Betreff
Ausbau Ringstraße
- Finanzierungs- und Baubeschluss
Vorlage
2014/0169
Aktenzeichen
-Je
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Finanzierung und dem Ausbau der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße wird zugestimmt.

 

gezeichnet:

 

Buchhorn

 

 

Begründung:

 

1.      Verkehrskonzept Hitdorf – Ausbau der Ringstraße

 

Der Ausbau der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße verbunden mit der Öffnung des bereits ausgebauten Abschnittes zwischen Kleingansweg und Hitdorfer Straße ist Bestandteil des Verkehrskonzeptes Hitdorf. Dieses Verkehrskonzept, welches ebenso eine Umgestaltung der Hitdorfer Straße beinhaltet, sieht für den Stadtteil Hitdorf ein Ringsystem bestehend aus der Ringstraße und der Hitdorfer Straße vor, mit dem Ziel, den täglichen Verkehr durch richtungslenkende Verkehrsberuhigung auf diese Straßen aufzuteilen.

 

Bezüglich dieses Verkehrskonzeptes sind ab Herbst 2013 folgende grundsätzliche Beschlüsse eingeholt bzw. Aktionen umgesetzt worden:

 

·        Oktober 2013:          Durchführung einer Planwerkstatt in Hitdorf

·        März 2014:                Durchführung der Bürgerbeteiligung zum Ausbau der Ringstraße

·        April 2014:                Ratsbeschluss zur Antragsstellung beim zuständigen Ministerium für das mit der Stadt Monheim erweiterte Umstufungskonzept

·        Mai 2014:                  Planungsbeschluss zum Ausbau der Ringstraße durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I

 

Durch den erfolgten Planungsbeschluss (Vorlage Nr. 2600/2014 – Planung zum Ausbau der Ringstraße) wurde die Verwaltung beauftragt, das Projekt weiter zu bearbeiten, um eine Kostenberechnung durchzuführen.

 

In der Anlage 1 befindet sich der zur Bauausführung vorgesehene Lageplan der Ringstraße, der keine planerischen Änderungen hinsichtlich der von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschlossenen Planung aufweist. Die dazugehörigen Erläuterungen und Planungsmerkmale sind in der Anlage 2 enthalten. 

 

 

2.      Ergebnis der Kostenberechnung

 

Gemäß der Planungsbeschlussvorlage belaufen sich die Kosten für den Ausbau der Ringstraße auf Grundlage einer Kostenschätzung auf ca. 2.200.000 €. Diese Mittel wurden bisher im investiven Haushalt für diese Maßnahme veranschlagt. Da die geschätzte Bausumme höher als 1,0 Mio. € ist, werden von der Verwaltung über eine Kostenberechnung die bisher ermittelten Ausbaukosten exakter bestimmt, um daraufhin die Veranschlagung im Haushalt ggf. korrigieren zu können. Der Politik ist diesbezüglich eine Vorlage zur Beschlussfassung vorzulegen. 

 

Bei der Kostenberechnung werden die einzelnen Teileinrichtungen, wie z. B. Fahrbahn, Gehweg, Parkflächen, Rinnen, Borde, Beleuchtung exakt ermittelt und mit Hilfe der derzeit gültigen Einheitspreise eine Kostensumme berechnet. In der Anlage 4 sind diese Berechnungen getrennt nach den für die Beitragsberechnung notwendigen Straßenabschnitten aufgeführt. In der Kostenzusammenstellung (Anlage 3) werden diese Kostensummen mit den Begrünungskosten (Anlage 5) und den Honorarkosten der TBL (Anlage 6) addiert.

 

Auf Grundlage dieser Kostenberechnung ergeben sich für den Ausbau der Ringstraße Gesamtbaukosten incl. Baunebenkosten von 2.183.000 € brutto. Die bisher im Haushalt veranschlagten Mittel in Höhe von 2,2 Mio. € sind somit auskömmlich, so dass der Finanzierungs- und Baubeschluss erteilt werden kann.

 

 

3.      Weitere Vorgehensweise

 

Vorbehaltlich des Finanzierungs- und Baubeschlusses im Dezember 2014 wird angestrebt, dass Projekt entsprechend dem Bauzeitenplan (Anlage 7) folgendermaßen weiter zu bearbeiten:

 

·      1. und 2. Quartal 2015: Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten

·      2. Quartal 2015: Baubeginn

·      3. Quartal 2016: Bauende (Bauzeit ca. 16 Monate)

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2014/0169

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Jedlitzki / 66 / 6639

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Ausbau der Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe: 1205

Maßnahme 66611205021105: Ausbau Ringstraße zwischen Kleingansweg und Langenfelder Straße

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)          

 

keine

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Über die anrechenbaren Baukosten werden abschnittsweise Anliegerbeiträge nach BauGB bzw. KAG erhoben.