Kenntnisnahme:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt die in der Begründung näher bezeichnete Durchforstungsmaßnahme im Bereich der Van’t-Hoff-Straße/ Dhünnstraße zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Stein
Kenntnisnahme:
Die städtische Fläche befindet sich im Bereich Van´t-Hoff-Straße/Dhünnstraße nahe dem Deich entlang der Dhünn und ist im beigefügten Lageplan (s. Anlage 1, Parzellen-Nr. 73) markiert.
Mitarbeiter des Fachbereiches Stadtgrün stellten bei einer Begutachtung die Notwendigkeit zur Durchführung von Durchforstungsarbeiten fest.
Vorab muss ein stark geschädigter Baum (1Kirsche Ø 40cm) zeitnah gefällt werden, da es sich um eine unaufschiebbare Maßnahme zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht handelt. Weiterhin muss der Überwuchs zu den Nachbargrundstücken zurückgeschnitten werden. Der Fachbereich Umwelt wird im Hinblick auf den Vogelschutz beteiligt.
Im Zuge der Durchforstung, die nach Beendigung der Artenschutzzeit im kommenden Winterhalbjahr durchgeführt werden soll, werden verschiedene Bäume entnommen, um den zu dichten Bestand auszulichten.
Die Maßnahme dient der Pflege des Bestandes.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2014/0148
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Weibel / 20 / 4062070
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens
des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Durchführung von Durchforstungsarbeiten an der Van’t-Hoff-Str./Dhünnstr.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Die Kosten sind im Jahreshaushalt in der Gesamtposition „Pflege und Unterhaltung von städtischen Flächen“ etatisiert.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Kosten fallen nach erforderlichem Aufwand an.
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die spätere Durchforstungsmaßnahme soll gemeinsam mit der vorgezogenen Baumfällung (Kirsche) an eine Fachfirma vergeben werden. Daher wird um Behandlung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus gebeten.