Betreff
Aufwertung des Platzes an der Weichselstraße
Vorlage
2014/0145
Aktenzeichen
ws
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zur Aufwertung des Platzes an der Weichselstraße wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

 

 

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Der Platz an der Weichselstraße liegt in Rheindorf–Ost und dient der fußläufigen Nahversorgung der angrenzenden Wohnbebauung. Er wird von Gebäuden umschlossen, die Gewerbe und Wohnnutzung zulassen. Dem Platz fehlt eine entsprechende Qualität, um hier eine attraktive Nutzung der Gewerbeflächen und des Wohnumfeldes zu gewährleisten. Die vorhandene Platzfläche aus den frühen sechziger Jahren ist im Wesentlichen noch im erstmaligen Ausbauzustand und befindet sich in einem überwiegend sanierungsbedürftigen Zustand.

 

Die Bezirksvertretung I hat in ihrer Sitzung am 18.06.2012 die Verwaltung beauftragt, eine Planung zum Umbau des Platzes vorzunehmen.

 

Anwohnerbeteiligung

 

In einem ersten Schritt wurden im November 2013 die Eigentümer, deren Grundstücke zum Platz angrenzen, über die geplante Aufwertung des Platzes informiert. Die Mehrheit der Eigentümer sprach sich dafür aus, auf dem Platz im Gegensatz zur derzeitigen Situation öffentliche Stellplätze einzurichten, um somit die Attraktivität und Erreichbarkeit der anliegenden Geschäfte zu erhöhen.

 

Zudem kam der Wunsch auf, die vorhandenen Hochbeete zu entfernen und stattdessen Grünflächen mit Niedrigbewuchs und vereinzelten Bäumen zu schaffen.

 

Nach Einarbeitung dieser Vorschläge wurden in einem zweiten Schritt im Dezember 2013 zusätzlich zu den Eigentümern alle Mieter mittels eines Informationsschreibens und eines Lageplans über die vorgesehene Planung informiert.

 

Von der überwiegenden Anzahl der Eigentümer wurde die Planung begrüßt. Ein Eigentümer sprach sich grundsätzlich gegen eine bauliche Aufwertung des Platzes aus.

 

 

Planung der Platzanlage

 

Aufgrund der Ergebnisse der Anwohnerbeteiligung soll der Platz nunmehr folgende Planungsmerkmale enthalten:

 

  • Erneuerung der Oberflächenbefestigung des Platzes und des Parkstreifen mit Betonsteinpflaster,

 

  • Errichtung eines Parkstreifens mit sieben öffentlichen Stellplätzen in Senkrechtaufstellung,

 

  • Zurücknahme der Hochbeete und Errichtung von Grünflächen, die unter Berücksichtigung von Sichtachsen eine Bepflanzung mit Niedrigbewuchs und Bäumen ermöglichen,

 

  • Ersatz der vorhandenen Beleuchtungsanlage durch zwei neue Leuchten in LED-Technik,

 

  • Aufstellen einer Sitzbank und mehrerer Fahrradbügel, sowie lösbare Stahlrohrpoller, um eine Durchfahrt über den Platz mit Pkw zu verhindern, den Rettungsweg aber sicher zu stellen,

 

  • Barrierefreiheit und niveaugleiche Übergänge innerhalb der Platzfläche,

 

  • Ausweisung und Beschilderung der Platzfläche als verkehrsberuhigten Bereich,

 

  • Bereitstellung von Flächen für eine spätere außengastronomische Nutzung.

 

Kostenbeurteilung und Anliegerbeiträge

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen gem. Kostenschätzung 160.000 € incl. der Möblierung, Beleuchtung und des Straßenbegleitgrüns. Für die angrenzenden Anlieger entsteht durch die Aufwertung der Platzanlage eine Beitragspflicht nach § 8 KAG (Kommunalabgabengesetz NRW).

 

Bei der Berechnung der Beiträge werden allerdings nicht die Gesamtkosten für den Umbau des Platzes herangezogen, sondern nur die Kosten für einen 12 m breiten Streifen; diese Kosten werden wiederum zu 70 % auf die betroffenen Anlieger verteilt. Die darüber hinausgehenden Kosten verbleiben bei der Stadt.

 

Weiterer Ablauf und Vorgehensweise

 

Vorbehaltlich der haushaltstechnischen Genehmigung ist der Umbau des Platzes für das Jahr 2015 geplant. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich drei Monate.

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/ 0145 Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wildschütz / 66 / 6613

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Umbau Platz Weichselstraße

Finanzstelle 66611205021124, Finanzposition 783200

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

Von der etatisierten Gesamtsumme von 160.000 Euro sind nach § 8 KAG NRW

(Kommunalabgabengesetz NRW) die Kosten mit einer anrechenbaren Breite  von 12 m zu 70% auf die angrenzenden Anlieger umzulegen. Teile der Anlage, die über diese Breite hinausgehen, fallen zu Lasten der Stadt, ebenso der verbleibende Aufwand von 30%.