Betreff
Kooperation mit dem MRE Netzwerk
Vorlage
2014/0117
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren stimmt dem Abschluss des als Anlage beigefügten Dienstleistungsvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Universitätsklinikum Bonn zu.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Stein

(i. V. des Beigeordneten für Dezernat III)

Begründung:

 

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Senioren hat in seiner Sitzung am 12.11.2012 dem Abschluss eines Dienstleistungsvertrages zwischen der Stadt Leverkusen und dem Universitätsklinikum Bonn zugestimmt.

 

In Nordrhein-Westfalen wurde inzwischen das MRE-Netzwerk Nordwest gegründet. Zu seinen Aufgaben gehört der Aufbau von 7 Sektoren übergreifenden Regionalen Modellnetzwerken in NRW und Niedersachsen. Das Regionale Netzwerk Rheinland hat den Schwerpunkt in der ambulanten und stationären Pflege.

 

Zuständig ist das Institut für Hygiene und Öffentliche Gesundheit der Unikliniken Bonn.

 

Das Ziel ist eine Kooperation zum Zwecke des Informationsaustausches über infektionshygienische Maßnahmen zur Prävention und Kontrolle multiresistenter Erreger in Gesundheits- und Gemeinschaftseinrichtungen im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes für die Bevölkerung. Der Informationsaustausch dient u. a. der Vereinheitlichung bzw. Harmonisierung von infektionshygienischen Vorgehensweisen mit dem entsprechenden Management im Netzwerk Regio Rhein-Ahr und somit der Kontrolle/Reduktion der Ausbreitung multiresistenter Erreger. Bei dem Informationsaustausch werden aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse unter Berücksichtigung evidenzbasierter Studien beachtet.

 

Wesentliche Aufgabe ist die Weitergabe von aktuellen wissenschaftlichen nationalen und internationalen Informationen zum Umgang mit multiresistenten Erregern in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen sowie die Verhinderung einer Ausbreitung multiresistenter Erreger unter Berücksichtigung neuer risikoregulatorischer Entwicklungen.

 

Die Leverkusener Krankenhäuser haben an einer Auditierung im Rahmen eines Siegelwettbewerbs teilgenommen und inzwischen das „Qualitätssiegel für Akutkrankenhäuser“ erworben.

 

In einem weiteren Schritt sollen in dieses Verfahren auch die Gemeinschaftseinrichtungen, insbesondere die stationären Pflegeeinrichtungen aufgenommen werden.

 

Der bisher befristet geschlossene Vertrag muss um die Aufnahme der Gemeinschaftseinrichtungen erweitert und verlängert werden.  

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0117

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Vogt, FB 50, Tel. 406-5000

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Abschluss eines Dienstleistungsvertrages mit dem Universitätsklinikum Bonn zur Kooperation im Bereich der infektionshygienischen Maßnahmen im Netzwerk

mre-netz regio rhein-ahr

(Es handelt sich um die Verlängerung eines bereits bestehenden Vertrags.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

531020

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

3.109 €

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

9.324,50 E

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)