkusen und dem Darlehenskonto des Bergischen Abfallwirtschaftsverbandes gutgeschrieben wird. Der restliche Betrag in Höhe von 657.166,14 € soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Tochtergesellschaften
Die Feststellung der Jahresabschlüsse der in der Anlage 2 aufgeführten Tochtergesellschaften erfolgt nach § 7 Abs. 3 des Konsortialvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Bergischen Abfallwirtschaftsverband. Dort wurde vereinbart, dass die Vertretung der AVEA GmbH & Co. KG als Gesellschafterin in den Gesellschafterversammlungen der Tochtergesellschaften der AVEA GmbH & Co. KG von dem Geschäftsführer der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH wahrgenommen wird. Gleichzeitig ist dieser auch Geschäftsführer der Tochtergesellschaften.
Nach den gesetzlichen Regelungen ist es nicht möglich, dass sich der Geschäftsführer als Vertreter der Gesellschafterin selbst Entlastung erteilt. Daher ist es erforderlich, entsprechende Ermächtigungen für die einzelnen Gesellschaften durch die Gesellschafterversammlung der Holding zu beschließen.
Zur Gewinnverwendung teilt die Verwaltung mit, dass die Vertreter der Stadt Leverkusen die Ermächtigung des Geschäftsführers in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 27.06.2014 gemäß dieser Vorlage beschlossen haben.
Konzernabschluss
Der konsolidierte Abschluss für die gesamte AVEA-Unternehmensgruppe ist eine jährlich aufzustellende Zusammenfassung der Jahresabschlüsse der rechtlich selbständigen Konzernunternehmen (Mutter- und Tochtergesellschaften). Eine Feststellung des Konzernabschlusses erübrigt sich, da diesem lediglich eine Informationsfunktion zukommt.
AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner hat auftragsgemäß den Jahresabschluss der AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH geprüft.
Der Jahresabschluss 2013 (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung) einschließlich Lagebericht ist in der Anlage 4 beigefügt.
Bestellung der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Die Beschlüsse über die für die jeweiligen Gesellschaften zu bestellenden Wirtschaftsprüfer erfolgten in den Sitzungen der Gesellschafterversammlung der AVEA GmbH & Co. KG und AVEA Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH am 27.06.2014.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der AVEA GmbH & Co. KG angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates der AVEA GmbH & Co. KG gemäß § 31 Abs. 1 i.V.m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2).
Über den Beschlusspunkt 2 ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren die folgenden Ratsmitglieder im Aufsichtsrat
der AVEA GmbH & Co. KG tätig und unterliegen somit dem o. g.
Mitwirkungsverbot:
Ratsfrau
Ingrid Geisel
Ratsherr Frank
Hasivar
Ratsherr
Stefan Hebbel
Ratsherr Peter
Ippolito
Ratsherr
Albrecht Omankowsky
Ratsherr
Oliver Ruß
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 5 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen und den Gruppen jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 18.08.2014 beraten. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0058
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Malek / FB Finanzen 2044
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Ausschüttung AVEA
Ertragsteuern
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Ausschüttung: Finanzstelle 9700111001
Produkt 111001
Produktgruppe 1110
Betrag: 1.900.000 €
Ertragsteuern: Finanzstelle PN 1110
Produkt 111001
Produktgruppe 1110
Betrag: 472.450 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt.