Betreff
Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH
Vorlage
2014/0108
Aktenzeichen
II/20
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in den Gremien der WFL Wirtschaftsförderung Leverkusen GmbH (WFL) gem. § 113 Abs. 1 GO NRW die Weisung, den Anstellungsvertrag mit dem Geschäftsführer Dr. Frank Obermaier um weitere 5 Jahre zu verlängern. Dabei werden die Gesellschaftervertreter i. V. m. dem Aufsichtsratsvorsitzenden beauftragt, die Vertragsmodalitäten festzulegen.

 

gezeichnet:

Buchhorn

 

Begründung:

 

Gemäß § 11 Abs. 1 h) des Gesellschaftervertrages der WFL entscheidet die Gesell-schafterversammlung über den Abschluss, die Änderung und die Aufhebung von Dienstverträgen der Geschäftsführer.

 

Die Anstellungsverträge der Geschäftsführer werden gemäß § 17 Abs. 4 für die Gesell-schaft durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrates geschlossen, der gemäß § 9 Gesell-schaftsvertrag auch Vorsitzender der Gesellschafterversammlung ist.

 

Gemäß § 16 Abs. 4 Gesellschaftsvertrag berät der Aufsichtsrat alle Entscheidungen der Gesellschafterversammlung vor.

 

Der bisher gültige Geschäftsführeranstellungsvertrag von Herrn Dr. Obermaier endet am 30.06.2015. Eine Entscheidung der Gesellschafterversammlung über eine Verlängerung des Vertrages muss nach dem Anstellungsvertrag spätestens 6 Monate vor Ablauf des Vertragsverhältnisses erfolgen. Dieser wird nunmehr für einen Zeitraum von 5 Jahren bis zum 30.06.2020 abgeschlossen. Die Höhe der Gesamtbezüge des Geschäftsführers wird regelmäßig im Beteiligungsbericht der Stadt Leverkusen veröffentlicht.