Betreff
Wiederwahl eines Beigeordneten für das Dezernat IV - Schulen, Kultur, Jugend und Sport
Vorlage
2014/0093
Aktenzeichen
111-20-10-D4-hm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Herr Marc Adomat wird ab 01.03.2015 für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten für das Dezernat IV - Schulen, Kultur, Jugend und Sport wiedergewählt.

 

gezeichnet:

Buchhorn

Begründung:

 

Die Wahlzeit von Herrn Beigeordneten Adomat endet mit Ablauf des 28.02.2015.

 

Nach § 71 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) werden Beigeordnete vom Rat für die Dauer von 8 Jahren gewählt.

 

Orientiert an § 71 Abs. 2 GO NRW wird im Rahmen der Wiederwahl von Herrn Beigeordneten Adomat von einer Ausschreibung der Beigeordnetenstelle abgesehen.

 

Beigeordnete sind nach § 71 Abs. 5 GO NRW verpflichtet, eine erste und zweite Wiederwahl anzunehmen, wenn sie spätestens drei Monate vor Ablauf der Amtszeit wiedergewählt werden.

 

Entsprechend § 2 der Eingruppierungsverordnung wird Herr Adomat nach einer Wiederwahl der Besoldungsgruppe B 5 ÜBesG zugeordnet.

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit: